Meine Damen und Herren,
willkommen in den Hallen der Curia Provincialis!
Ihr seid als Vertreter des Volkes hier, um mit mir die Geschicke der Provinz zu leiten. Um die Aufgaben der Curia klar darzustellen zitiere ich den Anfang des § 20 aus der Lex Provincialis:
Zitat(1) Die Curia Provincialis ist neben dem Statthalter das zweite Organ der Gesetzgebung in den Provinzen.
(2) Die Curia Provincialis unterstützt den Statthalter bei seiner Arbeit.
(Weitere Informationen über die Arbeit der Curia Provincialis sind der Lex Provincialis zu entnehmen. Besonders die Pars Octava und § 2 sollte jeder Abgeordnete kennen.)
Der Ablauf der Arbeit der Kurie ist seit ein paar Monaten durch die Geschäftsordnung der Curia festgelegt. (Es ist der Curia jederzeit gestattet, ihre Geschäftsordnung neu festzulegen!)
Um der ihr zugedachten Funktion nachzukommen muss die Provinzkurie zunächst ihren Princeps Curiae und dessen Stellvertreter wählen. Wer möchte dafür kandidieren?
Weiters bitte ich sämtliche stimmberechtigten Abgeordneten (also alle, die nicht Beisitzer sind), ihre Anwesenheit bekanntzugeben, und in Zukunft die Curia über etwaige Abwesenheiten zu informieren.