IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
DECRETUM IMPERATORIS
Hiermit ordne ich die Übernahme der Verhandlung im Fall
IUD MAI II/DCCCLV
Imperium Romanum vs.
Acta Diurna
durch das Iuridicum Imperialis an.
Die Anklage lautet auf Üble Nachrede nach dem Codex Iuricialis; insbesondere Satz 2 von § 84.
§84 Üble Nachrede
(2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.
Als Iudices sind ernannt:
- Publius Decimus Lucidus
- Secundus Flavius Felix
- DCCCLV AB URBE CONDITA -