Anzeige gegen Tiberius Prudentius Balbus


  • Salve..
    dato ANTE DIEM V NON OCT DCCCLV A.U.C.
    Anklage wirt erhoben auf grund von $113 der Cod.Iuridicales..


    Sachverhalt..
    Von mir würde den Miles gebeten mich zu weissen wohin ich solte um ein Audienz mit den Imperator zu erbitten.
    Ein Recht das Jeder Römischer Burger(in) zusteht.
    Mir würde von Miles gefragt warum ..was wohl der grund meiner Audienz gesuch sein würde.
    Hier halte ich fest das ihm das nichts angehet aber trotsdeem habe ich so gut das nicht mein Privat berurte geantworted.
    Nur das Private habe ich geweigert zu ertzählen und ihm gesgat das wenn ihm dies nicht genügte er den Vohrgesetzte darzu ziehen könnte.
    Statt Dessen brachtte er mir zu diessem.
    Da fand eben der ünterredüng statt wie in ..[Officium] Centurio Tiberius Prudentius Balbus ab diessen Post..
    Zwei mahl habe ich zuur kentnis gegeben das mir das gang und gehen des Militärs als Frau nicht so bekannt ist ,klar mein Pater spricht über manches nicht alles auch weil das mir als Frau nicht zusteht da alles zu wissen..Cod Mil. unter §21 und §18.
    Nach ein langer discusion die ich so gut wie möchlig versucht habe informatiev zu führen bleib mir kein wahl dan ihm zu sagen das er mir
    A) Meins wegs gehen lassen müste ohne behelligung oder..
    B) Mich schriftlich verklagen müste als grund um mich davon ab zu halten mein Recht als Burger aus zu üben in deen ich ein Audienz gesuch abgebe.


    Anscheinend ist der wahl auf letztere ausgefallen dadürch bleibt mir nur wenig wahl den auf 113§ Cod Iur. zu verklagen.
    Tatort: Palast wache Officium Centurion
    Begrundung:
    Ich habe nirgendwo den Orden Verstört..in gegenteil sogar ..als der Lapp von Germania kam tratt ich sogar zur Seite um ihm vohrtritt zu lassen...nicht mich irgendwelcher Vergehen oder Straftat zu schulden kommen lassen.
    Noch den Ordentliche gang der dingen verstöhrt.
    Ich habe ledentlich ein sache die ich als Privat ansehe zwischen Mir und den Imperator nicht weiter erlautert , das muss ich auch gar nicht, den nicht der Palastwache bestimmt ob mein Gesuch grunde genug gibt für ein Audienz sonder der jenige die solche gesuchen behandelt und in letzter instantz e.t der Imperator selber.
    Ich habe keine Pflicht gegen ein wachmanschaft mein Privat dar zu liegen solange ich nicht damit etwas Gesetzeswiederiges angesteld habe und das war nicht der Fall.

    Einbindend..
    Der Anordnüng des Wachkommandants
    [Officium] Centurio Tiberius Prudentius Balbus
    Ob es üblich ist das ein Cives Audienz ersucht weiss ich nicht und das ist auch nicht van interresse für mich..ich habe ledentlich mein Recht als Römischer Burgerin versucht aus zu üben.


    Nirgendwo steht geschrieben das ich erklären muss an ein Wachman oder sein Vohrgesetzter WISO und WESHALB ich ein Audienz gesuch erbitten will.
    Das Recht beschutzt auch mein Privat Spehere in soweiten das ich die nur Teilen muss mit den mit den ich es Teilen will.
    Eine zu zwingen trotdeem seine Grunden vor zu weissen ist ein Straftat
    da er wissent und gewünscht versucht sachen zu ertzwingen zu den er nicht berrechtigt ist.


    Vale
    Agricola Vipsania

  • ANZEIGENEINGANG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS


    Die Advocatio Imperialis bestätigt den Eingang der Anzeige.
    Er gelten folgende Bestimmungen im Einzelnen:


    § 24 Anzeige
    (1) Die Anzeige bei Strafsachen kann bei der Advocatio Imperialis, den Behörden der Strafverfolgung und den Gerichten angebracht werden.


    § 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
    (2) Verbrechen sind Handlungen, die mit 3 bis 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht werden. Zuständig für die Ermittlungen bei Verbrechen sind die Cohortes Urbanae in Roma, in den Provinzen die dazu befugten Legiones.


    § 14 Advocatio Imperialis
    (3) Die Advocatio Imperialis wird als Ermittler nur bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen tätig.


    § 61 Tätigwerden der Behörden
    (2) Jeder Bürger hat das Recht, eine Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erheben. Die Behörden sind hernach verpflichtet, die Anzeige zu registrieren und Ermittlungen einzuleiten.
    (3) Chef der Ermittlungen ist der Advocatus Imperialis, er ist gegenüber den ermittelnden Behörden weisungsbefugt.


    § 27 Ermittlung durch die Advocatio Imperialis
    (1) Sobald die Advocatio Imperialis durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage bei Gericht zu beantragen ist, den Sachverhalt zu erforschen.
    (2) Die Advocatio Imperialis hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen.
    (3) Zu dem Zweck ist die Advocatio Imperialis befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen und durch die Behörden und Beamten des Staatsdienstes vornehmen zu lassen. Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Advocatio Imperialis zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.
    (4) Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes übersenden ihre Ermittlungsergebnisse ohne Verzug der Advocatio Imperialis.
    (5) Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beauftragte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festnehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen festhalten zu lassen.
    (6) Als Ermittlungsbehörde ist von der Advocatio Imperialis diejenige zu beauftragen, die im Verdachtsfall in dieser Strafkategorie sachlich zuständig ist.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    Ermittlungen werden aufgenommen.



  • Stellungnahme der Advocatio Imperialis


    Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Advocatio Imperialis werden die Ermittlungen eingestellt.


    Die Anschuldigungen gegen den Centurio Balbus sind nicht haltbar.


    Als Kommandant der Palastwache hat der Centurio die Befugnis, jemanden nach Angabe von Gründen aus dem Palast zu verweisen.


    Diese Befugnis erwächst ihm aus seiner Verantwortung um die Sicherheit des Imperators.


    Bevor eine Audienz gewährt wird, müssen daher die Gründe dieser Audienz, auch wenn sie privater Natur sind, geklärt werden. Eine Audienz ist vorher mit der Administratio Imperialis abzuklären.


    Im Verhalten des Centurio Balbus kann daher der Tatbestand des § 113 CodIur nicht erkannt werden.


  • Halte die Klage aufrecht der grund würde von dir selber gans genau bestimmt.

    Zitat

    Bevor eine Audienz gewährt wird, müssen daher die Gründe dieser Audienz, auch wenn sie privater Natur sind, geklärt werden. Eine Audienz ist vorher mit der Administratio Imperialis abzuklären.


    Halte dabei Fest das:
    Es mein gutes Recht ist ein Audienz beim Iperator zu erbitten (ob ich den bekomme steht auf ein anderes Blatt)
    Das es ebenfalls mein Recht ist mich an die Korreckte Dienststelle melden zu dürfen.
    Das von mir keine Gefahr Bedrohung ,Order verstörüng oder ein Strafrechtlich zu andene Straftat begangen würde um mein Recht geltend zu machen.
    Als Römerion steht es mir zu solches zu tun...ob es üblich ist für ein Cives und was mit Skjeld und der C.P gelauffen ist das tut nichts an der zu grund liegende Rechtsamkeit meines gesuches ab.
    Wenn man so in sein Rechtsübbung behindert wirt kommt als klage nur §113 gans klar herfohr könnte sie sogar mit versuchte Erpressung §93erweiteren..
    §94 kommt auch in betracht das Erpressen von Info in abtausch für zulassung zur Off Administratio Imperialis
    _Ich habe das nötige über die Classis gesagt soweit mir bekannt und begab mich da an den Rand von §21 Cod.Mil Verschwiegenheid die auch auf Familien Mitglieder des Milles ausdähnbahr ist...klar naturlich.
    Soweit das NICHT INFORMATIEV/behilfsam sein...

  • Du hättest dich vorher beim Magister Officiorum melden müssen, und mit ihm einen Termin für eine Audienz abklären müssen, und DANN kannst du zum Palast gehen und eine Audienz einfordern.


    Das ist der normale Verwaltungsgang bei einer Audienz.


    Und deine weiteren Anschuldigungen kann ich nicht nachvollziehen. Deine privaten Gründe sind kein Vorwand dafür, dass ein Offizier dich zum Imperator vorlässt.

  • Zitat

    Original von Marcus Decimus Mattiacus
    Du hättest dich vorher beim Magister Officiorum melden müssen, und mit ihm einen Termin für eine Audienz abklären müssen, und DANN kannst du zum Palast gehen und eine Audienz einfordern.


    Das ist der normale Verwaltungsgang bei einer Audienz.


    .


    Völlig deine Meinüng Advocadus ..völlig...
    Was habe ich dan der ganse Zeit versucht zu tun ...eben zu den Magister gelangen um eine Audienz zu erbitten.
    Eingefordert habe ich nichts.
    Überal in mein Texten und aussprachen siehst du dan auch "Ein Audienz beim Imperator erbitten"
    Das heist doch das ich von vornherrein zu den Magister Officiorum wolte...um dort um ein Adienz zu bitten :)
    Diessen hätte ich dan schon den ganse Zutaht ertzählen mussen den ER befügt über die Macht ein Audienz gesuch an zu nemen oder zu verwerfen.
    Schön da wir uns einig sint das das nicht der Aufgabe irgend eines Miles ist oder dessen Centurion.

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