Appius stieg wie so oft an diesen Tagen auf die Rostra um zum Volk zu sprechen:"Volk von Rom! Daß letzte Volkstribunat sorgte bei uns allen für verschiedenste Reaktionen. Bei manchen für Verachtung, bei anderen für Kopfschütteln. Ich selbst war bei der Volksversammlung dabei und auch bei den anschließenden Diskussionen über diese. Ich habe mir meine Gedanken darüber gemacht und will euch nun einige Punkte vorstellen die ich für Sinnvoll erachte, daß dem Amt des Volkstribunen nicht noch mehr Schaden zugefügt wird!
Die Punkte 9-11 Sind die Punkte welche ich dem ursprünglichen Gesetz zugefügt habe
Lex Tribunus Plebis
§ 55 Tribunus Plebis
(1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die "potestas sacro sancta", d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.
Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann er alle Belange, sogar die des Senats blockieren. Für diesen Schritt benötigt er allerdings gute Gründe und sollte diesen Schritt gut durchdenken. Das Veto des Tribunus Plebis kann nur durch den Imperator Caesar Augustus aufgehoben werden.
(2) Jeder andere Magistrat kann durch den Volkstribun an seiner Amtsausübung gehindert werden. Eine Einschränkung ist sein Amtsgebiet, das sich nur auf die Stadt Rom beschränkt.
(3) Das Amt des Volkstribunen war früher nur plebejischen Familien zugänglich. Patrizier (Gens) können dieses Amt theoretisch übernehmen, dies ist aber eine äußerst seltene und auch verpönte Vorgangsweise.
(4) Ihre Befugnisse gingen durch Rechtsverleihung ebenfalls auf den Imperator Caesar Augustus über. Die Tribunicia Potestatis wird ihm zu jeder Wahlperiode erneut verliehen und in der Titulatur mit einer Ziffer versehen.
(5) Keine Vertretungsregelung notwendig.
(6) Der Tribunus Plebis wird gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.
(7) Einem Tribunus Plebis, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat mit eingeschränktem Rederecht gewährt.
(8 ) Der Tribunus Plebis wird von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, deren Familia dem Ordo Plebeius angehört.
(9) Um den Mißbrauch des Amtes zu verhindern gibt es einen II. Volkstribun. Beide Volkstribunen überwachen sich gegenseitig und sorgen dafür, daß dieses Amt alleine zum Wohle des Römischen Volkes genutzt wird.
Falls der eine Volkstribun beim anderen Volkstribun Amtsmißbrauch feststellt kann er eine Volksversammlung einberufen und dies dem Volk mitteilen.
(10) Die Volksversammlung stimmt darüber ab, ob der angeklagte Volkstribun den Amtsmißbrauch auch wirklich begangen hat.
(11) Einem Volkstribun dem die Volksversammlung Amtsmißbrauch bezichtigt, darf nicht nach der Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet werden, auch darf dieser Volkstribun nach seiner Amtszeit nicht in den Senatorenstand erhoben werden, da er nicht das Vertrauen des Volkes genießt, welches ein Senator brauch um sein Amt zum Wohle Roms auszuüben
Nach der Diskussion hier auf der Rostra werde ich dieses Gesetz einem Senator übergeben auf daß es in den Senat kommt und beschlossen wird!
Appius war gespannt auf die Reaktionen
mich wegen dem titel bitte nicht steinigen ich weiß daß es kein "ganz neues" gesetz ist aber ich hatte kein latein und weiß nicht was Anhang oder sowas heißt so einige korrekturen eingefügt danke für die hilfe;) noch mehr korrekturen eingefügt:D