Lex Provincialis

  • "Es wurde einmal die Urform der Lex Provincialis, die Lex Didia et Aurelia Proconsularia vom Senat abgesegnet. Ich fand keine Notiz, das diese außer Kraft gesetzt wurde durch die Reform und damit verbundene neue Lex Provincialis. Die wiederum nie zu einer Abstimmung im Senat gelangte, sondern von Senator Felix (laut Notiz) in Kraft gesetzt wurde.


    Nach meinem Verständnis wäre dies rechtskonform, solange die alte Lex Didia et Aurelia Proconsularia noch aktiv sei, weil darin explizit geschrieben steht, daß Provinzen ihre eigenen Gesetze verabschieden können und nur damit rechnen müssen vom Senat ein Veto zu bekommen. Wäre die alte Lex hindes außer Kraft getreten durch die Neue, würde nach meinem Rechtsverständnis auch der Satz entfallen, das dies ohne dem Zutun des Senats entschieden und in Kraft gesetzt werden dürfte?!


    War dies Rechtens so kann ich auf deine Frage, mein Kaiser mit -ja- antworten, verabsäumte man damals die Abstimmung, so muß ich mit -nein- rekapitulieren."

  • "Mein Kaiser, ich hoffe Ihr erlaubt mir, etwas richtigzustellen.


    Die Lex Provincialis wurde durch Senator Flavius Felix in seiner damaligen Funktion als Legatus Augusti für Italia dem Senat nur zur Information bzw. für Besserungsvorschlägen vorgelegt und dann durch ein Decretum Imperatoris zum allgemein gültigen Gesetz ernannt.
    Was die davor gültige Lex Didia et Aurelia Proconsularia betrifft, wurde diese explizit durch die Lex Provincialis, § 27, ersetzt."

  • Nimmt dankend das Pergament entgegen und liest es sich durch.


    "Ahja genau dieses Dokument habe ich im Archiv des Senates vermisst, damit ist meine Frage eigentlich geklärt und das -Ja- rückt wieder in greifbare Nähe."

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus


    "Eine gute Frage, doch erhielt auch ich nicht weitere Informationen. Wenn es nötig wird, werde ich jedoch einen Boten nach Germanien entsenden, der unsere Fragen an die Curie und den Legatus Augusti pro Praetorie Macer weiter reicht und um Antworten bittet."


    "Werden wir zu diesem Punkt noch Informationen bekommen oder wurde die Änderung der Lex Provincialis nun doch fallengelassen?"

  • "Nein natürlich nicht, nur weiß ich noch nicht so recht, wie wir mit den Änderungsfragen verfahren. Ich könnte einen Boten nach Germanien entsenden. Doch weiß ich nicht, ob wir schon bald in dieser Sache den halben Cursus Publicus beschäftigen, weil immer neue Ungereimtheiten auftauchen. Andererseits bliebe jedoch nur die Möglichkeit, die Curie Germanica anzuweisen, einen Gesprächspartner zu schicken, einen Senator passender Weise."

  • In einer der ersten Sitzungen des Senates, an denen Macer nach seiner Rückkehr aus Germania teilnimmt, bringt der Consul seine Änderungsvorschläge zur Lex Provincialis auf die Tagesordnung. Um die Sitzung durch langwieriges Nachlesen der Sitzungsprotokolle nicht zu lähmen, bittet Macer um direkte Fragen zu seinem Vorschlag.


    "Senatoren, selbstverständlich stehe ich gerne für Fragen zu meinem gesetzentwurf zur Verfügung. Man flüsterte mir gerade zu, dass die Streichung der festgeschriebenen Amtszeit ein Diskussionpunkt sei. Ergaben sich weitere Fragen?"

  • Als nach einiger Zeit niemand seine Stimme erhoben hatte, nickte Macer verwundert, aber zufrieden.


    "Nun, sollte dies der einzige Punkt sein, werde ich sicher daran nicht das ganze Werk scheitern lassen, falls ihr meiner Argumentation nicht folgt. Ich plädiere für eine Streichung der festgeschriebenen Amtszeit, um je nach der politischen Aktivität der Provinzbevölkerung flexible Amtszeiten zu ermöglichen. Wie wir jetzt in Rom sehen, kann eine kurze Amtszeit (in diesem Fall im Cursus Honorum) plötzlich zu einem Kandidatenmangel führen. Eine lange Amtszeit kann andererseits in politsich aktiven Provinzen zu Unmut führen, wenn Wahlen lange auf sich warten lassen. Die Entscheidung, wie lang eine geeignete Amtszeit ist, sollte meines Erachtens daher dem Legatus Augusti der jeweiligen Provinz überlassen werden, denn dieser kennt die Lage besser als wir, die wir es von hier aus für alle Provinzen festlegen müssten."

  • Macer überlegte während der weitgehend wortlosen Ruhe im Versammlungssaal, ob man nicht alle Senatoren mal zwangsweise in die Provinzen schicken sollte, damit sie etwas mehr Nähe zu dem Thema gewinnen.


    "Senatorin Adria, deine Zustimmung freut mich."


    Er blickte sich um und irgendwas erinnerte ihn an eine zähe Vorlesung in der Academia.


    "Gibt es weitere Fragen zu meinen Vorschlägen?"

  • "Deine unwirschen Äußerungen der ständigen Nachfrage Senator Macer lassen darauf schließen, das du ungeduldig bist. Die Senatoren haben jedoch noch andere Themen zu behandeln. Übe dich also in Geduld, man wird die Zeit finden sich zu formulieren."

  • "Wie ich sehe, steht den Senatores nun also jene Version deiner Gesetzesänderung zur Wahl, welche die Streichung des 2. Absatzes von §2 beinhaltet. Obwohl ich diese Streichung äußerst kritisch sehe und keine vollumfänglich befriedigende Antwort auf meine Fragen diesbezüglich erhielt.
    Nun gut, mir ist es einerlei. Die Curien jedenfalls dürften hocherfreut sein über diese Beschneidung an Rechten."

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