Nutzerordnung


  • Nutzerordnung


    Die Bibliothek von Tarraco ist Eigentum der Stadt Tarraco. Jeder Besucher der Bibliothek darf die in ihr ausgelegten Schriften zum privaten Studium und zur Lektüre nutzen. Dabei sind jedoch folgende Regelungen zu berücksichtigen:


    1. Die Schriften sind nicht ausleihbar. Lektüre und Studium sind vor Ort durchzuführen. Die Schriften verlassen das Gebäude nicht.


    2. In den Leseräumen der Bibliothek sollte Ruhe herrschen. Auf andere Leser ist dabei Rücksicht zu nehmen. Besteht das Bedürfnis sich über Inhalte der Bücher zu unterhalten oder Gespräche zu führen, sind die Leseräume zu verlassen.


    3. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in der Bibliothek nicht gestattet.


    4. Tische und Räumlichkeiten sind ordentlich zu hinterlassen. Die Schriften sind an ihren Platz zurück zu bringen.


    5. Die hier zugänglichen Schriftrollen sind Eigentum der Stadt Tarraco, mit ihnen ist sorgfältig umzugehen.


    6. Bei unsachgemäßer Behandlung der Schriftrollen ist diese im vollen Wert zu ersetzen, zudem ist eine Strafgebühr von 100 Sz fällig. Schäden sind sofort dem Bibliothecarius zu melden.


    7. Die unrechtmäßige Entwendung von Schriftrollen wird strafrechtlich verfolgt. Der Täter erhält lebenslanges Hausverbot.


    8. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.




    Die Stadtverwaltung von Tarraco

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