PARS TERTIA - LEX IUNIA ET SCRIBONIA DE VESTALIBUS
PROLOGUS
Die Vestalinnen stellen symbolisch die Töchter der römischen Könige dar und sind nicht im eigentlichen Sinne ein Priesterkollegium, sondern gelten als eine Summe von Einzelpriesterinnen, die sich aus bis zu sieben Mitgliedern zusammensetzen können. Dem Gremium steht die Virgo Vestalis Maxima (Obervestalin) vor. Die Bedeutung der Vestalinnen für den römischen Staat leitet sich davon ab, dass Vesta, die Göttin der sie dienen, die Schutzgöttin der Familie und des Staates ist, wodurch das Schicksal Roms stark von den Riten des Vestakultes abhängt.
Ihre Tracht hat aus einem "suffibulum" (Schleier), einem großen weißen Kopftuch und Stirnbinden zu bestehen. Ferner dürfen sie sich weder parfümieren noch schminken. Sowohl in Kleidung als auch im Verhalten bilden sie durch Kraft und Reinheit das Spiegelbild unserer Göttin Vesta.
Der Herd ist seit Urzeiten Mittelpunkt und Kultstätte des Hauses. Ursprünglich war das heilige Feuer das Herdfeuer im Hause des Königs, dessen Töchter sich um die Erhaltung der Flamme kümmern mussten. Jetzt aber sind jene durch die vestalischen Jungfrauen und ihre Göttin Vesta ersetzt.
Pars Prima
Zum Dienste der Vestalinnen können sich alle Frauen melden, die noch jungfräulich, unverlobt und unverheiratet sind und somit auch noch nie die Ehe vollzogen haben. An diesen festgesetzten Säulen der Zugangsbestimmungen zum Vestalinnentum darf auch wärend der gesamten Dienstzeit keine Änderung eintreten. Der Pontifex Maximus wird das Gesuch geflissentlich prüfen und dementsprechend handeln. Es obliegt alleine ihm in seiner Weisheit diese Entscheidung zu finden. Sollte sich nachträglich herausstellen dass eine Vestalin, der Jungfräulichkeit beraubt, dem Orden beigetreten ist wird sie aus dem Orden verstoßen und verbannt. Der Pontifex Maximus legt das Ausmaß über die Dauer der Verbannung fest. Im Weiteren gelten zur Verstoßung aus dem Orden und der Verbannung selbige Regeln wie sie unter Pars Secunda ausführlicher erwähnt werden. In Zeiten der Not, so sich also keine Vestalinnen für den Dienst im Vestatempel finden lassen, kann der Pontifex Maximus eine "captio" (Ergreifung) durchführen. Dies kommt einer Zwangsverpflichtung einer noch jungfräulichen Frau gleich. Denn ein Staat ohne Vestalinnen, die das Glück Roms bedeuten, ist zum Scheitern verurteilt. Mit der Aufnahme des Dienstes im Orden geht die Patria Potestas vom bisherigen Pater Familias auf den Pontifex Maximus über. Die Vestalin ist jedoch berechtigt weiterhin ihren eigenen Namen zu tragen, ebenso verbleibt sie vom politischen Standpunkt gesehen in jener Factio der Gens der sie entspringt. Wenn eine Vestalin dem Gremium beigetreten ist, verpflichtet sie sich 6 Monate ihren Dienst gemäß den Anweisungen der Virgo Vestalis Maxima im Atrium Vestae zu verrichten. Zunächst dient sie als "Amata", also als Novizin mit diesem Zeitpunkt beginnt ihre sechs monatige Dienstdauer. Als "Amata" erwirbt sie ihr Wissen um den Dienst. Wobei der bei einer Amata noch in eine "Amata minor" und in eine "Amata prior" unterschieden wird. Danach steigt sie in den Status einer "Sacerdos Vestalis", also einer Priesterin auf. Die Ernennung erfolgt durch Vorschlag der Virgo Vestalis Maxima an den Rex Sacrorum. Dieser schlägt die Ernennung dem Pontifex Maximus vor. Er besitzt jedoch kein Recht das Ernennungsgesuch der Virgo Vestalis Maxima abzulehnen, vielmehr ist er zu einer Weiterleitung des Gesuchs an den Pontifex Maximus verpflichtet. Den letzten Abschnitt ihrer Dienstdauer verbringt sie als, "Vestalis de Conformatione", als eine Ausbildnerin für die Vestalinnen. Über alle Mitglieder wacht die Virgo Vestalis Maxima und sie ist auch gegenüber dem Pontifex Maximus für alle Geschehnisse verantwortlich.
Pars Secunda
Die einzelne Vestalin ist während ihrer ganzen Zeit im Gremium zu absoluter Keuschheit verpflichtet. Verstöße gegen ihr Keuschheitsgelübde (prodigium), werden dadurch vergolten, dass sie bei lebendigem Leibe mit einem Krug Wasser und einem Laib Brot eingemauert wird, Ihr Schicksal liegt damit in Händen der Vesta. Die Strafe wird durch den Pontifex Maximus im Beisein des ganzen Gremiums vollzogen. Ebenso soll den/die Mittäter/MittäterInnen das Gesetz in voller Härte treffen. Ihre Bestrafung hat in Form von zu Tode Geißeln oder durch Sturz vom Trapeiischen Felsen zu erfolgen.
Übertritte gegen das Keuschheitsgelübde welche nicht zum Verlust der Jungfräulichkeit führen, wohl aber entgegen dem Verständnis der Keuschheit begangen wurden sollen ebenso sanktioniert werden. Der Virgo Vestalis Maxima bleibt hier das Recht vorbehalten die betroffene Vestalin aus dem Orden zu entfernen. Nimmt sie dieses Recht in Anspruch, hat für die verstoßene Vestalin eine weitere Bestrafung in selber Form zu erfolgen als hätte sie durch Unachtsamkeit das heilige Feuer im Vestatempel erlöschen lassen. Sie wird danach allerdings nicht mehr in den Orden aufgenommen. Nach der Verstoßung aus dem Orden wird die ehemalige Vestalin in einen Rang am Cultus Deorum oder der zivilien Laufbahn versetzt, der ihrem früheren Rang als Vestalin entspricht. Den/die Mittäter/MittäterInnen soll Bestrafung durch Verbannung ins Exil widerfahren. Er/Sie muss die Provinz verlassen in der er/sie bislang heimisch war/en. Der Ponitfex Maximus bestimmt die Provinz in welche die Verbannung erfolgen soll sowie die Dauer des Exils, ebenso wird sinngemäß ein Reiseverbot verhängt. In jedem Fall muss die Verbannung außerhalb Italias erfolgen.
Dem Kaiser wird jedoch das Recht eingeräumt den/die Verbannten schon vor Ablauf der ausgesprochenen Dauer der Verbannung zurückzurufen und somit die Verbannung vorzeitig zu beenden.
Pars Tertia
Weiter ist es die Aufgabe der Vestalinnen das heilige Feuer im Vestatempel nie ausgehen zu lassen.
Das Holz, das für dieses ungemein wichtige Feuer nötig ist, kann von einer von der Virgo Vestalis Maxima beauftragten Vestalin auf dem hiesigen Markt gekauft werden. Das Holz wird von speziellen Agenten des Staates in Wäldern gewonnen und wird dem Markt übergeben.
Das Feuer ist Symbol für die Lebendigkeit der Stadt. Geht das Feuer aus Unachtsamkeit aus, gilt das als Staatsunglück. Die schuldige Vestalin wird vom Pontifex Maximus mit Peitschen gegeißelt. Nach der Bestrafung, die im Beisein des ganzen Gremiums stattfindet, wird das Feuer durch Reiben eines Holzscheites auf einem Brett erneuert. Die Gegeißelte wird wieder aufgenommen, beginnt allerdings wieder als "Amata minor".
Pars Quarta
Begegnet eine Vestalin zufälligerweise einem zu Tode geführten Missetäter, oder auch sonst einem zu einer Strafe Verurteilten, so wird diesem das Leben geschenkt, beziehungsweise seine Taten werden ihm vergeben; doch muss die Vestalin beschwören, dass die Begegnung ohne ihr Wissen und zufällig war und somit nicht absichtlich geschehen ist. Um schändlichen Missbräuchen entgegenzutreten, kann bei Misstrauen der Pontifex Maximus einen Opferstier schlachten und aufgrund des Zustandes der Leber, kann er ablesen, ob die betreffende Vestalin lauter handelte, oder ob sie aus unreinen Gründen handelte. Sollte sich herausstellen, dass die Vestalin aus selbstsüchtigen Gründen handelte, kann die Begnadigung durch den Pontifex Maximus nach eben der entsprechenden Beobachtung der Leber rückgängig gemacht werden und die fehlende Vestalin wird durch den Pontifex Maximus bestraft.
Wird eine Vestalin öffentlich vorsätzlich dem Gespött, Hohn oder Beleidigung ausgesetzt, findet der Übeltäter vor dem Gesetz keine Gnade. Dieses Sakrileg festzustellen, sowie das Strafmaß für dieses festzusetzen, obliegt dem Pontifex maximus.
Pars Quinta
Eine Vestalin, die nach 6 Monaten ihren Dienst im Gremium beendet hat, genießt nun weitgehende Rechte in ihrem Privatleben. Nachdem in den vergangenen 6 Monaten der Pontifex Maximus ihr Pater Familias war, wird sie nun wieder in die Obheit ihrer Gens entlassen und es ist ihr auch wieder erlaubt zu heiraten. Nach Ablauf dieser 6 Monate kann sie aber auch im Domus Publica bleiben und weiterhin als "Vestalis Aeterna" tätig sein. Möchte eine Vestalis Aeterna zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Orden ausscheiden, steht es Ihr frei ein Entlassungsgesuch an den Pontifex Maximus stellen. Weiter steht es einer einmal aus dem Orden entlassenen Vestalis Aeterna frei wieder um ein Wiederaufnahmegesuch beim Pontifex Maximus anzusuchen, der dieses abermals gewissenhaft prüfen wird. Sollte die Antragstellerin weiterhin alle Erfordernisse die an eine Vestalin gestellt werden erfüllen, kann er sie erneut in den Orden als Vestalis Aeterna aufnehmen.
Sollte der Pontifex Maximus mit der Virgo Vestalis Maxima unzufrieden sein, kann er sie jederzeit aus ihrem Amt entheben, woraufhin er eine neue Virgo Vestalis Maxima aus den verbleibenden Vestalinnen bestimmen kann.
Sollte die Virgo Vestalis Maxima ihrerseits mit einer ihrer Novizinnen, Priesterinnen, oder Ausbildnerinnen unzufrieden sein, kann sie sie mit Erlaubnis des Pontifex Maximus aus dem Kollegium entfernen.
Pars Sexta
Alle Vestalinnen haben einen Anspruch auf geregelte Entlöhnung zum privaten Gebrauch. Um aber die Kosten für das Holz zu decken, ist es ihnen erlaubt das heilige Wasser vom Quell der Egeria zu verkaufen und eben den Erlös zum Kauf des Brennmateriales einzusetzen. Von der Obervestalin sollte ein monatlicher Plan erstellt werden, in dem genau beschrieben ist, welche Vestalin für welche Aufgaben zuständig ist.
Pars Septima
Traditionellerweise können bei den Vestalinnen im Atrium Vestae die Testamente aller Bürger aufbewahrt werden. Die Vestalinnen sind die Hüterinnen dieser Testamente und es droht jenen harte Bestrafungen, die sich durch Gewalteinwirkung oder Drohungen unberechtigterweise an den hinterlegten Testamenten zu schaffen machen wollen. In den Testamenten muss ein Testamentsvollstrecker benannt werden, der einfacher weise auch Zugriff auf die Konten haben sollte.
Pars Octava
Die Vestalinnen feiern das Fest der Vestalia. Bei diesem Fest verteilen sie Mola Salsa an die römischen Frauen die diese der Vesa als Opfer darbringen. Die Rahmenbedingungen sind, den religiösen Apekt der Ausrichtung des Festes betreffend unter Berücksichtigung der überlieferten Riten, den Vestalinnen überlassen. Den Vestalinnen ist es ebenso erlaubt am Fest der Bona Dea teilzunehmen.