Diskussion: Lex Provincialis - Praef.Portuensis
Anhang des Codex Universalis
Pars Sexta - Lex Provincialis
Subpars Quarta - Bezirksverwaltung
§ 14 weitere Postionen im Sicherheitsdienst
(1) Alle Positionsträger im Sicherheitsdienst sind dem Regionarius unterstellt.
(2) Für Positionen im Sicherheitsdienst sind nur Soldaten oder Veteranen des Exercitus Romanus zugelassen.
(3) Der Centurio Statorum ist für den Justizvollzugsdienst seines Bezirks zuständig. Ihm unterstehen Gefängnisse und er ist zuständig für die Vollstreckung von Haftbefehlen.
(4) Der Praefectus Portuensis ist für die Überwachung des Schiffsverkehrs und die Verwaltung der Liegeplätze sowie alle polizeilichen Aufgaben im Bereich der Häfen seines Bezirks verantwortlich.