"Nachdem in der Anhörung keine Änderungsanträge gestellt wurden, steht folgendes Decretum Senatus unverändert zur Abstimmung:"
DECRETUM SENATUS
Die Finanzierung der Curia Provincialis Italia betreffend
Der Curia Provincialis Italia wird ein Betrag von zunächst 5.000 Sz. wöchentlich als allgemeine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Aus diesen Geldern sollen die Gehälter der lokalen Magistrate bezahlt und sonstige Ausgaben bestritten werden, welche die Curia als nötig erachtet. Die Höhe der einzelnen Gehälter liegt in der Verantwortung der Curia Provincialis Italia, ebenso die sachgerechte Verwendung.
Nach einer Frist von mindestens 8 Wochen nach Inkrafttreten dieses Decretum Senatus wird der Senat, vertreten durch den Princeps Senatus, in Absprache mit dem Princeps Curiae der Curia Provincialis Italia überprüfen, inwieweit die Höhe der Gelder den Erfordernissen angemessen sind und, im Fall einer Diskrepanz, dem Senat Vorschläge für eine Anpassung vorlegen.
"Stimmt mit , wenn ihr dem Decretum zustimmen wollt.
Stimmt mit , wenn ihr dem Decretum eure Zustimmung verweigern wollt.
Zur Abstimmung sind aufgerufen:"
Secundus Flavius Felix
Marcus Vinicius Hungaricus
Titus Helvetius Geminus
Lucius Aelius Quarto
Medicus Germanicus Avarus
Tiberia Livia
Aelia Adria
Marcus Decimus Livianus
Marcus Didius Falco