• Anhang des Codex Militaris:
    PARS PRIMA - Lex Didia Et Germanica Et Octavia Vigilium


    § 1 Definition des Aufgabenbereiches der Vigiles
    § 1.1 Die Vigiles sind eine staatliche, militärische Einheit.


    § 1.2 Die Vigiles sind für das Löschen von Bränden verantwortlich.



    § 1.3 Die Vigiles sind für den vorbeugenden Brandschutz und für die Kontrolle der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen durch die Bürger verantwortlich. Diese Kontrollen können auch in Civil durchgeführt werden.


    § 1.4 Die Aufklärung und juristische Verfolgung von Brandstiftungen und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten erfolgt in jedem Falle durch die Vigiles. Hier finden die nachfolgenden Einschränkungen gemäß § 1.5. dieses Gesetzes keine Anwendung.


    § 1.5 Die Vigiles übernehmen auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung die Aufklärung von Vergehen laut Codex Iuridicalis. Die Aufklärung von Verbrechen obliegt den Cohortes Urbanae laut Codex Iuridicalis. Durch den Praefectus Urbi können Ausnahmen zu dieser Regelung angeordnet werden.


    § 1.6 Die Vigiles üben gemeinsam mit den Cohortes Urbanae den Ordnungsdienst in Rom aus. Die Cohortes Urbanae tagsüber und die Vigiles in der Nacht.


    § 1.7 Die Vigiles sind für die Ergreifung flüchtiger Sklaven verantwortlich.


    § 1.8 In Absprache mit dem Praefectus Urbi können die Vigiles bei Notwendigkeit sowie in Krisensituationen auch für weitere polizeiliche und militärische Aufgaben eingesetzt werden.


    § 2 Aufnahme in die Vigiles
    § 2.1 Aufnahme in die Vigiles können Bürger aller Laufbahnen finden. Für Bürger der civilen und religiösen Laufbahn stellt die Aufnahme in die Vigiles einen Wechsel in die militärische Laufbahn dar.


    § 2.2 Der Kommandeur der Vigiles ist berechtigt Aufnahmegesuche zu den Vigiles ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


    § 2.3 Vor einer Aufnahme in die Vigiles ist eine Aufnahmeprüfung erfolgreich zu absolvieren.


    § 2.4 Inhalt der Aufnahmeprüfung sind hauptsächlich Fragen zur Geschichte, zur Organisation und zu den Aufgaben der Cohortes Vigiles und Fragen zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung im Imperium Romanum. Ergänzend sind auch andere Fragen zur römischen Geschichte, Kultur, Lebensweise und dem römischen Militär möglich.


    § 2.5 Fragen und Antworten dieser Aufnahmeprüfung sind von den Prüflingen geheimzuhalten und dürfen nicht weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen können die Aberkennung einer bestandenen Prüfung und/oder diziplinarische Maßnahmen durch den Kommandeur der Vigiles zur Folge haben

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