Callidus trat zu ersten Mal als Duumvir Misenums und Princeps Curiae vor, um einen Entwurf einzubringen.
> Ehrenwerte Mitglieder der Curia Italica, ehrenwerte Beisitzer! Auch ich möchte so schnell wie möglich meine Arbeit aufnehmen und daher den ersten Entwurf eines neuen Dekrets einbringen, der nun diskutiert werden soll.
Aufgrund des Geredes und Gespöttes, das ich selbst noch als scriba der acta diurna entnahm, möchte ich hier einen Entwurf vorlegen, der bereits durch den Senator und Beisitzer der letzten Amtsperiode, Lucius Aelius Quarto, vorgeschlagen wurde. Dieser Entwurf, der zu einem decretum reifen soll, dient dazu, verbindlich die Reihenfolge der Ämter festzulegen und die Vorwürfe der Vetternwirtschaft zu beenden. Mit einbezogen ist bereits der bis jetzt nicht geregelte Posten des scriba regionalis, den der Comes dankenswerter Weise geschaffen hat. <
§ 1 Ämterreihenfolge in den Städten der REGIO ITALIA
(1) Die Reihenfolge der Ämter in der städtischen Verwaltung sieht den SCRIBA, darauf den MAGISTRATUS, darauf den DUUMVIR vor.
(2) Ist kein Duumvirat oder keine Magistratur in einer Stadt bekleidet, besteht die Möglichkeit einer sofortigen Kandidatur zum MAGISTRATUS.
(3) Ab dem Rang eines MAGISTRATUS kann der Amtsinhaber Vollmitglied der CURIA ITALICA werden.
(4) Der Status der Vollmitgliedschaft ist nur innerhalb der Neuwahl der CURIA ITALICA zu erlangen.
§ 2 Ämterreihenfolge innerhalb der REGIO ITALIA
(1) Der SCRIBA REGIONALIS wird durch den COMES ernannt.
(2) MAGISTER SCRINIORUM kann werden, wer innerhalb der Ämterlaufbahn der Städte eine Magistratur bekleidet hat oder aufgrund seiner Verdienste als SCRIBA REGIONALIS nach frühestens einem Monat hierzu befördert wird. Die Ernennugen obliegen dem COMES.
(3) Für das Amt des COMES kann in der CURIA ITALICA kandidieren, wer innerhalb der Ämterlaufbahn der Städte das Duumvirat bekleidet hat.
§ 3 Klausel
Dem COMES obliegt es bei § 1(2) im Falle eines Personalbedarfs einen Kandidaten vorzuschlagen und durch Abstimmung innerhalb der CURIA ITALICA zum MAGISTRATUS zu erheben.