Lex Matinia Adoptio

  • Agrippa erhob sich und entrollte eine Schriftrolle


    "Ehrenwerte Senatoren, ich möchte euch folgendes Gesetz vorschlagen ..."



    Lex Matinia Adoptio


    §1 Allgemein
    1. Das Adoptivkind erhält die Rechtsstellung eines Kindes der Adoptiveltern, es entsteht ein Kind-Eltern-Verhältnis.
    2. Das bisherige Familienverhältnis erlischt.


    §2 Bekanntmachung
    1. Die Adoptiv muss vor dem Tribunal eines Praetors vollzogen und bestätigt werden.
    2. Der Adoptivvater macht seine Vaterschaft gelten durch den Satz Si pater filium ter venumduit, liber a patre esto.
    2. Nach der Bestätigung des Praetors muss der Pater Familias der adoptierenden Gens an einem geeigneten Ort die Adoption öffentlich bekannt geben.


    §3 Patria Potestas
    1. Nach der Adoption untersteht das Adoptivkind der Patria Potestas des Pater Familias der adoptierenden Gens.


    §4 Namen
    1. Durch die Adoption übernimmt das Adoptivkind den Familiennamen der Familie, in deren Obhut sie gegeben wurde.
    2. Dem Namen wird ein Cognomen hinzugefügt, welches den ursprünglichen Familiennamen anzeigt.


    §5 Sklaven
    1. Es ist römischen Bürgern verboten Sklaven zu adoptieren.


    §6 Freigelassene
    1. Ein Freigelassener kann nur von einer plebejschen Familie adoptiert werden, dabei wird vorausgesetzt, dass dieser römischer Bürger ist.

    §7 Peregrinus

    1. Es ist römischen Bürgern verboten einen Peregrinus zu adoptieren.
    2. Eine Adoption eines Peregrinus ist erst möglich, wenn dieser das Bürgerrecht erworben hat.
    3. Ein ehemaliger Peregrinus kann nur in eine plebejsche Gens aufgenommen werden.



    §8 Gens Plebejus
    1. Ein Plebejer kann jederzeit einen anderen Plebejer adoptieren, wenn die beiden Personen sowie der Pater Familias der adoptierenden Gens einverstanden sein.
    2. Ein Plebejer kann nur mit der Zustimmung des Pontifex Maximus einen Patrizier einer patrizischen Gens Minor adoptieren, ausserdem müssen die beiden Personen sowie der Pater Familias der adoptierenden Gens einverstanden sein.
    3. Ein Plebejer kann nur mit der Zustimmung des Pontifex Maximus und des Senats einen Patrizier einer patrizischen Gens Maior adoptieren, ausserdem müssen die beiden Personen sowie der Pater Familias der adoptierenden Gens einverstanden sein.


    §9 Gens Patricius Minor
    1. Ein Patrizier einer patrizischen Gens Minor darf keine Sklaven, Peregrinus oder Freigelassene adoptieren.
    2. Ein Patrizier einer patrizischen Gens Minor kann nur mit der Zustimmung des Pontifex Maximus einen Plebejer adoptieren, ausserdem müssen die beiden Personen sowie der Pater Familias der adoptierenden Gens einverstanden sein.
    3. Ein Patrizier einer patrizischen Gens Minor kann jederzeit einen anderen Patrizier einer Gens Minor adoptieren, wenn die beiden Personen sowie der Pater Familias der adoptierenden Gens einverstanden sein.
    4. Ein Patrizier einer patrizischen Gens Minor kann jederzeit einen anderen Patrizier einer Gens Major adoptieren, wenn die beiden Personen sowie der Pater Familias der adoptierenden Gens einverstanden sein.


    §10 Gens Patricius Major
    1. Ein Patrizier einer patrizischen Gens Major darf keine Sklaven, Peregrinus oder Freigelassene adoptieren.
    2. Ein Patrizier einer patrizischen Gens Major kann nur mit der Zustimmung des Pontifex Maximus und des Senates einen Plebejer adoptieren, ausserdem müssen die beiden Personen sowie der Pater Familias der adoptierenden Gens einverstanden sein.
    3. Ein Patrizier einer patrizischen Gens Major kann nur mit der Zustimmung des Pontifex Maximus einen Patrizier einer patrizischen Gens Minor adoptieren, ausserdem müssen die beiden Personen sowie der Pater Familias der adoptierenden Gens einverstanden sein.
    4. Ein Patrizier einer patrizischen Gens Major kann jederzeit einen anderen Patrizier einer Gens Major adoptieren, wenn die beiden Personen sowie der Pater Familias der adoptierenden Gens einverstanden sein.

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    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

  • Macer hörte aufmerksam zu, runzelte aber von Absatz zu Absatz mehr die Stirn.


    "Kein scchlechter Vorschlag - aber was meinen Eindruck betrifft, so steckt er voller Ungereimtheiten.


    Beispiele:
    §7, Satz 2: Völlig überflüssig - mit dem Erwerb des Bürgerrechts ist man kein Peregrinus mehr!


    §§9 und 10, jeweils Satz 1: das ist zum Teil schon in den §§ 5 bis 7 geregelt - warum hier nochmal?


    Dann immer dieser Formulierung '... beide Personen einverstanden ...' - es sollte doch wohl nur allzu logisch sein, dass der Adoptierende mit der Adoption einverstanden ist, sonst würde er sie wohl kaum anstrengen. Ich glaube nicht, dass wir durch solche Formulierungen die Gesetze aufblähen und unleserlich machen müssen!"


    Macer nahm wieder Platz.

  • Sie nickte zustimmend bei Macers Äußerungen.


    "Außerdem frage ich mich, weshalb die Zustimmung des Pontifex Maximus oder des Senats bei Adoption eines Patriziers notwendig ist? Der Patrizer wird durch Adoption Plebejer. Soll der Pontifex etwas dagegen haben einen Patrizier zu verlieren, obwohl der Patrizier selbst damit einverstanden ist?"

  • "Es wird hier auch keine Unterscheidung zwischen Adrogatio und Adoptio gemacht. Jemand der unter Patria Potestas steht sollte nur bei Einverständnis seines Paters adioptiert werden können."

  • Zitat

    Original von Adria Germanica
    Sie nickte zustimmend bei Macers Äußerungen.


    "Außerdem frage ich mich, weshalb die Zustimmung des Pontifex Maximus oder des Senats bei Adoption eines Patriziers notwendig ist? Der Patrizer wird durch Adoption Plebejer. Soll der Pontifex etwas dagegen haben einen Patrizier zu verlieren, obwohl der Patrizier selbst damit einverstanden ist?"


    Man reichte mir eine Schriftrolle, es war der Gesetzesvorschlag des Senators Agrippe. Ich sah mir das Schreiben durch und meinte dann.


    Ja das versteh ich auch nicht. Ich finde ein Gesetz sollte nicht unbedingt verkompliziert werden! Von dem Gerenne was hier stattfinden würde ganz zu schweigen. ;)

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Zitat

    Original von Adria Germanica
    "Wird zu diesem Entwurf noch etwas geschehen?"


    Sim-Off:

    Eine Spielregeländerung zum Thema Familia ist in Arbeit. Das Gesetz kann erst danach vernünftig angepaßt werden.

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