"Ich finde wir sollten den Ordo Decurionum auch in der Provinz Italia einführen, momentan gibt es ihn nur in Hispania. Hier eine Kopie des hispanischen Dekrets, wir könnten es ein wenig unserer Provinz anpassen und es auch gleich einführen. Was haltet ihr davon?"
Beschlossen durch die Provinzcurie am ANTE DIEM XIX KAL IAN DCCCLVI A.U.C. (14.12.2005/102 n.Chr.)
Ordo Decurionum Provinciae Hispania
1) Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Hispania dar.
Mitgliedschaft
2) Ein römischer Bürger Hispanias wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er
a.) zum Magistratus einer Stadt Hispanias bestellt oder gewählt wurde.
b.) ein Standesgeld von 1000 Sesterzen bei seiner Stadt hinterlegt
2.1) Unfrei geborenen und Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwehrt.
2.2).Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied eines anderen Ordo Decurionum wird.
2.3) Der Pontifex Hispania ist, nach Hinterlegung eines Standesgeldes von 1000 Sesterzen bei der Provinzkasse, ebenfalls Mitglied des Ordo Decurionum
2.4) Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in Theatern und Arenen zu zuweisen.
Ämter und Laufbahn
3.) Die Reihefolge der Ämter ist wie folgt : Magistratus, Duumvir, Magister Scriniorum, Comes
3.1) Eine Kandidatur ist möglich für:
a.) das dasselbe Amt
b.) das nächst höhere Amt
c.) jedes bereits innegehabte Amt
3.2.1) Eine Kandidatur zum Magistratus ist jederzeit möglich.
3.2.2) Über Ausnahmen entscheidet der Statthalter.
3.2) Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch :
a.) Die Höhe des Amtes
b.) Die Anzahl der absolvierten Legislaturperioden in diesem Amt
Curia Provincialis
Zusammensetzung
4.) Die Mitgliedern des Ordo Decurionum stellen die stimmberechtigten Mitglieder der Curia.
4.1.) Beisitzer sind der Regionarius, die Kommandeure der in der Provinz stationierten Einheiten des Exercitus Romanus und der Statthalter
4.2) Der Statthalter hat das Vetorecht .
Befugnisse und Gesetzgebung
5.) Die Curia bestimmt die Magistrate und Duumviri in den Städten oder beschließt eine öffentliche Wahl durch die Bürger.
5.1.) Der Statthalterl hat das Recht, eigene Kandidaten vorzuschlagen.
6.) Mitglieder des Ordo Decurionum und Beisitzer der Curia können Gesetzesvorschläge oder Ansuchen um Aufhebung eines Decretum Provinciale vorbringen
6.1.) Die Mehrheit der in der Sitzung Anwesenden Mitglieder können ein Decretum Provinciale ratifizieren oder aufheben
6.2.) Um Beschlussfähig zu sein, müssen mindesten fünf Mitglieder des Ordo Decurionum anwesend sein.
Curia municipii
7.) Der Vertreter der Stadt ist der Duumvir in allen Belangen.
8.) Der Duumvir hat das Recht, Magistrate der Curia zur Ernennung vorzuschlagen.
8.1.) Die Einteilung der Aufgabengebiete der Magistrate in der Stadt unterliegt dem Duumvir.
9.) Der Duumvir kann Gesetzesvorschläge für eine lex municipii der Curia vorlegen, solange sie der lex provincialis nicht wiedersprechen.