Verdiente Personen des öffentlichen Lebens können mit Ehreninschriften an einem öffentlichen Bauwerk oder einem öffentlichen Platz geehrt werden. Kleine Inschriften nennen den Namen der Person und die jeweilige Tat, für die sie geehrt wird. Inschriften können von verschiedenen politischen Gremien beschlossen werden.
ANTE DIEM XVI KAL IUL DCCCLXIV A.U.C. (16.6.2014/111 n.Chr.) Für ihr Engagement beim Vorantreiben der Verleihung des Status eines Municipium für Mogontiacum
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