Vereinsregister
In Hispania registrierte Vereine:
Einordnungen:
gefördert
geduldet
verboten
Vereinsregister
In Hispania registrierte Vereine:
Einordnungen:
gefördert
geduldet
verboten
Hiermit wird die Anmeldung des Vereins
NAME
bestätigt.
Der Verein darf gemäß der Lex Matinia Metella seine Arbeit aufnehmen und wird der Kategorie
KATEGORIE
zugeordnet.
Der Status des Vereins kann bei Verstoß gegen die Lex Matinia Metella jederzeit geändert werden.
Gez.
Publius Matinius Agrippa
Hiermit wird die Anmeldung des Vereins
COLLEGIUM CULTUS HUMANITASQUE HISPANIA
bestätigt.
Der Verein darf gemäß der Lex Matinia Metella seine Arbeit aufnehmen und wird der Kategorie
gefördert
zugeordnet.
Der Status des Vereins kann bei Verstoß gegen die Lex Matinia Metella jederzeit geändert werden.
Gez.
Publius Matinius Agrippa
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Collegium cultus humanitasque Hispania
Der Verein beschränkt seinen Wirkungskreis auf die Provinz Hispania.
Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, Bildung und Kultur in Hispania zu fördern. Dies heißt im einzelnen:
A, Finanzierung von Bibliotheken und Theater.
B, Kulturelle Einrichtungen auch den minderbemittelten der Provinz zugänglich zu machen.
C, Organisation von kulturellen Veranstaltungen und deren Finanzierung.
Die Schutzgöttin des Vereins ist Minerva.
Aufbau des Vereins
Mitglied kann nur der sein, der Bürger (Civis) in Hispania ist. Mitglieder die aus beruflichen Gründen länger nicht in der Provinz anwesend sind, behalten ihre Mitgliedschaft.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung. Es wird die einfache Mehrheit der Stimmen benötigt. Die Stimmen des Vorstandes zählen als doppelte Stimme.
Besondere Gönner können als Ehrenmitglied in den Verein aufgenommen werden. Hierfür wird die ¾ Mehrheit der Mitgliederversammlung benötigt. Ehrenmitglieder brauchen keinen Beitrag zu zahlen.
Den Vorstand des Vereins setzt sich aus einem Magister, einen Promagister und einem Quaestor zusammen.
Der Magister führt den Vorsitz des Vereins und wird in Abwesenheit von dem Promagister vertreten.
Der Quaestor führt die Finanzen des Vereins und trägt der Mitgliederversammlung Rechnung..
Um ein Mitglied aus dem Verein auszuschließen wird die ¾ Mehrheit benötigt.
Versammlung
Der Verein trifft sich einmal im Monat zu einer Mitgliederversammlung. Ort und Zeit wird durch den Vorstand bekannt gegeben.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Mitglieder die durch Krankheit abwesend sind oder sich in Übersee befinden werden hierbei nicht mitgezählt.
Jedes Mitglied erhält zu der Versammlung eine vom Vorstand festgesetzte Anzahl an Speisen und Getränken, die aus der Vereinskasse bezahlt werden.
Ist ein Mitglied bei der Versammlung nicht anwesend, verfällt sein Anspruch auf die Güter.
Finanzierung
Um die weitreichenden Aufgaben des Vereins zu finanzieren, wird von den Mitgliedern eine Beitrag in Form einer Spende festgesetzt. Dessen Mindestwert ist nach dem wöchentlichen Einkommen gestaffelt. Die Einsortierung in eine Einkommensgruppe erfolgt durch die Mitglieder selbst.
bis 60 Sesterzen: 3 Sesterzen
bis 200 Sesterzen: 10 Sesterzen
bis 600 Sesterzen: 50 Sesterzen
bis 1200 Sesterzen 100 Sesterzen
bis 1800 Sesterzen 200 Sesterzen
> 1800 Sesterzen 300 Sesterzen
Die Einzahlung kann nach belieben der Mitglieder, jedoch muss bis zum Ende eines laufenden Monats der restliche Beitrag gezahlt worden sein.
Über einen individuellen Zahlungsaufschub oder Erlass des Beitrags entscheidet der Vorstand.
Über den ordnungsgemäßen Zahlungsvorgang wacht der Quaestor.
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