Diskussion: Ergänzung für die Lex Schola
Anhang des Codex Universalis
Pars Tertia - Lex Scholae Atheniensis
§ 4 Weitere Kurse
(als vollständige Ersetzung des bisherigen §4)
(1) Der Cursus Iuris gilt nicht als Cursus Continuus. Er ist Voraussetzung für das Praetorenamt. § 3 Abs 2 bis 4 findet hier ebenso Anwendung.
(2) Regelungen zu anderen Kursen werden jeweils bei der Kursankündigung öffentlich gemacht.