Res Gestae - Consul Marcus Didius Falco

  • "Quirites, Volk von Rom!


    Vor nunmehr über zwei Monaten stand ich hier auf der Rostra und bat um eure Stimmen zu meiner Kandidatur für das Amt des Consuls. Ihr schenktet mir euer Vertrauen und wähltet mich zu eurem Consul, wähltet mich in eines der bedeutendsten Ämter welches das Volk Roms zu vergeben hat. Dafür bin ich euch zu großem Dank verpflichtet und hoffe eure Erwartungen als Consul erfüllt zu haben.


    Wie jedes Amt im Cursus Honorum war auch das Amt des Consuls mit viel Arbeit verbunden. Arbeit für Rom. Arbeit die ich gern und mit Freude geleistet habe und auch zukünftig gern leisten werde, wenn ich demnächst vielleicht wieder für ein Amt des Cursus Honorum kandidiere und ihr mich dann für würdig erachten solltet und mich wählt.


    Ich habe meines Amtes gewaltet, so wie es mir das Gesetz vorgab. So übte ich die Kontrollfunktion gegenüber den anderen Magistraten des Cursus Honorum aus. Einen großen Umfang in meiner Arbeit nahmen die Aufgaben als Leiter der Wahlen zum Cursus Honorum ein. Nahezu ein Novum, während meiner Amtszeit als Consul hatte ich die Gelegenheit gleich mehrmals Wahlen vorzubereiten und zu leiten. Ihr alle wißt was ich damit meine, nämlich die von unserem Imperator angeordneten Nachwahlen zum Volkstribunat.


    Weil ich nach besten Wissen und Gewissen und in der meiner Überzeugung nach richtigen Auslegung des damals geltenden Rechts bei dieser Nachwahl die Kandidatur von Senator Curio als Tribunus Plebis für ungültig erklärte, reichte dieser jetzt deshalb Klage gegen mich bei Gericht ein. Nun, dies ist sein gutes Recht und ich verübele ihm dies nicht. Mag sich Senator Curio doch durch meine Maßnahme in seinen Ambitionen eingeschränkt gesehen haben.


    Ich kann und mag dem Urteil des Gerichtes in dieser Sache nicht vorgreifen, aber ich bin der festen Gewißheit das vor Gericht meine Unschuld festgestellt werden wird.


    Ich stehe jedenfalls reinen Gewissens vor euch, liebe Mitbürger. Ich KONNTE die Kandidatur Curios damals nicht für gültig erklären, weil er meiner Überzeugung nach eben nicht alle Voraussetzungen für eine gültige Kandidatur erfüllte. Hätte ich entgegen meiner Überzeugung, entgegen der meiner Überzeugung nach richtigen Interpretation des Codex Universalis handeln sollen?


    Nein! Da ich mich in all meinem Tun und Lassen stets nur Rom und den geltenden Gesetzen verpflichtet fühle konnte ich nur nach dem handeln, was ich für rechtens hielt. Ich betone ausdrücklich, dass es keinerlei - ich wiederhole KEINERLEI - andere Beweggründe für mein damaliges Handeln gab.



    Wie in allen Ämtern welche ich vorher ausgeübt habe, handelte ich auch als Consul stets nach Recht und Gesetz, nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend den Interessen der Bürger Roms und des Imperiums.


    So werde ich es auch in Zukunft stets halten, Quirites, ganz egal ob mit Wahlamt oder wie in der jetzt vor uns liegenden Wahlperiode ohne.


    Stets lasse ich mich in all meinem Handeln von meiner Liebe zu Rom, von meinem Verantwortungsbewußtsein und von meiner Sorge um das Allgemeinwohl leiten!



    Für unseren Imperator!


    Für das Imperium!


    Für das Römische Volk!“

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