“Dem § 7 (2) Codex Universalis entsprechend, lege ich dem Senat diesen Entwurf für ein Decretum Senatus zur Anhörung vor.“
ENTWURF DECRETUM SENATUS
Die Finanzierung der Curia Provincialis Italia betreffend
Der Curia Provincialis Italia wird ein Betrag von zunächst 5.000 Sz. wöchentlich als allgemeine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Aus diesen Geldern sollen die Gehälter der lokalen Magistrate bezahlt und sonstige Ausgaben bestritten werden, welche die Curia als nötig erachtet. Die Höhe der einzelnen Gehälter liegt in der Verantwortung der Curia Provincialis Italia, ebenso die sachgerechte Verwendung.
Nach einer Frist von mindestens 8 Wochen nach Inkrafttreten dieses Decretum Senatus wird der Senat, vertreten durch den Princeps Senatus, in Absprache mit dem Princeps Curiae der Curia Provincialis Italia überprüfen, inwieweit die Höhe der Gelder den Erfordernissen angemessen sind und, im Fall einer Diskrepanz, dem Senat Vorschläge für eine Anpassung vorlegen.