ZitatOriginal von Caius Helvetius Tacitus
Wurde das Ende der Kindheit und der Beginn zum Mannwerden mit dem Anlegen der Toga nicht am 14. Geburtstag gefeiert ?
*mal RömRecht-Wissen auspack*
Es gab zwei unterschiedliche Rechtsschulen im alten Rom. Die Sabinianer traten für eine individuelle Grenze ein, die orientierte sich nach der Geschlechtsreife des jungen Mannes. Die Prokulianer indes traten für eine generelle Grenze ein und zwar mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Allerdings geht es hierbei um die Geschäftsfähigkeit des jungen Mannes. Ich kann mir aber vorstellen, daß diese Grenze auch für das Anlegen der Toga verwendet wurde.
@Furianus: Schau, wenn ein Kind heute etwas deppates anstellt, wer wird zur Verantwortung gezogen? Die Eltern. So einfach ist das, ich würd sagen, wir machen es auch so.