Strafverfahren IUD MAI III/DCCCLV - Imperium Romanum vs. Publius Aelius Hadrianus

  • Der Advocatio Imperialis möge gegen den Sacerdos Publius Aelius Hadrianus Anklage wegen Vergehens gegen §105 des Codex Iuridicales erheben.

    Zitat

    § 105 Volksverhetzung
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Würde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 1.500 bis 2.500 Sz. bestraft.


    Seine am PRIDIE ID IUL DCCCLV A.U.C. (14.7.2005/102 n.Chr.) auf der Rostra getätigte Äusserung erfüllt diesen Tatbestand vollumfänglich.

    Zitat

    Original von Publius Aelius Hadrianus
    Diese Weiber sollte man allesamt peinmal im Jahr prügelnd um den Circus treiben, um sie Demut und Respekt vor dem Manne zu lehren.


    Die Gerichtsgebühr wurde überwiesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Didia Sinona ()

  • ANZEIGENEINGANG
    GEMÄSS COD IUR



    Die Advocatio Imperialis bestätigt den Eingang der Anzeige.
    Er gelten folgende Bestimmungen im Einzelnen:


    § 24 Anzeige
    (1) Die Anzeige bei Strafsachen kann bei der Advocatio Imperialis, den Behörden der Strafverfolgung und den Gerichten angebracht werden.


    § 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
    (2) Verbrechen sind Handlungen, die mit 3 bis 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht werden. Zuständig für die Ermittlungen bei Verbrechen sind die Cohortes Urbanae in Roma, in den Provinzen die dazu befugten Legiones.


    § 14 Advocatio Imperialis
    (3) Die Advocatio Imperialis wird als Ermittler nur bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen tätig.


    § 61 Tätigwerden der Behörden
    (2) Jeder Bürger hat das Recht, eine Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erheben. Die Behörden sind hernach verpflichtet, die Anzeige zu registrieren und Ermittlungen einzuleiten.
    (3) Chef der Ermittlungen ist der Advocatus Imperialis, er ist gegenüber den ermittelnden Behörden weisungsbefugt.


    § 27 Ermittlung durch die Advocatio Imperialis
    (1) Sobald die Advocatio Imperialis durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage bei Gericht zu beantragen ist, den Sachverhalt zu erforschen.
    (2) Die Advocatio Imperialis hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen.
    (3) Zu dem Zweck ist die Advocatio Imperialis befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen und durch die Behörden und Beamten des Staatsdienstes vornehmen zu lassen. Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Advocatio Imperialis zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.
    (4) Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes übersenden ihre Ermittlungsergebnisse ohne Verzug der Advocatio Imperialis.
    (5) Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beauftragte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festnehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen festhalten zu lassen.
    (6) Als Ermittlungsbehörde ist von der Advocatio Imperialis diejenige zu beauftragen, die im Verdachtsfall in dieser Strafkategorie sachlich zuständig ist.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    Die Ermittlungen im Fall werden eingeleitet.


    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

  • Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    "Die Ermittlungen im Fall werden eingeleitet."


    "Gibt es einen Stand der Ermittlungen den man uns vielleicht mitteilen möchte?"

  • "Aufgrund der Tatssache, dass ich der der einzige Advocatus Imperialis des ganzen Reiches bin, sollte man mit entsprechenden Bearbeitungszeiten rechnen. Aber ich werde versuchen die Sache zu forcieren."

  • KLAGEANTRAG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS


    Hiermit reicht die Advocatio Imperialis Antrag auf Klage im Fall


    IUD MAI III/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Publius Aelius Hadrianus


    beim zuständigen Gericht ein.


    § 3 Iudicium Maior
    (4) Das Iudicium Maior verhandelt Strafsachen der Kategorie Verbrechen, sowie Berufungen des Iudicium Minor.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    § 26 Eröffnungsvoraussetzungen
    (1) Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
    (2) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist das zuständige Gericht berufen.



    Advocatus des Beschuldigten: unbekannt
    Nebenkläger: Quintus Decimus Mercator
    Bezeichnung der Tat:
    CODEX IURIDICIALIS § 105 Volksverhetzung
    Beweismittel: Zeugenaussagen
    Zeugen: Marcus Vinicius Hungaricus, Maximus Decimus Meridius, Publius Matinius Agrippa


    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

  • WEITERE ANTRÄGE
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS


    IUD MAI III/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Publius Aelius Hadrianus


    § 3 Iudicium Maior
    (3) Iudex Prior beim Iudicium Maior ist der Praetor Urbanus bei Fällen zwischen Römischen Bürgern, bei solchen mit Beteiligung von Peregrini ist der Praetor Peregrinus Iudex Prior.


    § 10 Iudex Prior
    (3) Der Iudex Prior nominiert wenn nötig die zur Verhandlung nötigen Iudices.


    § 8 Nebenkläger
    (3) Nebenkläger müssen vom Iudex Prior zugelassen werden.


    Es wurde beantragt:
    Nebenkläger: Quintus Decimus Mercator


    Anträge:
    1. Nominierung der weiteren Iudices durch den Iudex Prior.
    2. Zulassung der Nebenklage durch den Iudex Prior.


    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

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