Hauptverhandlung IUD MAI IV/DCCCLV Imperium Romanum vs. Gaius Scribonius Curio

  • Zitat

    Original von Didia Caesonia
    Ich saß mittenmang der Zivilisten und beobachtete das Prozedere. Noch nie hatte ich einer Verhandlung beigewohnt. So war das alles Neuland und ich gespannt wie 2000 Jahre später mancher Mensch meines Alters, der eine Seifenoper verfolgte. ;)


    Tubero entdeckte Caesonia in der Menge und winkte ihr dezent zu :wink:

  • Sim-Off:

    Ciao ragazzi ;), bin jetzt wieder da und bereit für die Verhandlung.


    Mattiacus machte sich auf einem kleinen Wachsblock notizen zu dem, was Geminus gesagt hat.


    Genauso hätte er es wohl auch gesagt.

  • Zitat

    Original von Quintus Aelius Tubero


    Tubero entdeckte Caesonia in der Menge und winkte ihr dezent zu :wink:


    Ich hatte genau zugehört, als eine Bewegung im Augenwinkel meine Aufmerksamkeit verlangte. Ich sah Tubero, der mir zuwinkte und lächelte ihm zu. Wen ich nicht so alles hier wiedersah. Dann wandte mein Blick sich wieder mit Spannung nach vorn.

  • Das Gericht betritt - nicht ganz vollzählig - wieder die Halle.


    "Da Senator Hungaricus mit Fieber das Bett hüten muss," *räusper* "werden wir den Prozess bis auf Weiteres ohne ihn fortsetzen. Die Protokolle der Sitzungen werden ihm zugestellt; lesen kann er noch.


    Hat Senatorin Messalina ihren Protest dem Kaiser vorgebracht?


    Ansonsten hat nun die Verteidigung das Wort."

  • Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    Hat Senatorin Messalina ihren Protest dem Kaiser vorgebracht?


    Ich schüttelte wortlos den Kopf, hatte ich doch bislang einfach nicht die Zeit gefunden...

  • Mattiacus stand auf.


    „Ich danke dem Gericht. Die Ausführungen von Geminus sind wirklich hervorragend und unter normalen Umständen würde ich diesen ohne weiteres zustimmen.


    Mattiacus ging ein wenig auf und ab.


    „Aber“


    Mattiacus machte eine kleine Pause.


    „Mir fehlt in seiner Ausführung die besondere Würdigung der Situation. Denn es war keine normale Situation:
    Es war Wahlkampf und wir wissen alle, was das bedeutet: Da werden die Bandagen ausgezogen und ich bin mir sicher, das jeder von uns um unsere Ziele zu erreichen manchmal ein wenig ausfällig wird. Mein Mandant versichterte mir jedoch, dass seine Äusserungen im Affekt kamen. Ein Vorsatz sehe ich also für ausgeschlossen.
    Seine Worte müssen also einer besonderen Verhältnismäßigkeitprüfung unterzogen werden. Der Gebrauch von Methaphern und die bildliche Sprache gehört zu unserem Idiom seit der Zeit, als die Götter den Menschen das Sprechen lehrten. Ich meine daher, dass ihr Gebrauch eher als dichterisches Spiel als denn gezielte Beleidung gesehen werden soll.
    Mein Mandant verwendete zu keiner Zeit den offiziellen Titel der Klägerin. Es wurde eher auf die familiären und persönlichen Verhältnisse der Klägerin und des Angesprochenen Falco eingegangen, als dass ihre offizielle Funktion oder die des Angesprochenen in Vordergrund gestellt worden ist.
    Ausserdem muss man in diesem Zusammenhang sehen, dass Curio zuvor ebenfalls aufs schärfste von Falco verbal angegriffen wurde, so dass seine Reaktion verständlich erscheint.
    "

  • Das ich mir von Curio irgendwelche Unverschämtheiten gefallen lassen musste nur weil dieser sich vom Consul angegriffen sah war für mich in keiner Weise einsichtig. Genausowenig wie die mildenden Umstände des Affektes... Diese Gedanken behielt ich jedoch für mich, waren sie für jeden klar denkenden Menschen doch offensichtlich

  • Zitat

    Original von Marcus Decimus Mattiacus
    "Ausserdem muss man in diesem Zusammenhang sehen, dass Curio zuvor ebenfalls aufs schärfste von Falco verbal angegriffen wurde, so dass seine Reaktion verständlich erscheint."


    "Der Angeklagte möge dies persönlich bestätigen."

  • Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    "Der Angeklagte möge dies persönlich bestätigen."



    "Das will ich tun."

    Curio kramte einige Papiere und Dokumente hervor.

    "Ehe ich nun das Anzuzeigende äusserte, musste ich mir unter anderem vom Pater Factionis der Praesina Didius Falco anhören:"




    „Das ist eine wahre Schande für einen Mann der Volkstribun gewesen ist!“

    „Und das Schändlichste daran sind deine Motive, Curio.“

    „Sei ein römischer Mann und benimm dich nicht wie ein feiger punischer Pfeffersack indem du andere Beweggründe vortäuschst.“

    „Um Sinona, welche du haßt, zu verhindern ist dir jedes Mittel recht, Curio. Auch das schmutzigste.“

    „Abgrundtief schmutzig gar ist es für mich wenn ein ehemaliger Volkstribun dazu aufruft die Wahl eines Volkstribunen zu verhindern.“

    „Wie hohl und wie falsch klingen doch jetzt die hehren Worte deiner Kandidatur zum Volkstribun.“

    „Ein ehemaliger Volkstribun der die Interessen des Volkes verrät. Aus Mißgunst, aus Haß, aus niederen Motiven.“


    Quelle



    " Nachdem nun also der Pater Factionis der Praesina Didius Falco auch mit Metaphern und harten Bandagen kämpfte und wir uns im Wahlkampf befanden, sah ich es als Usus an mit gleichen Mitteln zu antworten und dies tat ich auch.
    Nachdem ich dann sprach, antwortete mir Didius Falco in ähnlicher Weise, wie oben beschrieben. Ich kann auch jene Aussprüche wiederholen, so das Gericht sie hören will..... "


    Bereits kramte er wieder in den Unterlagen.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • "Einspruch!


    Die Verteidigung kann diese Äußerungen, bislang unbezeugten Äußerungen, nicht als Beispiel dafür anführen, das man damit ungestraft davon komme. Gegen Consul Falco konnte lediglich noch keine Anklage erhoben werden, da er amtierender Magistrat ist!"

  • "Dies ist auch keinesfalls als neue Anklage sondern vielmehr als rechtfertigenden Umstand für meinen Mandanten zu sehen, um den strafbegründenten Vorsatz abzumildern bzw. zu widerlegen.
    Die anwesende Nebenklägerin sowie der Consul können diese Äußerungen bezeugen."

  • Zitat

    Original von Marcus Decimus Mattiacus
    Die anwesende Nebenklägerin sowie der Consul können diese Äußerungen bezeugen.


    "Da mich der ehrenwerte Verteidiger direkt ansprach möchte ich mich auch dazu äußern:


    Die anwesende Nebenklägerin gibt ihr Befremden über die Ausflüchte der Verteidigung zu Protokoll. Wie können die behaupteten Äusserungen des Consuls die Unverschämtheiten des Angeklagten mir gegenüber entschuldigen?"

  • "Ich habe das schon verstanden, ich relativiere diesen Versuch nur.


    Man kann aber nicht sagen, ein anderer machte dies aber doch auch so, wenn auch der andere noch gerichtliche Konsequenzen tragen müssen wird. Und wir können es nicht als Straftat werten, bevor es nicht ein Gericht als solche Verurteilt hat. Wo würde es auch die Schuld deines Mandanten mindern, nur weil der Umstand besteht, dass andere es auch tun? Es herrscht keine Strafinflation."

  • "Es geht nicht darum, das andere es auch tun, sondern ich habe versucht, die Motivation meines Mandanten für seine Äußerung zu erklären, die unter anderem darauf zurückzuführen sind, dass Falco die von meinem Mandanten vorgebrachten Aussagen gegen ihn ausgesprochen hatte. "

  • Zitat

    Original von Marcus Decimus Mattiacus
    "Niemand redet hier von Entschuldigung. Es geht hier nur um die Motivation, die hinter den Äußerungen meines Mandanten steckt."


    "Wer die Äusserungen des einen als Motivation der Verunglimpfung des anderen angibt braucht nicht mit mildernden Umständen zu rechnen. Oder könnte ich mit Milde rechnen, nützte ich Curios Schmähreden um damit Angriffe gegen, ich greife wahllos einen Namen heraus, Agrippa zu rechtfertigen? Ich könnte wohl nicht, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun."

  • Zitat

    Original von Marcus Decimus Mattiacus
    "Niemand redet hier [...]"


    "... ohne Aufforderung!! Ist hier bald mal Ruhe?"


    Macer blickte einigermaßen ärgerlich in die Runde und dann zum inzwischen wieder anwesenden Hungaricus. Der nickte.


    "Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück."

  • IUDICIUM MAIOR
    IUDICATIO
    IUD MAI IV/DCCCLV


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM VII KAL SEP DCCCLV A.U.C. (26.8.2005/102 n.Chr.)


    IN DER HAUPTVERHANDLUNG
    Imperium Romanum vs. Gaius Scribonius Curio


    HAT DAS IUDICIUM MAIOR DURCH
    Iudex Prior Marcus Vinicius Hungaricus
    Iudex Secundus Flavius Felix
    Iudex Spurius Purgitius Macer


    NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT
    Gaius Scribonius Curio wird vom Vorwurf der Üblen Nachrede gemäß § 84 Cod Iur freigesprochen.



    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
    Das Gericht sieht es nicht als erwiesen an, daß der Angeklagte seine Aussagen auf der Rostra in böswilliger Absicht zur Schädigung des Ansehens des Senators Marcus Didius Falco bzw. der Senatorin Flavia Messalina Oryxa. getätigt haben soll. Das Gericht berücksichtigt in diesem Fall auch den Zeitpunkt der getätigten Aussagen auf der Rostra, der mitten in den Wahlvorbereitungen zum Cursus Honorum erfolgte. Es liegt in der Natur des Wahlkampfes, daß während dieser Zeit die Politiker bzw. die Kandidaten ihre Sympathien und Antipathien öffentlich kund tun und dies auch unterstreichen. Dieses Urteil soll jedoch mitnichten ein Freibrief für jedermann sein, munter auf der Rostra wahllos Beleidigungen zu artikulieren. Im Gegenteil, das Gericht gibt vor allem den Parteien den guten und wohlgemeinten Rat, solche verbale Exzesse in der Öffentlichkeit in Zukunft zu vermeiden. Desweiteren bittet das Gericht den Quästor Sacri Palatii, eine eventuelle Anklage gegen den Senator Marcus Didius Falco nach dessen Amtszeit als Consul, die mit diesem Fall in Zusammenhang steht, nicht in Betracht zu ziehen.


    RECHTSMITTELBELEHRUNG
    Gegen dieses Urteil kann frühestens nach 2 Tagen und spätestens innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden. Die Berufung kann in schriftlicher oder mündlicher Form bei dem für eine Berufungsverhadlung zuständigen Iudicium Imperialis in Roma eingelegt werden.



    - DCCCLV AB URBE CONDITA -
    i. V.

  • "Die Advocatio Imperialis nimmt das gefasste Urteil zur Kenntnis.


    Es werden die Rechtsmittel eingehend geprüft werden.


    Und man dankt dem Gericht für seine ... Bemühungen."


    nimmt seine Unterlagen und verlässt den Saal

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