Ich habe mal eine Iteressensfrage und zwar: Hier im IR werden die Posten der Statthalter ja höchst unterschiedlich gehandhabt. Während in Spanien die Aufgaben ja hauptsächlich an die Provinzcurie abgetreten weurden sind und alles nur noch formal im Namen des Statthalters gemacht wird ist in Germanien die Macht des Statthalters ja etwas größr (wenn auch nicht viel). Auch in Punkto Ernennungen bzw. Wahlen der Magistrate unterschieden sich Beide.
Nun interessiert mich wie das in der Realität war. Wieviel Einfluß hatte der Statthalter? Und wieviel Einfluss davon bestand nur auf dem Papier