- Officium XXVI

  • »Axilla geht es gut«, sagte Caius. Aber er hatte nicht vor, mehr über sie und sich zu erzählen. Das ging niemanden was an, und wenn überhaupt, dann hätte er das nur Piso erzählt, seinem besten Freund.
    »Sie sucht noch.« Mehr gab es da auch nicht zu erzählen. Caius zuckte mit den Schultern.
    »Hast du sonst noch was?« Er hatte nämlich noch nichts gegessen und schob ordentlich Kohldampf.

  • Ich schüttelte den Kopf ...


    "Nein das war alles, aber ich bin sicher wir sehen uns später noch! Also bis dann!"


    Damit nahm ich mein Zeug und machte mich wieder auf den Weg, immerhin hatte ich noch einen ganzen Haufen Arbeit im Officium rumzuliegen und Archias ging es sicherlich ähnlich ...

  • Was hatte ich mir nur dabei gedacht als ich gesagt hatte ich würde sie ihm persöhnlich überbringen ... naja vielleicht sollte ich ihm einfach nicht sagen das ich ihm nachfolgen würde ... oder ich lies meine Beteiligung einfach ganz aus ... gute Idee ... ich klopfte ...



    *KLOPF**KLOPF*

  • Ein Scriba öffnete und ich setzte augenblicklich wieder das übliche Lächeln auf, nun da ich nicht Archias persöhnlich gegenüberstehen musste hatte ich meine Zuversicht sofort wiedergewonnen ...


    "Ah ... ist denn der Procurator zu sprechen?"

  • »Ehm...leider nicht«, antwortete der Schreiber und sah den Pompeier mit gerunzelter Stirn an.
    »Hast du das Memo nicht gekriegt?« fragte er, und im gleichen Moment fiel ihm ein, dass nur die anderen procuratores die Info bekommen hatten. Er schlug sich mit der flachen Hand vor die Stirn und seufzte.
    »Achso, nee. Ja also, der procurator hat sich ein paar Tage frei genommen und ist verreist.« Immerhin stand auch einem Kanzleibeamten ein wenig Urlaub zu. Und wenn man sich absprach, ging das problemlos.
    »Vielleicht kann ich dir ja auch helfen?«

  • Das war natürlich besonders einfach und schlecht zugleich denn so musste ich warten bis ich ihn wieder einmal zu Gesicht bekommen würde, konnte allerdings gleich sein Officium räumen lassen ohne das er sich dabei rausgeschmissen fühlte ... bzw. im Weg stand ...


    "Nun eigentlich nicht, es ging um die Versetzung des Procurators, der Praefectus Urbi hat ihn in ein anderes Amt berufen das seiner Fähigkeiten bedarf und in dem er dem Imperium von noch größerem Nutzen sein kann als bisher! Aber gut ich werde ihn dann ein andermal persöhnlich darüber informieren, kümmere du dich darum das das Officium aufgeräumt wird und für seinen Nachfolger bereitsteht, schließlich wartet die Arbeit nicht bis der Procurator aus dem Urlaub zurück ist und außerdem kann sein Nachfolger so gleich wieder mit der Arbeit beginnen!"


    Damit war die Sache ja nun eigentlich erledigt ... mal abgesehen davon das ich Archias noch nicht informiert hatte, aber vielleicht konnte ich ihm auch einfach einen Brief schreiben ... aber vielleicht sollte ich damit noch solange warten bis sein Mosaikenleger mit meinem Atrium fertig war ... wer wusste denn schon wie der Aelier auf seine Versetzung reagieren würde ...

  • »Naja, dazu muss er erstmal wieder da sein. Ich kann da gar nichts entscheiden«, sagte der Schreiber, der nicht auf Befehl eines primicerius einfach ein Büro räumen konnte.
    »Aber ich geb's weiter.«



    Sim-Off:

    Ich find es nicht besonders toll, dass Perisander und ich nicht mal die Chance bekommen haben, den angefangenen Erzählstrang fertig zu simmen, bevor hier irgendwer irgendwo versetzt wird. Salinator hatte Archias schließlich vorgeladen. Deswegen hab ich Archias jetzt bei deinem Besuch hier auch nicht da sein lassen, ich hätt sonst der Geschichte da im Büro vorweggreifen müssen. Da konnten weder Perisander noch ich was zu, denn Salinator war nicht da. Und ich finde, dass man schon warten kann, bis sowas ausgespielt ist, wo erst ich und dann Salinator im Urlaub war.

  • Verus trat ein. Er öffnete die Augen weit. Es war ein gutes Gefühl, wieder in Lohn und Brot zu stehen. Leider betrübte es ihn, dass er einen Posten besetzte, der zuvor von einem fähigen Vorgänger besetzt war, der leider unter mysteriösen Umständen umkam. Zweifel an der Gerechtigkeit dieser Sache wuchsen aber Verus versuchte sie zu verdrängen. Es war nun seine Aufgabe, die kaiserlichen Archive zu leiten und das Gedächtnis der Kanzlei zu sein. Er würde sobald, wie möglich, die Archive ordnen. Der neue Procurator war sich der Tatsache bewusst, dass dies eine anspruchsvolle Arbeit war. Nur diese Arbeit zählte und nicht die Vergangenheit. Ein Römer erfüllte seine Pflichten und Verus war ein stolzer Römer. Zumal der Posten vakant war. Ein vakanter Posten muss um den Staatswillen besetzt werden, um die Bürokratie am Leben zu erhalten. Verus seufte, holte Luft und blickte sich um. Er näherte sich seinem Sedes, der hinter einem massiven Schreibtisch stand. Er setzte sich. Schriftrollen häuften sich im Arbeitszimmer. Die Arbeit begann wortlos, fast kalt. Er umgriff eine Schriftrolle und begann sich einzulesen. Ein a Memoria musste zumindest einen groben Überblick über die Verwaltung, die Inhalte und das System haben.

  • Verus wurde ein Brief oder besser eine schlichte Wachskritzelei von einem Notarius gereicht, den er mit einem freundlichen Nicken wieder aus seiner Amtstube bat, nachdem dieser die Tafel auf seinen Arbeitstisch gelegt hatte. Er hatte noch einige Berge von Schriftrollen vor sich, die einsortiert werden mussten und ebenso wollte eine neue kaiserliche Bibliothek vorbereitet werden. Verus las nach einigen Momenten der geistigen Abstinenz, die er sich nach all der Aktenarbeit gönnte und weitete dann die Augen. Salinator wollte ihn sehen? Der Ton war ja recht forsch auf der Tabula, so dass Verus leicht ungehalten war aber dieser Mann hatte nun mal die Macht in Rom und Verus würde diese Macht respektieren, schließlich war Verus ein immer treuer sowie loyaler Beamter.

  • Verus hatte mehrere Schriftrollen vor sich, die er mühsam studierte, da die Schrift doch recht klein war. Es war der Codex Universalis, den er ändern sollte. Er bereitete für Salinator ein Dekret zu, das verlangte von Verus Kritk Abstand zu nehmen. Verus war zwar nicht ganz wohl dabei aber es blieb ihm als kaiserlicher Beamter nichts anderes übrig, als die Befehle auszuführen. Ihm war klar, dass er dadurch Salinators Macht enorm steigern würde und er sich selbst als Schößling des Salinators präsentieren würde, da er dafür verantwortlich war. Unliebsam notierte er die betreffenden Stellen aus dem Codex. Das kaiserliche Siegel lag neben ihm, ebenso Siegelwachs. Er würde das Dekret quasi "mundgerecht" zubereiten, damit Salinators es nur veröffentlichen musste. Ein furchtbares Gefühl beschlich Verus.



    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    DECRETUM IMPERATORIS


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM V ID DEC DCCCLX A.U.C. (9.12.2010/107 n.Chr.)


    Ordne ich an, dass der Codex Universalis wie folgt zu ändern ist:


    § 9 Consilium Principis


    ist ersatzlos zu streichen.


    § 12 Praetorium Militare


    ist ersatzlos zu streichen.


    § 17 Patrizischer Adel


    ist ersatzlos zu streichen.


    § 27 Allgemeines


    ist ersatzlos zu streichen.


    § 28 Ernennung


    ist ersatzlos zu streichen.


    § 29 Absetzung


    ist ersatzlos zu streichen.


    § 30 Senatsverhalten


    ist ersatzlos zu streichen.


    Darüber hinaus sind folgende Paragraphen zu ändern:


    Von:


    § 18 Allgemeines
    (1) Der Imperator Caesar Augustus ist das Staatsoberhaupt des Imperium Romanum und als solches sind seine Anweisungen allgemein absolut bindend. Sowohl Consilium Principis, als auch Senat haben nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
    (2) Der Imperator Caesar Augustus kann sich jederzeit zum Consul erklären und dessen Aufgaben wahrnehmen, jedoch sollte hierfür ein außerordentlicher Grund vorliegen.
    (3) Einen Legatus Augusti kann der Imperator Caesar Augustus jederzeit und zu jedem Zweck ernennen. Er bestimmt dessen Amtsdauer, Amtsbereich und die Ornamenta für dessen Tätigkeit.
    (4) Der Imperator Caesar Augustus kann das Veto des Tribunus Plebis unter Nennung einer Begründung aufheben.
    (5) Der Imperator Caesar Augustus kann Amtshandlungen jedes Magistraten des Cursus Honorum unterbinden und kann jedem Magistraten Weisungen erteilen.
    (6) Der Imperator Caesar Augustus kann jeden Amtsinhaber unter Nennung einer Begründung aus seinem städtischen, regionalen oder provinziellen Amt entlassen.
    (7) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht Angehörigen der Cohortes Praetoriae Befehle zu erteilen, außer deren internen Vorgesetzten. Auch hat alleinig er das Recht diese zu befördern, hierzu hört er allerdings den Praefectus Praetorio. Er kann diese Rechte auf Familienmitglieder ausweiten.
    (8 ) Der Imperator Caesar Augustus ist Oberbefehlshaber des Exercitus Romanus.
    (9) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht ein Decretum Imperatoris zu erlassen und er hat das Recht ein Decretum Senatus in jeder Phase dessen Entstehens zu verhindern und/oder außer Kraft zu setzen.
    (10) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Staatsnotstand zu verkünden und diesen wieder aufzuheben.
    (11) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht Bürger des Imperium Romanum zu adeln. Somit können die Stände des Ordo Senatorius und des Ordo Equester nur durch seine Gnade und Erlaubnis errungen werden.
    (12) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, das Römische Bürgerrecht zu verleihen. Er kann dieses Recht für die Provinzen an den Statthalter delegieren. Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, Bürgern das Römische Bürgerrecht zu entziehen.
    (13) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig die Verfügungsgewalt über das Aerarium. Nur er kann Zahlungen daraus anordnen. Jedoch kann der Senat durch Decretum Senatus Mittel beim Imperator Caesar Augustus beantragen.
    (14) Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht Abstimmungen, Anhörungen, Aussprachen und Diskussionen des Senates den Restriktionen als Staatsgeheimnis gemäß Codex Iuridicialis zu unterwerfen. Dies verpflichtet alle Anwesenden zu absolutem Stillschweigen zum Thema außerhalb der Curie.
    (15) Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht, einen Bürger in jedes beliebige städtische, regionale oder provinzielle Amt einzusetzen oder ihm den Status eines ehemaligen Amtsträgers zu verleihen.


    In:


    § 18 Allgemeines
    1) Der Imperator Caesar Augustus ist das Staatsoberhaupt des Imperium Romanum und als solches sind seine Anweisungen allgemein absolut bindend. Der Senat hat ausschließlich nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
    (2) Der Imperator Caesar Augustus kann sich jederzeit zum Consul erklären und dessen Aufgaben wahrnehmen, jedoch sollte hierfür ein außerordentlicher Grund vorliegen.
    (3) Einen Legatus Augusti kann der Imperator Caesar Augustus jederzeit und zu jedem Zweck ernennen. Er bestimmt dessen Amtsdauer, Amtsbereich und die Ornamenta für dessen Tätigkeit.
    (4) Der Imperator Caesar Augustus kann das Veto des Tribunus Plebis unter Nennung einer Begründung aufheben.
    (5) Der Imperator Caesar Augustus kann Amtshandlungen jedes Magistraten des Cursus Honorum unterbinden und kann jedem Magistraten Weisungen erteilen.
    (6) Der Imperator Caesar Augustus kann jeden Amtsinhaber unter Nennung einer Begründung aus seinem städtischen, regionalen oder provinziellen Amt entlassen.
    (7) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht Angehörigen der Cohortes Praetoriae Befehle zu erteilen, außer deren internen Vorgesetzten. Auch hat alleinig er das Recht diese zu befördern, hierzu hört er allerdings den Praefectus Praetorio. Er kann diese Rechte auf Familienmitglieder ausweiten.
    (8 ) Der Imperator Caesar Augustus ist Oberbefehlshaber des Exercitus Romanus.
    (9) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht ein Decretum Imperatoris zu erlassen und er hat das Recht ein Decretum Senatus in jeder Phase dessen Entstehens zu verhindern und/oder außer Kraft zu setzen.
    (10) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Staatsnotstand zu verkünden und diesen wieder aufzuheben.
    (11) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht Bürger des Imperium Romanum zu adeln. Somit können die Stände des Ordo Senatorius und des Ordo Equester nur durch seine Gnade und Erlaubnis errungen werden.
    (12) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, das Römische Bürgerrecht zu verleihen. Er kann dieses Recht für die Provinzen an den Statthalter delegieren. Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, Bürgern das Römische Bürgerrecht zu entziehen.
    (13) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig die Verfügungsgewalt über das Aerarium. Nur er kann Zahlungen daraus anordnen. Jedoch kann der Senat durch Decretum Senatus Mittel beim Imperator Caesar Augustus beantragen.
    (14) Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht Abstimmungen, Anhörungen, Aussprachen und Diskussionen des Senates den Restriktionen als Staatsgeheimnis gemäß Codex Iuridicialis zu unterwerfen. Dies verpflichtet alle Anwesenden zu absolutem Stillschweigen zum Thema außerhalb der Curie.
    (15) Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht, einen Bürger in jedes beliebige städtische, regionale oder provinzielle Amt einzusetzen oder ihm den Status eines ehemaligen Amtsträgers zu verleihen.


    Von:


    § 20 Stellvertreterregelung
    (1) Der Imperator Caesar Augustus sorgt immer dafür, dass allgemein bekannt ist wer ihn im Falle seiner Abwesenheit vertritt. Diese Person, im Normfall eine hohe Persönlichkeit der imperialen Rangebene, meist ein naher Verwandter oder der Praefectus Praetorio, tritt nach Auforderung des Imperator Caesar Augustus oder nach einem 8 wöchigen Fehlen des Imperator Caesar Augustus ohne Grundangabe seine Aufgabe als Vertreter des Imperator Caesar Augustus mit all dessen Rechten und Pflichten an. In normalen Zeiten hat dieser designierte Vertreter keinerlei zusätzliche Rechte, außer denen, die sein normaler Rang beinhaltet.
    (2) Der Stellvertreter hat seine erworbenen Rechte und Pflichten sofort wieder abzugeben, wenn der Imperator Caesar Augustus wiederkehrt.
    (3) Ein Fehlverhalten dieses Stellvertreters kann nur das Iudicium Imperatoris feststellen und ahnden.
    (4) Der Imperator Caesar Augustus kann seine Stellvertretung auch dem Consilium Principis oder dem Senat als Gesamtgremium übertragen. Es gelten die Regelungen von (1) entsprechend..


    In:


    § 20 Stellvertreterregelung
    (1) Der Imperator Caesar Augustus sorgt immer dafür, dass allgemein bekannt ist wer ihn im Falle seiner Abwesenheit vertritt. Diese Person, im Normfall eine hohe Persönlichkeit der imperialen Rangebene, meist ein naher Verwandter oder der Praefectus Praetorio, tritt nach Auforderung des Imperator Caesar Augustus oder nach einem 8 wöchigen Fehlen des Imperator Caesar Augustus ohne Grundangabe seine Aufgabe als Vertreter des Imperator Caesar Augustus mit all dessen Rechten und Pflichten an. In normalen Zeiten hat dieser designierte Vertreter keinerlei zusätzliche Rechte, außer denen, die sein normaler Rang beinhaltet.
    (2) Der Stellvertreter hat seine erworbenen Rechte und Pflichten sofort wieder abzugeben, wenn der Imperator Caesar Augustus wiederkehrt.
    (3) Ein Fehlverhalten dieses Stellvertreters kann nur das Iudicium Imperatoris feststellen und ahnden.
    (4) Der Imperator Caesar Augustus kann seine Stellvertretung auch dem Senat als Gesamtgremium übertragen. Es gelten die Regelungen von (1) entsprechend.


    Von:


    § 24 Staatsnotstand
    (1) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Staatsnotstand zu verkünden und diesen wieder aufzuheben. Ein Staatsnotstand tritt ein, wenn der Staats- und Verwaltungsaufbau des Imperium Romanum derart beeinträchtigt ist, dass ein Funktionieren des Staates in den normalen Bahnen nicht mehr gewährleistet ist.
    (2) Dieser Zustand kann nur vom Imperator Caesar Augustus festgestellt und verkündet werden.
    (3) Innerhalb des Staatsnotstandes ist explizit folgendes geändert:
    1. Wahlen zum Cursus Honorum sind ausgesetzt
    2. Gesetzgebungsgewalt des Senates ist aufgehoben
    3. Alle rechtlichen Fälle verwiesen zum Iudicium Imperatoris
    4. Ein Princeps Senatus wird nicht ernannt
    (4) Im Staatsnotstand beruft der Imperator Caesar Augustus das Consilium Principis ein, welches nicht öffentlich tagt. Dieses besteht aus Mitgliedern die nur der Imperator Caesar Augustus nominieren kann. Alle Staatsgewalt geht nun auf das Consilium über und Beschlüsse werden mittels Decretum Imperatoris ratifiziert.
    (5) Das Consilium Principis kann vom Imperator Caesar Augustus auch außerhalb des Staatsnotstandes unterhalten werden, es besitzt dann allerdings nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
    (6) Sieht der Imperator Caesar Augustus den Staatsnotstand als beendet an, so geht alle Macht wieder in die gesetzlich definierten Hände über.


    In:


    § 24 Staatsnotstand
    (1) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Staatsnotstand zu verkünden und diesen wieder aufzuheben. Ein Staatsnotstand tritt ein, wenn der Staats- und Verwaltungsaufbau des Imperium Romanum derart beeinträchtigt ist, dass ein Funktionieren des Staates in den normalen Bahnen nicht mehr gewährleistet ist.
    (2) Dieser Zustand kann nur vom Imperator Caesar Augustus festgestellt und verkündet werden.
    (3) Innerhalb des Staatsnotstandes ist explizit folgendes geändert:
    1. Wahlen zum Cursus Honorum sind ausgesetzt
    2. Gesetzgebungsgewalt des Senates ist aufgehoben
    3. Alle rechtlichen Fälle verwiesen zum Iudicium Imperatoris
    4. Ein Princeps Senatus wird nicht ernannt
    (4) - gestrichen .
    (5) - gestrichen -
    (6) Sieht der Imperator Caesar Augustus den Staatsnotstand als beendet an, so geht alle Macht wieder in die gesetzlich definierten Hände über.


    Von:


    § 19 Ernennung
    (1) Der Imperator Caesar Augustus ist grundsätzlich mit einer unbegrenzten Amtszeit ausgestattet, die nur von ihm selbst ausgesetzt oder beendet werden kann. Jeder anderweitige Versuch anderer dies zu tun wird als Hochverrat gemäß Codex Iuridicialis gewertet und es wird dementsprechend dagegen vorgegangen.
    (2) Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt er sein Amt nachweisbar freiwillig nieder, so gilt primär sein Nachfolgerwunsch zur Thronfolge, sollte er keinen solchen hinterlassen haben, so wird automatisch der ihm am nächsten verwandte männliche Spross der Gens Ulpia gekrönt. Sollte ein solcher nicht vorhanden sein wird eine allgemeine Kaiserwahl durchgeführt. Hierbei sind alle ordentlichen Vollbürger des Imperium Romanum wahlberechtigt und alle Personen ab dem Status des Ordo Senatorius wählbar. Die Person, die 70% der Stimmen auf sich vereinigen kann ist zum Imperator Caesar Augustus zu krönen.


    In:


    § 19 Ernennung
    (1) Der Imperator Caesar Augustus ist grundsätzlich mit einer unbegrenzten Amtszeit ausgestattet, die nur von ihm selbst ausgesetzt oder beendet werden kann. Jeder anderweitige Versuch anderer dies zu tun wird als Hochverrat gemäß Codex Iuridicialis gewertet und es wird dementsprechend dagegen vorgegangen.
    (2) Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt er sein Amt nachweisbar freiwillig nieder, so gilt primär sein Nachfolgerwunsch zur Thronfolge, sollte er keinen solchen hinterlassen haben, so wird automatisch der ihm am nächsten verwandte männliche Spross der Gens Ulpia gekrönt.


    Von:


    § 25 Wahlverhalten
    (1) Der Imperator Caesar Augustus ist als Wahlberechtigter ausgeschlossen.
    (2) Eine Wahlauszählung durch den Imperator Caesar Augustus ist gestattet, ob regulär oder als Notmaßnahme.
    (3) Er veröffentlicht das Ergebnis der Wahl.
    (4) Der Imperator Caesar Augustus ist verpflichtet die Stimmzettel aufzubewahren und legt diese, bei entsprechender Eingabe durch einen Censor diesem zur Wahlprüfung vor. Diese wird durch Anordnung des Censor oder des Tribunus Plebis fällig. Auch jeder Bürger kann über den Tribunus Plebis diese Maßnahme einfordern. Der Censor prüft die Wahl dann nach und bestätigt oder revidiert das Ergebnis. Bei erneuter Anfechtung veröffentlicht der Censor mit einstimmiger Zustimmung der Consuln und des Volkstribuns die Wahl mit Namen und direkter Stimmabgabe. Jede Person kann verpflichtet werden das angezeigte Wahlurteil als das eigene gegebene zu bestätigen.


    In:


    § 25 Wahlverhalten
    (1) - gestrichen -
    (2) Eine Wahlauszählung durch den Imperator Caesar Augustus ist gestattet, ob regulär oder als Notmaßnahme.
    (3) Er veröffentlicht das Ergebnis der Wahl.
    (4) - gestrichen -


    Von:


    § 10 Senat
    (1) Der Senat ist neben dem Imperator Caesar Augustus das zweite Organ der Legislative.
    (2) Er hat als Gremium das Recht durch Decreta Senatus Leges und Mandata zu erlassen.
    (3) Mitglieder des Senates sind alle Bürger des Imperium Romanum, die vom Imperator Caesar Augustus in den Senat berufen wurden.
    (4) Die Größe des Senates ist auf 300 Senatoren beschränkt.
    (5) Der Senat tagt im Normalfall in der Curia Iulia in Roma, in Ausnahmefällen kann dies auch im Tempel der Fides in Roma geschehen.
    (6) Ein Beisitz im Senat steht allen Reichspraefecten zu, so sie noch nicht vom Stand her Senatoren sind. Reichspraefecten sind die Praefecti der Cohortes Praetoriae, Cohortes Urbanae und Vigiles. Beisitzer dürfen in allen Sitzungen des Senates anwesend sein und nach Erlaubnis durch den Princeps Senatus frei sprechen. Sie können keine Anhörung zu einem Decretum Senatus einbringen und haben kein Stimmrecht in Abstimmungen.


    In:


    § 10 Senat
    (1) Der Senat ist neben dem Imperator Caesar Augustus das zweite Organ der Legislative.
    (2) Er hat als Gremium das Recht durch Senatus Consulta Leges und Mandata zu erlassen.
    (3) Mitglieder des Senates sind alle Bürger des Imperium Romanum, die vom Imperator Caesar Augustus in den Senat berufen wurden.
    (4) Die Größe des Senates ist auf 300 Senatoren beschränkt.
    (5) Der Senat tagt im Normalfall in der Curia Iulia in Roma, in Ausnahmefällen kann dies auch im Tempel der Fides in Roma geschehen.
    (6) Ein Beisitz im Senat steht allen Reichspraefecten zu, so sie noch nicht vom Stand her Senatoren sind. Reichspraefecten sind die Praefecti der Cohortes Praetoriae, Cohortes Urbanae und Vigiles. Beisitzer dürfen in allen Sitzungen des Senates anwesend sein und nach Erlaubnis durch den Princeps Senatus frei sprechen. Sie können keine Anhörung zu einem Decretum Senatus einbringen und haben kein Stimmrecht in Abstimmungen.



    - DCCCLX A.U.C. -



    Es war getan. Nun war nur noch mit seinem Amtskollegen Rücksprache zu halten und dann würde er Salinator dieses Werk überbringen.

  • Verus war gerade über einigen Akten eingedöst und wachte durch das Klopfen auf. "Bin ich eingeschlafen?" Verus murmelte etwas Unverständliches, trank einen kräftigen Schluck Wein aus einem bronzenen, reichlich verzierten, Becher. "Herein," rief er zur Tür und räumte die Schriftrollen zur Seite, auf denen er soeben genächtigt hatte.

  • Als der junge Iulier gerade durch die Tür getreten war hörte er Verus "herein" rufen.Vor ihm saß der, recht verschlafen aussehende, ältere Herr und trank anscheinend gerade noch einen Schluck Wein zum Wachwerden.Es war offensichtlich das er geschlafen hatte...


    "Salve Verus. Ich hoffe Du hattest schöne Träume ;).Ich bin hier um Dir zu sagen,dass ich Dein Angebot mich zum Notarius zu machen nach Absprache mit dem Praefectus Urbi, Potitus Vescularius Salinator ,mit Freude annehme."

    Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

  • Verus musste sich ein Gähnen verkneifen. "Sehr gut," jappste er und trank noch einen Schluck Wein. Die Kritik an seinem Arbeitsstil ignorierte er komplett. "Setz' dich bitte. Ich möchte dir noch einige Fragen stellen, bevor ich dich ernenne." Er deutete auf den Stuhl vor sich, auf dem bereits einige Schriftrollen lagen. Scheinbar nutzte Verus jeden freien Platz, um Akten und Dokumente zur Bearbeitung zwischen zu parken.

  • "Also, du weißt, dass du hier eine veranwortungsvolle Tätigkeit haben wirst? Du wirst Dinge lesen, die nicht für andere Ohren bestimmt sind. Du wirst Dinge schreiben, die nur für bestimmte Augen zu lesen sind. Du wirst im Zentrum der Macht arbeiten," dozierte Verus mit einem ernsten Blick. "Die Archive und deine Position werden im engen Kontakt mit Machthabern, Beamten und dem Senat stehen. Bist du bereit dazu?" Er beugte sich leicht vor. "Ich weiß, dass die Bezahlung eines Notarius nicht üppig ist aber du wirst Dinge erlenen, die du später benötigen wirst, wenn du in der Verwaltung Karriere machen willst. Es ist ein angesehener Beruf, jedoch erwarte dir anfangs keinen großen Status. Die Verwaltung verlangt Fleiß und Anstand sowie Geduld."

  • Gaius war gespannt was Berichte verfassen wohl meinte

    Sim-Off:

    ich wüde ehrlich gesagt nur sehr sehr ungern so einen Post wie Du auf der Mitte dieser Seite gemacht hast auch machen müssen


    "Nun ich glaube ich bin dafür bereit und mir der Diskretion bei vielen Aufgaben auch vollkommen bewusst."

    Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

  • Sim-Off:

    *gg* Je höher im Rang, desto mehr Arbeit. Keine Sorge, du wirst höchstens Briefe schreiben und simon das Archiv durchforsten. Die Aufträge werden nicht derart umfangreich sein, schließlich fängst du ja gerade erst an. ;)


    "Gut, dann heiße ich dich als Notarius willkommen. Ich werde deine Ernennung ausstellen und du kannst Morgen hier anfangen." Verus lächelte. "Und denke daran: Diskretion und Loyalität sind in der Verwaltung alles." Er reichte ihm die Hand. "Wir alle dienen dem Imperium."

  • Gaius nahm die Hand und lächelte.Er wusste selber nicht genau was er von diesem Berufszweig erwarten konnte und sollte.Im endeffekt wollte er in die Politik aber das hatte ja Zeit.


    "Auf eine gute Zusammenarbeit."

    Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

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