Änderung COD UNIV - Gültigkeit von Wahlen

  • Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    "Wir sollten unsere Wahlgesetzgebung allgemein überdenken. Eine Anpassung an die Regelungen der Lex Provincialis scheint mir nämlich eher angemessen als dir Schaffung mathematischer Konstrukte."


    An den Wörtchen "relative Mehrheit" ist nicht mehr viel Mathematisches dran.

  • Zitat

    Original von Lucius Aelius Quarto
    “Der Eindruck war falsch.“


    "Dann verzeih..."

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    (3) Bei nur einer zur Wahl stehenden Person wird für oder wider diese gestimmt, auch hier entscheidet das einfache Mehrheitsvotum.
    Das möchte ich durch folgendes (noch nicht auf die Formulierung achten) ersetzen:
    Um gewählt zu werden, muss ein Kandidat außerdem mehr als 1/(1+n) der Stimmen auf sich vereinigen. (n ist wie oben die Zahl der Stimmen die jeder Wähler abgeben darf.)


    Mir scheint diese Regelung nicht ganz sinnvoll. Oder korrigiert mich wenn ich jetzt in die falsche Richtung denke.
    Das Beispiel mit den Quästoren: Es gibt 4 Ämter, jeder Kandidat muss 20 % der Stimmen erreichen. Gibt nun jeder Wähler seine möglichen 4 Stimmen ab, so könnte jeder Kandidat maximal 25 % der Gesamtstimmen erreichen. Da scheint eine Grenze von 20 %, was bedeuten würde 80 % der Wähler müssen für ihn stimmen, schon ein wenig übertrieben hoch. Oder??


    Und zu (4), Stichwahl: was ist wenn es zB nur zwei Kandidaten für einen Posten gab? Dann wird eine Stichwahl wenig sinnvoll sein.

  • Zitat

    Original von Adria Germanica


    Mir scheint diese Regelung nicht ganz sinnvoll. Oder korrigiert mich wenn ich jetzt in die falsche Richtung denke.
    Das Beispiel mit den Quästoren: Es gibt 4 Ämter, jeder Kandidat muss 20 % der Stimmen erreichen. Gibt nun jeder Wähler seine möglichen 4 Stimmen ab, so könnte jeder Kandidat maximal 25 % der Gesamtstimmen erreichen. Da scheint eine Grenze von 20 %, was bedeuten würde 80 % der Wähler müssen für ihn stimmen, schon ein wenig übertrieben hoch. Oder??


    "Da erlaube ich mir in der Tat, dich zu korrigeren. Von 20% der Gesamtstimmen war keine Rede - nur von 20% der Stimmen. Also von den Stimmen, die ein Kandidat überhaupt bekommen könnte. Die Formulierung müsste man dahingehend vielleicht präzisieren, das ist richtig."

  • "Versteh ich es noch immer nicht richtig?
    20 % von den Stimmen, die er bekommen könnte, sind wiederum wenig.
    Wieder Beispiel Quästor: 4 Ämter, 5 Kandidaten, nur 20 % müssen ihn wollen damit er Quästor wird (und natürlich unter den beisten vier sein)?
    Aber beim Prätor sollen ihn 50 % wollen?"

  • "Ja, so verstehe ich das zumindest.


    Wenn wir natürlich wollen, dass es bei jedem Gewählten immer mehr Stimmen geben sollte, die ihn explizit angekreuzt haben, als solche, die ihn explizit nicht angekreuzt haben, dann können wir einfach eine entsprechende 50%-Regelung für alle Wahlen festlegen.


    Die von Senator Felix formulierte Regelung garantiert dagegen, dass der Gewählte auch bei jedem beliebigen anderen Wahlverhalten von denjenigen, die niemanden angekreuzt haben, gewählt worden wäre.


    Ich glaube, man sieht es ganz gut, wenn man sich die konkreten Situationen anschaut:


    Ist nur genau ein Posten zu vergeben, so muss Kandidat X mehr als 1/2 der Stimmen erhalten, um gewählt zu werden. Es ist also unerheblich, was alle anderen angekreuzt haben.


    Bei genau zwei Posten muss Kandidat X mehr als 1/3 der Stimmen erhalten, um gewählt zu werden. Jetzt gibt es zwei Fälle:
    a) Kandidat X wird mit mehr als 1/3 der Stimmen zweiter, d.h. es gab mehr als 1/3 der Stimmen für einen überlegenen Kandidaten. Für unterlegene Kandidaten und leere Zettel bleiben somit weniger als 1/3 übrig - Kandidat X hätte von niemandem mehr überholt werden können.
    b) Kandidat X wird mit mehr als 1/3 der Stimmen erster. Mit den verbleibenden weniger als 2/3 der Stimmen hätte ihn höchstens ein anderer Kandidat überholen können.


    Bei genau drei Posten läuft das analog, nur eben mit einem Fall mehr.


    Für das Beispiel mit vier Posten gebe ich sie nochmal vereinfacht an:
    a) Kandidat X wird mit mehr als 1/5 der Stimmen vierter, d.h. es gab mehr als 3/5 der Stimmen für überlegene Kandidaten und somit weniger als 1/5 für unterlegene - Kandidat X hätte nicht überholt werden können.
    b) Kandidat X wird mit mehr als 1/5 der Stimmen dritter, d.h. es gab mehr als 2/5 der Stimmen für überlegene Kandidaten. Es verbleiben weniger als 2/5 für einen anderen Kandidaten, also hätte Kandidat X höchsten noch auf Platz vier verdrängt werden können.
    c) Kandidat X wird mit mehr als 1/5 der Stimmen zweiter, d.h. es gab mehr als 1/5 der Stimmen für den Sieger. Es verleiben weniger als 3/5 für andere Kandidaten, also hätte Kandidat X wiederum höchsten noch auf Platz vier verdrängt werden können.
    d) Kandidat X wird mit mehr als 1/5 der Stimmen Sieger. Mit den verbleibenden 4/5 hätten ihn somit nur drei andere Kandidaten überholen können."

  • Zitat

    20 % von den Stimmen, die er bekommen könnte, sind wiederum wenig.


    "Nehmen wir an, 5 Kandidaten kandieren für 4 Posten. Wenn der Großteil des Volkes zwei dieser vier Kandidaten ablehnt und daher nur 3 Kandidaten auf dem Stimmzettel ankreuzt, so sind diese 20% kaum zu schaffen.


    Und es ist ja nicht so dass wir nur Amtsträger wollen, die vom gesamten Volk geliebt werden - ich kenne nur sehr wenige Römer die dann den Cursus Honorum schaffen würden."


    Ich murmelte ferner noch irgendwas von wegen Ignoranz.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    Und es ist ja nicht so dass wir nur Amtsträger wollen, die vom gesamten Volk geliebt werden - ich kenne nur sehr wenige Römer die dann den Cursus Honorum schaffen würden.


    "Komm schon Felix! Nenn mir einen einzigen!"

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    § 45 Gültigkeit
    (1) Die Wahl ist gültig wenn 50% des wahlberechtigten Volkes ihre Stimme abgegeben haben.
    ....


    "Ich bin für die ersatzlose Streichung des §45(1)."


    Sim-Off:

    Ist eine vorgeschriebene Wahlbeteiligung überhaupt historisch?
    Ich glaube eher nicht.

  • "Hm, ich versteh eure Gedankengänge noch immer net so recht.
    Also bin ich dafür, das gar nicht zu regeln. Die 50% Wahlbeteiligung für eine gültige Wahl aber beizubehalten. Wenn weniger bei der Wahl waren, kann der Kaiser entscheiden ob sie gültig ist. "

  • Zitat

    Original von Adria Germanica
    "Hm, ich versteh eure Gedankengänge noch immer net so recht.
    Also bin ich dafür, das gar nicht zu regeln. Die 50% Wahlbeteiligung für eine gültige Wahl aber beizubehalten. Wenn weniger bei der Wahl waren, kann der Kaiser entscheiden ob sie gültig ist. "


    "Das ist eine gute Idee. Ich bin dafür, dies ins Gesetz einfließen zu lassen."

  • "Ich habe mich an der Neuformulierung des § 45 versucht: "


    § 45 Wahl und Gültigkeit


    (1) Die Wahl ist gültig, wenn 50% der wahlberechtigten Bürger ihre Stimme abgegeben haben. Wird dieses Quorum nicht erreicht, entscheidet der Kaiser über die Gültigkeit der Wahl und eventuelle Nachwahlen oder Sonderregelungen.
    (2) Der Stimmanteil eines Kandidaten bestimmt sich durch den Anteil der Stimmberechtigten, die für den Kandidaten stimmten.
    (3) Sollen in einem Wahldurchgang vier Amtsträger bestimmt werden, so sind nur diejenigen Kandidaten für eine Ernennung zu berücksichtigen, welche mehr als den fünften Teil der abgegebenen Stimmen erhalten. Werden zwei Amtsträger bestimmt, so ist ein Drittel der abgegebenen Stimmen zu erreichen, im Falle von nur einem Amtsträger die Hälfte. Analog verhält es sich für die übrigen Fälle.
    (4) Erreichen weniger Kandidaten das geforderte Quorum, als Amtsträger bestimmt werden sollen, so wird unter den bestplatzierten nicht gewählten Kandidaten eine Nachwahl für die nicht besetzten Ämter durchgeführt. Gibt es gleichviele oder weniger Kandidaten als mögliche Amtsträger, entfällt diese Nachwahl und die Ämter bleiben unbesetzt.
    (5) Die Kandidaten mit den meisten Stimmen, welche das in Absatz 3 erforderte Quorum erfüllen, sind gewählt.
    (6) Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt.
    (6.1) Ist eine Stichwahl nicht möglich, entscheidet das Los.


    "Ich bitte um viele Kommentare!"


    (Mein Dank gilt den Frauen des Hungaricus für ihre Hilfe :D)

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • "Einen eigenen Absatz verdient sich 6.1 nicht, da er sich ausschließlich auf Absatz 6 bezieht. Dass er nicht zu 6 gehört ... ähm ... ist historischer Natur. Ich werde ihn Absatz 6 hinzufügen.


    Da nicht festgelegt wird wer das Losverfahren durchführt, oder wie, ist das dem Wahlleiter überlassen. Genauso wie die Bestimmung der Anzahl der 'bestplatzierten' in Absatz 4. Doch die Götter werden über ihn wachen."

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

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