Hungi stand auf.
Werte Mitsenatoren und Senatorinnen. Ich bitte um euer Gehör. Ich möchte folgende Ergänzung zur Lex Schola vorschlagen:
§ 3 Cursus Continuus
(6) Vor dem Antreten zur Prüfung vom Cursus Iuris muß mindestens einer (mir wären lieber zwei) andere CC abgelegt werden.
Diese Ergänzung hat folgenden Grund: Bisher ist es möglich, daß man nur mit der positiven Ableistung des Cursus Iuris alle vorgeschriebenen Ämter im Cursus Honorum ab Aedil/VT machen darf. Allerdings habe ich ungleich mehr Arbeit, weil zwar bei mir die Prüfungen jederzeit abgelegt werden können, ich dadurch aber aus Vorsichtsgründen gezwungen bin, mir für jeden Schüler einen anderen Fall auszudenken, und wenn möglich noch alle im gleichen Schwierigkeitsgrad. Auch die Nachbesprechung - die ja mittlerweile schon gefürchtet sind - sind durchaus zeitaufwendig sowohl in der Vorbereitung als auch in der tatsächlichen Besprechung zwischen dem Schüler und mir. Daß das mir sehr viel Zeit raubt, sollte einem jeden von euch einleuchten. Im Moment bin ich auch nur der einzige, bei dem man den Cursus Iuris ableisten kann, doch Decimus Mattiacus hat mir seine Hilfe angeboten und über kurz oder lang werde ich auch sicher darum bitten. Doch auch bei ihm ist Zeit ebenso knapp bemessen.
Ich bitte also um eure Zustimmung.
Zur Erklärung: Mattiacus ist auch Jus-Student, und aus Gesprächen mit ihm bin ich durchaus der Meinung, daß er juristisch kompetent ist, deswegen wäre er auch als Prüfer des Cursus Iuris geeignet, doch darüber sollte Adria entscheiden, wenn ich sie darum bitte.