Anzeige gegen Amulius Plinius Balbillus

  • Amulius Plinius Balbillus hat im Laufe der Freibier-Aktion meiner Wenigkeit öfter auf das Angebot zurückgegriffen, als für jeden Bürger gedacht war. Ich möchte ihn deshalb wegen Diebstahls von 3 Fässern Bier anzeigen.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • “Ein Präzedenzurteil ist immer gut. Mir ist zwar vollkommen schleierhaft, wie sich ein Römer etwas aus diesem Barbarengesöff machen kann, aber ich gehe davon aus, dass die Advocatio Imperialis sich mit deiner Anzeige befassen wird. Wenn die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung beantragt, dann werde ich diese umgehend eröffnen.“

  • "Man merke sich ....


    § 86 Diebstahl
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 200 Sz. zu bestrafen.


    § 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
    (3) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen. Zuständig für die Ermittlungen bei Vergehen sind die Vigiles in Roma, in den Provinzen die dazu befugten Legiones.


    § 14 Advocatio Imperialis
    (3) Die Advocatio Imperialis wird als Ermittler nur bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen tätig.


    Man wende sich ergo an die Vigiles, die sollen ermitteln."

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