• VERLOBUNG:
    Vor der Hochzeit konnte es eine Verlobung (sponsalia) geben. Eine Verlobung war nur eine feierliche Absichtserklärung, die einseitig aufgelöst werden konnte, und wurde meistens unter den Vätern abgemacht. Die Kinder mußten aber mindestens sieben Jahre alt sein.


    Bei der Verlobung gab der Bräutigam der Braut einen eisernen oder goldenen Ring, den sie am vierten Finger der linken Hand trug. Außerdem wurde die Verlobung mit einem Kuß besiegelt. In der Kaiserzeit gab es auch Verlobungsfeiern mit Gästen und Geschenken für die Braut.


    Das gesetzliche HEIRATSALTER lag für Mädchen beim vollendeten 12. und für Jungen beim 14. Lebensjahr. Wenn dieses Alter unterschritten wurde, war die Ehe als iustum matrimonium erst rechtlich, wenn dieses Alter erreicht wurde. Das durchschnittliche Heiratsalter lag für Frauen nach neuesten Erkenntnissen bei 20 und bei Männer bei 27-30 Jahren.


    Es gab DREI FORMEN der Eheschließung. In allen Fällen war die Frau dem Mann untergeordnet. Einmal gab es die coemptio, bei der der Mann vor fünf Zeugen die Braut vom Vormund abkaufen mußte.
    Bei der zweiten Form (usus) durch Kraft der Kohabitation erhielt der Bräutigam die Allgewalt erst nach einjährigem Zusammenleben.
    Bei der dritten Form, der confarreatio, waren zehn Zeugen zugegen. Braut und Bräutigam saßen auf zwei Stühlen, über die ein Flies ausgebreitet war. Dieses Art der Eheschließung war die einzig legitime Form der Eheschließung für Inhaber der vier höchsten Priesterämter des Staates.


    TERMIN:
    Die Festlegung des Hochzeitstermins war eine Wissenschaft für sich. Viele Tage im Jahr wurden als ungünstig angesehen. Ausserdem fielen für das erstmalige Verheiraten auch die religiös-gesetzlichen Feiertage weg. Als besonders ungünstig galten die Zeiträume vom 13. bis zum 21. Februar, vom 1. bis 15. März und vom 1. Mai bis zum 15. Juni. Diese Tage waren Totenfeierlichkeiten und Reinigungszeremonien vorbehalten. Am besten sollte die Hochzeit in der zweiten Junihälfte stattfinden.


    Das Brautkleid bestand aus einem langen feuerfarbenen Kleid über die tunica recta (eine weisse saumlose Tunika mit Wollgürtel). Darüber kam noch ein flammeum genannter oranger Schleier. Die Schuhe mussten die gleiche Farbe, wie der Schleier aufweisen. Auch eine eigene Hochzeitsfrisur gab es. Das Haar wurde bereits am Abend zuvor zu sechs Zöpfen geflochten und kegelförmig hochgesteckt.



    HOCHZEIT
    Am Morgen der Hochzeit wurde ein Tieropfer den Göttern dargebracht, um aus dessen Eingeweiden auf den Willen der Götter schliessen zu können. Dann brachte die Brautführerin das Paar zum Altar, wo ein Schwein geopfert wurde, um bei den Göttern für eine glückliche Ehe zu bitten.


    Es folgte die Unterzeichnung des Ehevertrages, das Ja-Wort und der Austausch der Ringe. Zum Zeichen der Treue reichten sich die Brautleute die Hand (dextrarum iunctio). Man erbat zudem den Segen von fünf Gottheiten: Iuppiter als Garanten der Bindung, Iuno als Ehegöttin, Venus als Liebesgöttin, Fides als verkörperte Treue und Diana als Muttergottheit. Wurde die Ehe confarreatio geschlossen, so opferten die Brautleute dem Iuppiter einen Gewürzkuchen. All dem folgten die Glückwünsche der Anwesenden.


    Im Anschluss an die Hochzeitszeremonie gab es ein opulentes Mahl. Das Essen war manchmal so teuer, dass die Eltern bereits bei der Geburt des Kindes anfingen dafür zu sparen. Kaiser Augustus wollte im Rahmen seiner Sittengesetzgebung den Auswüchsen Einhalt gebieten, indem er die Kosten für ein derartiges Mahl auf 1000 Sesterzen begrenzen liess. Die Römer liessen sich dennoch nicht davon abbringen und gaben weiterhin grosse Summen für die Hochzeitsgesellschaft aus.


    Der Aufgang des Planeten Venus am Abend kennzeichnete das endgültige Aus der Beziehungen zu den Eltern. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Jungvermählte symbolisch der Mutter entrissen. Sie tat so, als ob sie sich fürchten würde und die Gäste zogen sie aus der mütterlichen Umarmung.


    Ein domnum decuctio (Brautzug aus drei Knaben, deren Eltern noch lebten) brachte das Paar zum Haus des Ehemannes. Die ausgelassene Gesellschaft begleitete den Zug ebenfalls und brachte manch anzügliches Lied dar. Gesänge, Hymnen und Spässe sollten finstere Gedanken fernhalten. Dabei wurden Nüsse als Zeichen der Fruchtbarkeit an die Passanten verteilt.


    Beim Haus des künftigen Ehemannes angelangt, wurde die Braut von ihm über die Schwelle getragen. Es war ihr unter allen Umständen verboten selbst über die Schwelle zu gehen. Man wollte verhindern, dass die Braut über die Schwelle stolpern konnte, denn dies galt als äusserst böses Omen. Anschliessend umwickelte die Braut den Türpfosten mit Wolle und bestrich ihn mit Fett und Öl. Dies diente wahrscheinlich dem Vertreiben von bösen Geistern, die dem Brautpaar in der ersten Nacht hätten schaden können. Wenn der frischgebackene Ehemann seiner Angetrauten den Gürtel zu lösen begann, zog sich die Gesellschaft zurück und feierte an einem anderen Ort weiter.


    Die Braut wurde von Frauen, die nur einmal verheiratet sein durften, entkleidet und zum Bett des Mannes gebracht. Dieser empfing sie mit Feuer und Wasser (meist eine Fackel und ein Becher Wasser). Nun sprach sie die altehrwürdige Formel Ubi tu Gaius, ego Gaia. (Wo du auch bist Gaius, werde ich, Gaia, sein.). Die Frau übernahm die beiden Grundelemente des Haushaltes und gab dafür drei Münzen. Eine erhielt ihr Mann, eine wurde für die Laren auf den Herd gelegt und die dritte für die Gottheit der nächsten Kreuzung in den nächstliegenden Kreuzgang geworfen. Der nächste Tag begann mit einem Festmahl in der neuen Familie.


    SCHEIDUNG:


    Schon im Zwölftafelgesetz von 451 v. Chr. Gab es die Scheidungsformel "res tuas tibi habeto." ("Nimm deine Sachen und geh."). Daraufhin mußte die Frau das Schlüsselbund aushändigen. Bei einer normalen Eheschließung konnte der Mann sich durch eine komplizierte Prozedur von seiner Frau scheiden lassen. Der Flamen Dialis, der eine confarreatio-Ehe eingegangen ist, konnte sich nicht scheiden lassen, es gelang nur einem mit der besonderen Erlaubnis des Kaisers Domitian. Eine Frau, konnte sich auf keinen Fall scheiden lassen. Doch zum Ende der Republik wurden die Eheschließungsformen lockerer und, so konnte sich auch eine Frau scheiden lassen, aber sie konnte ihren Mann nicht gerichtlich anklagen. Ihr Mann hatte hingegen das Recht, wenn er sie erwischte, sie und ihren Liebhaber zu töten. Auch ohne Beweise konnte ein Mann seine Frau für untreu befinden, sich von ihr scheiden lassen und einen Teil der Mitgift einbehalten. War die Ehe eine confarreatio-Ehe, rief er ein Familientribunal ein, zu dem die nächsten Blutsverwandten seiner Frau gehörten und das über sie richtete, manchmal sogar mit dem Todesurteil. In der Republik gab es keine Scheidungsgerichte. Augustus brachte etliche Reformen. Es gab ein rechtsgültiges Verfahren zur Feststellung der Scheidung. Das Ehepaar mußte für eine bestimmte Zeit getrennt sein, die Mitgift mußte zurückgezahlt werden, es mußte eine neue Heirat geben, oder die Frau mußte aus dem Haus des Mannes verstoßen werden. Die Scheidungsformeln blieben dieselben, doch jetzt mußten sieben erwachsene männliche Bürger Zeugen sein oder – schriftlich geäußert – mußten sieben Siegel auf der Erklärung sein. Dies war der einzig gültige Scheidungsbeweis. Ein wichtiger Punkt bei einer Scheidung war die Mitgift. Sie mußte (im Normalfall) zurückgezahlt werden. Häufig mußte die Rückgabe der Mitgift aber eingeklagt werden. Die Kinder blieben nach de Scheidung beim Mann.


    Quellen:
    http://www.info-antike.de/hochzeit.htm
    http://imperiumromanum.com/gesellschaft/frauen/frauen_04.htm

  • Diese Informationen sind zwar ziemlich genau, aber es fehlt meiner Meinung nach ein wichtiger Hinweis. :D


    Alle diese Angaben wurden sicher aus hunderten verschiedenen Stellen zusammengesucht, da es in der gesamten uns überlieferten römischen Literatur keine einzige komplette Beschreibung einer Hochzeit gibt!!


    Die besten Hinweise liefert noch Catull, aber auch dort muss man sich aus allen seinen Werken die Stellen zusammensuchen!

  • Hier noch eine Art 'Ablaufplan'. Es gilt aber auch hier: Nicht historisch bewiesen, sondern aus den Quellen zusammengesucht und zusammengesetzt:


    Stationen einer römischen Hochzeit


    - Datumsfindung
    - Niederlegung der toga praetexta
    - Anziehen des Brautschleiers (flammeum)
    - Eintreffen der Gäste im Hause der Braut
    - Eingeweideschau
    - Unterzeichnung des Ehevertrages (tabulae nuptiales)
    - dextrarum iunctio
    - Hochzeitsessen (cena nuptialis)
    - deductio: angeführt von einem Knaben mit der Hochzeitsfackel (taeda nuptialis)
    - Ruf 'talassio' oder 'talasse'
    - Bräutigam streut Nüsse
    - Singen von versus Fescennini
    - Ankunft im Haus
    - Einsalben der Türpfosten
    - Braut empfängt Feuer und Wasser vom Bräutigam
    - Braut gibt dem Bräutigam drei Asse
    - Braut setzt sich aufs fascinum
    - Geleitung zum lectus genialis
    - Während Vollzug der Hochzeitsnacht, Fest der Gäste im gleichen Haus

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