Finanzierung der italischen Verwaltung

  • “Dem § 7 (2) Codex Universalis entsprechend, lege ich dem Senat diesen Entwurf für ein Decretum Senatus zur Anhörung vor.“


    ENTWURF


    DECRETUM SENATUS
    Die Finanzierung der Curia Provincialis Italia betreffend


    Der Curia Provincialis Italia wird ein Betrag von zunächst 5.000 Sz. wöchentlich als allgemeine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
    Aus diesen Geldern sollen die Gehälter der lokalen Magistrate bezahlt und sonstige Ausgaben bestritten werden, welche die Curia als nötig erachtet. Die Höhe der einzelnen Gehälter liegt in der Verantwortung der Curia Provincialis Italia, ebenso die sachgerechte Verwendung.
    Nach einer Frist von mindestens 8 Wochen nach Inkrafttreten dieses Decretum Senatus wird der Senat, vertreten durch den Princeps Senatus, in Absprache mit dem Princeps Curiae der Curia Provincialis Italia überprüfen, inwieweit die Höhe der Gelder den Erfordernissen angemessen sind und, im Fall einer Diskrepanz, dem Senat Vorschläge für eine Anpassung vorlegen.


  • "Der Inhalt ist der gleiche, wie es von Felix vorgeschlagen wurde, scheint mir. Hätten wir nicht gleich eine Abstmmung darüber einleiten können?
    Zumindest ich habe nichts mehr dazu zu sagen."
    :)

  • “Den Senatoren soll doch die Gelegenheit gegeben werden, auf die Formulierung des Decretums Einfluss zu nehmen. Wenn es keine Änderungswünsche gibt, dann kann diese Anhörung selbstverständlich kurz gehalten werden.“

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