• In diesem Archiv werden alle Befehle, Aufträge und Rapporte an oder von Soldaten oder Offizieren der Classis Germanica gesammelt.


    Briefe gehören ins Postofficium.


    Auszeichnungen und Beförderungen gehören in die entsprechend gekennzeichnete Ablage.


    Andere Ankündigungen oder Mitteilungen gehören ans Mitteilungsbrett im Castellum.

  • Offizielle Entscheidung


    Nach dem Tode des Trierarchus Torquatus, des einzigen bisher hier anwesenden Gegners des Postbüro hier auf dem Gebiet der Classis ergeht folgender Befehl:


    - Es ist sofort ein Postbüro einzurichten.


    Begründung: Der Cursus Publicus ist eine militärische Einrichtung, da er dem Praefectus Praetoriae unterstellt ist. Seine Angehörigen sind somit dem Codex Militaris unterworfen und gelten nicht als Zivilisten. Damit haben sie das Recht, sich in einem Castellum aufzuhalten und dort die Post zu verteilen.


    Es steht allen Soldaten frei, ihre Post privat verteilen zu lassen, wenn ihnen andere Mittel zur Verfügung stehen.

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    CIVIS

    SODALIS FACTIO ALBATA - FACTIO ALBATA

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