§ 56 Codex Universalis - Quaestor

  • "Nach ausführlicher Diskussion und erfolgter Anhörung stelle ich hiermit zur Abstimmung:"



    Neuformulierung des
    § 56 Codex Universalis - Quaestor


    Der neue Gesetzestext lautet wiefolgt:


    § 56 Quaestor
    (1) Die Quaestur ist das unterste Amt des Cursus Honorum und ist somit als Einstiegsamt in das politische Geschehen des Imperium Romanum zu sehen. Die vier Quaestoren werden von den Comitia Universalia gemäß den Wahlbestimmungen gewählt. Die Gewählten werden allgemein in die Quaestur gewählt. Die Quaestoren können mit sechs verschiedenen Aufgabenbereichen betraut werden, denen jeweils eine spezielle Amtsbezeichnung zugeordnet ist. Über die Zuteilung der Aufgaben an die gewählten Quaestoren entscheidet der Senat nach dem bestehenden Bedarf. Allerdings kann der Candidatus während der Wahl einen Wunschposten zum Ausdruck bringen und seinen Wahlkampf entsprechend gestalten.
    (2) Der Quaestor Urbanus ist mit der Regelung und Überwachung des Reiseverkehrs beauftragt.
    (3) Der Quaestor Principis steht dem Imperator Caesar Augustus als persönlicher Sekretär zur Verfügung. Seine Aufgaben sind:
    - Erinnerung an zu ändernde Siegel der Ämter
    - Erstellung einer Liste für den Imperator Caesar Augustus über potenziellen Beförderungskandidaten in den Ordo Equester oder Ordo Senatorius
    - Erstellung einer Liste von, in der Provinz Italia oder der Stadt Rom wohnhaften Peregrini, welche sich für die Verleihung des Bürgerrechts als würdig erwiesen haben
    - Das Erarbeiten von Vorschlägen für Auszeichnungen
    - Das Erarbeiten von Vorschläge für die Adlung von Gentes
    Die Vorschläge sind innerhalb der Amtsperiode des Quaestor Principis von diesem dem Imperator Caesar Augustus zur Kenntnis zu bringen. Des Weiteren kann der Imperator Caesar Augustus dem Quaestor Principis andere Aufgaben zuteilen. Für die Erarbeitung seiner Vorschläge kann der Quaestor Principis die Quaestores Provincialis und Pro Praetore zur Zuarbeit auffordern. Diese Mithilfe darf ihm nicht verweigert werden.
    (4) Der Quaestor Consulum dient den beiden Consuln als Sekretär und Gehilfe. Er ist der allgemeine Wahlhelfer der Consuln bei den Wahlen zum Cursus Honorum. Des Weiteren können die Consuln dem Quaestor Consulum andere Aufgaben zuteilen.
    (5) Der Quaestor Provincialis wird in eine senatorische Provinz entsandt und dient dort dem Proconsul als Sekretär und Gehilfe. Er ist mit der Regelung und Überwachung des Reiseverkehrs beauftragt, insbesondere in der ihm zugeteilten Provinz. Des Weiteren kann der Proconsul der Provinz dem Quaestor Provincialis andere Aufgaben zuteilen.
    (6) Der Quaestor Pro Praetore wird in eine kaiserliche Provinz entsandt und dient dort dem Legatus Augusti Pro Praetore als Sekretär und Gehilfe. Er ist mit der Regelung und Überwachung des Reiseverkehrs beauftragt, insbesondere in der ihm zugeteilten Provinz. Des Weiteren kann der Legatus Augusti Pro Praetore der Provinz dem Quaestor Pro Praetore andere Aufgaben zuteilen.
    (7) Der Quaestor Classis wird vom Senat und in Absprache mit dem Imperator Caesar Augustus, mit einem konkreten Auftrag zur See oder in küstennahen Territorien innerhalb oder außerhalb des Imperiums betraut. Dazu wird ihm, wiederum in Absprache mit dem Imperator Caesar Augustus und in dessen Namen als Oberbefehlshaber des Exercitus Romanus, durch den Senat ein Teilverband der Classis Romana unterstellt. Er erhält für den Zeitraum seines Amtes den Oberbefehl über diesen Teilverband, wobei die operative Verantwortung bei den Befehlshabenden der Classis verbleibt. Nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Operationen hat der Quaestor Classis dem Senat ausführlich Bericht zu erstatten.
    (8 ) Alle vier amtierenden Quaestoren sind für die Aktualisierung der Chronicusa Romana verantwortlich. Dabei beschränkt sich diese Zuständigkeit nicht nur auf Ereignisse ihrer Amtszeit, sondern auch auf zurückliegende und aufzeichnungswerte Ereignisse, die bis zum Zeitpunkt ihrer Amtszeit undokumentiert geblieben sind. Die Aufgabenverteilung innerhalb dieses Aufgabengebietes bestimmen die Quaestoren in kollegialem Einverständnis. Sollte dies nicht gelingen, sind die amtierenden Consuln berechtigt, die Aufgabenverteilung zu bestimmen. Die Federführung bei der Aktualisierung der Chronicusa Romana obliegt dem Quaestor Principis.
    (9) Bei Absenz oder Nichtwahl wird der Quaestor Consulum vom Quaestor Principi und vice versa vertreten, der Quaestor Urbanus hingegen von den Quaestores Provincialis und Pro Praetore. Die Quaestores Provincialis, Pro Praetore und Classis haben keine Vertretung.
    (10) Die Quaestoren werden gemäß Ornamenta Quaestoria ausgezeichnet.
    (11) Einem Quaestor, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung kein Beisitzerstatus im Senat gewährt.[/FONT]


    "Stimmt mit :dafuer:, wenn ihr dem zustimmen wollt.
    Stimmt mit :dagegen:, wenn ihr eure Zustimmung verweigern wollt.


    Zur Abstimmung sind aufgerufen:"


    Secundus Flavius Felix
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Lucius Aelius Quarto
    Medicus Germanicus Avarus
    Tiberia Livia
    Aelia Adria
    Marcus Decimus Livianus
    Marcus Didius Falco
    Gaius Octavius Victor
    Publius Matinius Agrippa
    Titus Helvetius Geminus

  • ENDE DER ABSTIMMUNG


    Neuformulierung des
    § 56 Codex Universalis - Quaestor


    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist die Gesetzesänderung: angenommen.


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit von wenigstens 60% der abgegebenen Stimmen wurde erreicht.


    Das neu formulierte Gesetz tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft.


    gez. Lucius Aelius Quarto
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