Salve..
dato ANTE DIEM V NON OCT DCCCLV A.U.C.
Anklage wirt erhoben auf grund von $113 der Cod.Iuridicales..
Sachverhalt..
Von mir würde den Miles gebeten mich zu weissen wohin ich solte um ein Audienz mit den Imperator zu erbitten.
Ein Recht das Jeder Römischer Burger(in) zusteht.
Mir würde von Miles gefragt warum ..was wohl der grund meiner Audienz gesuch sein würde.
Hier halte ich fest das ihm das nichts angehet aber trotsdeem habe ich so gut das nicht mein Privat berurte geantworted.
Nur das Private habe ich geweigert zu ertzählen und ihm gesgat das wenn ihm dies nicht genügte er den Vohrgesetzte darzu ziehen könnte.
Statt Dessen brachtte er mir zu diessem.
Da fand eben der ünterredüng statt wie in ..[Officium] Centurio Tiberius Prudentius Balbus ab diessen Post..
Zwei mahl habe ich zuur kentnis gegeben das mir das gang und gehen des Militärs als Frau nicht so bekannt ist ,klar mein Pater spricht über manches nicht alles auch weil das mir als Frau nicht zusteht da alles zu wissen..Cod Mil. unter §21 und §18.
Nach ein langer discusion die ich so gut wie möchlig versucht habe informatiev zu führen bleib mir kein wahl dan ihm zu sagen das er mir
A) Meins wegs gehen lassen müste ohne behelligung oder..
B) Mich schriftlich verklagen müste als grund um mich davon ab zu halten mein Recht als Burger aus zu üben in deen ich ein Audienz gesuch abgebe.
Anscheinend ist der wahl auf letztere ausgefallen dadürch bleibt mir nur wenig wahl den auf 113§ Cod Iur. zu verklagen.
Tatort: Palast wache Officium Centurion
Begrundung:
Ich habe nirgendwo den Orden Verstört..in gegenteil sogar ..als der Lapp von Germania kam tratt ich sogar zur Seite um ihm vohrtritt zu lassen...nicht mich irgendwelcher Vergehen oder Straftat zu schulden kommen lassen.
Noch den Ordentliche gang der dingen verstöhrt.
Ich habe ledentlich ein sache die ich als Privat ansehe zwischen Mir und den Imperator nicht weiter erlautert , das muss ich auch gar nicht, den nicht der Palastwache bestimmt ob mein Gesuch grunde genug gibt für ein Audienz sonder der jenige die solche gesuchen behandelt und in letzter instantz e.t der Imperator selber.
Ich habe keine Pflicht gegen ein wachmanschaft mein Privat dar zu liegen solange ich nicht damit etwas Gesetzeswiederiges angesteld habe und das war nicht der Fall.
Einbindend..
Der Anordnüng des Wachkommandants
[Officium] Centurio Tiberius Prudentius Balbus
Ob es üblich ist das ein Cives Audienz ersucht weiss ich nicht und das ist auch nicht van interresse für mich..ich habe ledentlich mein Recht als Römischer Burgerin versucht aus zu üben.
Nirgendwo steht geschrieben das ich erklären muss an ein Wachman oder sein Vohrgesetzter WISO und WESHALB ich ein Audienz gesuch erbitten will.
Das Recht beschutzt auch mein Privat Spehere in soweiten das ich die nur Teilen muss mit den mit den ich es Teilen will.
Eine zu zwingen trotdeem seine Grunden vor zu weissen ist ein Straftat
da er wissent und gewünscht versucht sachen zu ertzwingen zu den er nicht berrechtigt ist.
Vale
Agricola Vipsania