Ergänzung für die Lex Schola

  • Hungi stand auf.


    Werte Mitsenatoren und Senatorinnen. Ich bitte um euer Gehör. Ich möchte folgende Ergänzung zur Lex Schola vorschlagen:



    § 3 Cursus Continuus
    (6) Vor dem Antreten zur Prüfung vom Cursus Iuris muß mindestens einer (mir wären lieber zwei) andere CC abgelegt werden.


    Diese Ergänzung hat folgenden Grund: Bisher ist es möglich, daß man nur mit der positiven Ableistung des Cursus Iuris alle vorgeschriebenen Ämter im Cursus Honorum ab Aedil/VT machen darf. Allerdings habe ich ungleich mehr Arbeit, weil zwar bei mir die Prüfungen jederzeit abgelegt werden können, ich dadurch aber aus Vorsichtsgründen gezwungen bin, mir für jeden Schüler einen anderen Fall auszudenken, und wenn möglich noch alle im gleichen Schwierigkeitsgrad. Auch die Nachbesprechung - die ja mittlerweile schon gefürchtet sind ;) - sind durchaus zeitaufwendig sowohl in der Vorbereitung als auch in der tatsächlichen Besprechung zwischen dem Schüler und mir. Daß das mir sehr viel Zeit raubt, sollte einem jeden von euch einleuchten. Im Moment bin ich auch nur der einzige, bei dem man den Cursus Iuris ableisten kann, doch Decimus Mattiacus hat mir seine Hilfe angeboten und über kurz oder lang werde ich auch sicher darum bitten. Doch auch bei ihm ist Zeit ebenso knapp bemessen.


    Ich bitte also um eure Zustimmung.


    Sim-Off:

    Zur Erklärung: Mattiacus ist auch Jus-Student, und aus Gesprächen mit ihm bin ich durchaus der Meinung, daß er juristisch kompetent ist, deswegen wäre er auch als Prüfer des Cursus Iuris geeignet, doch darüber sollte Adria entscheiden, wenn ich sie darum bitte.

  • "Decimus Mattiacus ist sicher ein geeigneter Mann um dich zu unterstützen; es war sicher kein Zufall, daß er mir für das Amt des Advocatus Imperialis vorgeschlagen wurde.
    Inwieweit diese Ergänzung deiner Entlastung dienen wird, wirst wohl nur du selbst erwägen können. Dennoch erscheinen mir 2 bestandene Cursi etwas viel. Dies könnte im schlechtesten Fall das Gegenteil des gewünschten Effektes bewirken, indem deine Dienste im Gericht aufgrund vakanter Praetorenämter häufiger benötigt werden."

  • Ein CC davor wird ein jeder der sich zur Prüfung stellt bereits abgeschlossen haben, wenn man die Schwierigkeit erhöhen will, oder die Rate derjenigen senken möchte, die am Iuris teilnehmen, bzw. die Zeit zu strecken. Sehe ich es als praktisch an, einen zweiten CC vorzuschreiben.


    Sollte man sich jedoch mit dem neuen Prüfer Mattiacus in der Lage sehen die Anträge und Anforderungen zu meistern, halte ich ebenfalls einen CC vor dem Cursus Iuris als ausreichend.

  • "Einen absolvierten Cursus Continuus als Voraussetzung für das Ablegen des Cursus Iuris halte ich für zumutbar und gerechtfertigt.
    Ich war anfänglich überrascht, als ich bei Einführung des Cursus Iuris erfuhr, dass dieser als ganz normaler Cursus Continuus gewertet wird. Insofern empfände ich die jetzt vorgeschlagene Regelung sogar als die natürlichere."

  • "Es lassen sich doch einige aufzählen, die nach dem Res Vulgares gleich den Cursus Iuris machten.
    Irgendwie verständlich, wer das Ziel Prätor hat, erspart sich so einen CC.
    Mitschuld ist wahrscheinlich auch ein umgehendes Gerücht , dass der Cursus Iuris gar nicht so schwer sei, wie zu Beginn angekündigt bzw. angedroht wurde. Es liegt natürlich bisher im Ermessen von Hungaricus, wer bestand oder nicht, ich hoffe er war immer streng genug dabei."

  • "Dann schlage ich vor, den Cursus Iuris einfach nicht mehr als CC laufen zu lassen.
    Ich würde es folgendermaßen zu machen:

    § 4 Kurse des Cultus Deorum ist nicht mehr aktuell.


    Ich würde ihn daher ersetzen durch:


    § 4 Weitere Kurse
    (1) Der Cursus Iuris gilt nicht als Cursus Continuus. Er ist Voraussetzung für das Praetorenamt. Die Punkte § 3 (2) bis (4) gelten analog.
    (2) Regelungen zu anderen Kursen werden jeweils bei der Kursankündigung öffentlich gemacht.


    Den Verweis auf § 3 Falls habe ich eingeführt falls jemand den Cursus Iuris machen will um Advocatus zu werden, aber kein Interesse am CH hat.


    Hinweis:
    § 3 Cursus Continuus
    (2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung zum CRV.
    (3) Eine einmalige Studiengebühr in Höhe von 500 Sz ist zu leisten. Sie berechtigt zum Besuch auch aller zukünftigen weiterführenden Kurse. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
    (4) Bei jedem CC haben die Kandidaten maximal 3 Möglichkeiten für einen Antritt. Wird der Kurs beim dritten Antritt nicht positiv abgelegt, so steht dieser Kurs dem Kandidaten nicht mehr zur Verfügung.

  • Zitat

    Original von Adria Germanica
    § 4 Weitere Kurse
    (1) Der Cursus Iuris gilt nicht als Cursus Continuus. Er ist Voraussetzung für das Praetorenamt. Die Punkte § 3 (2) bis (4) gelten analog.


    Ich würde den letzten Satz ein wenig umformulieren in: "§ 3 Abs 2 bis 4 findet hier ebenso Anwendung." Das Wort "Punkte" im Gesetz stört mich ein bissl. ;)


    Ansonsten: Einverstanden. :)

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Die Scola hat Ausgaben zu decken.


    "Für Kopien fremder Texte?"

  • Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa


    "Für Kopien fremder Texte?"


    "Wer nichts macht, macht nichts verkehrt, nicht wahr Senatorin Messalina ...dein Leitspruch?"


    An die konstruktiveren Senatoren gewandt:


    "Bislang sieht man diese Not auch nicht, doch weise ich darauf hin, das sich das Imperium zur Zeit mehr verteidigt, als das neue Bürger durch neue Eroberungen ins Land strömen. Was wir heute versäumen, wird uns Morgen das Genick brechen. Bildung ist ein zivilisiertes Gut. Sie sollte für jeden Bürger erreichbar sein. Jetzt möge dies einfach erscheinen, doch schon bald haben alle Bürger ihre Gebühren entrichtet und schon bald mangelt es an willigen Dozenten, die auch ohne Auslöse für neue Bildungslückenschließung stehen.


    Schon heute haben wir den Zustand, das es schwer ist, gebildete, wie tatkräftige Praeceptoren für lange Zeit zu finden. Ich möchte nur warnen, nicht urteilen, aber ich habe Angst darum, daß wir irgendwann dem Volk nicht mehr das an Lehrstoff bieten können, wie es ihn jetzt bekommt."

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