Abwesendheid der Trüppen ein wichtiges thema!!

  • Auch diesser set Vohrschrifts vohrschlägen stelle ich hierhin obdas ein jeder dazu commenties abgeben kan.
    Gezetses-Codex wiederige paragraphen bitte anmelden.


    ________________________________________________
    Ürlaub/ürlaubs beantragungen/abwesendheid von der trüppe/kranken abwesendheid.
    1§ Ürlaub
    Ürlaub mit soldbehalt.
    1.1§Dies kan 2 mahl ihm Jahr beantragd werden je eine periode von 7 tagen, oder gespreitzt in kürzere perioden zusammen aber nur 14 tagen auf jahresbasis.
    1.2§Der Commandierender fohrgesetzter schreibt hierzu ein Ürlaubspass aus die man bei sich zu tragen hat.
    1.3.§Auch werend ürlaub ist uniform tracht pflicht.
    1.4.§Für Ürlaubszeit braucht kein grund angegeben zu werden.
    1.5§Wärend Kriegzustand verfallen alle ürlaubsscheinen und kehrt jeder zur sein basis zurrück.
    --------------
    2.1§Ürlaubsbeantragüng.
    2.2§Dient immer 2 tagen vohr antrit an den DIRECKTEN vohrgesetzten abgegeben worden.
    2.3§Der Ürlaub aufenthalts ort MÜß angegeben worden, wie auch der zeit die man in Ürlaub verbleibt.
    2.4§Bei ürlaubs antrit meldet man sich bei sein DIRECKTER vorgesetzter ab obdas er weiß das der ausgestelter Ürlaubspas actiev wirt.
    2.5§In kriegsfall wie 1.1.5§
    2.6§Über den normalen ürlaubszeit hinaus kan unbezahlter extra ürlaubszeit beantragt werden in falle von: Familien problematiek, hochzeitsreisse,andere schwerwiegender gründen.
    2.61§Hierüber MÜß aber begründung bei den direckter vohrgesetzter abegeben worden.
    2.7§ Die extra Ürlaubszeit wirt von fall zu fall dürch den direckter vohrgesetzter festgesehlt.
    2.8§Gegen den beschlüß der Direckter vohrgesetzter gibt es kein beruffüngs möchligkeiten.
    --------------
    3.1§Abwesendheid von der Trüppe.
    Ürlaub wie in 1§ und 2§
    Dienst frei ist erlaubter abwesendheid von der Trüppe, je nach den kan das 1 tag oder bis zu 5 tagen sein.
    3.2§ dienst Frei kan gegeben worden für schneller familien besuch, ein todefall in der Decurien ,als belohnüng für tapfferkeit, Studientermienen.
    3.3§ Dienst frei und meldüng da zu MÜß auch bei den Direchter vohrgestzter gemeldet worden es sei er hat diesser Dienst freizeit vergeben.
    3.4§Bei Dienstfreiheid darf man aber das actionsgebiet seiner einheid nur mit erlaubnis verlassen.
    3.5§Alle nicht erlaubte formen von abwesendheid von der trüppe sint strafbahr und werden nach par.der Militärstrafrechts Codex bestraft.
    3.6§In Kriegszeit wirt unerlaubte abwesendheid IMMER als DESSERTION gesehen und auch laut art. der Militärstrafrechts Codex bestraft.
    3.7§Gegen Militärgerrichtlicher aussprache in sache unerlaübte abwesendheid der Trüppe ist kein behruffüng möchlig..
    _______________________________________________
    Sim-Off:
    Der andächtige leser wirt bemerckt haben das hier das "§" zeichen hinter der ziffern steht , die um an zu geben das es hier um ein Vohrschrift geht und nicht ein Gezets.

  • Also ich finde das ein wenig übertrieben.
    Aus RPG-Sicht zu sehr einengend.
    Und ich habe bisher noch nicht bemerkt, das das irgendwie ein Problem darstellt.


    Problematisch finde ich das mit den Tagen.
    Wir haben nun mal das Problem, das die Zeit in verschiedenen Threads mit unterschiedlicher Geschwindigkeit abläuft.
    Was ist also der Masstab für einen Tag ?

  • Also ich würd sagen das man es nicht unbedingt komplizierter machen sollte als nötig!
    Die Legionäre haben sich eh abzumelden wenn sie meinen sie müßten mal in eine andere Provinz und es wird auch meistens gewährt.


    Außerdem hat Catus recht was die Sache mit der Zeit betrifft und somit wäre dies sowiso auch kaum ausführbar.


    Und sollte es dennoch in den Senat gelangen - ich wäre :dagegen: !

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Hmm Jeder Armee oder flotte had vohrschriften,ob sie alle sinnvol sint wissen ja die die in eine armee waren am besten. :D
    Also gesetzes wiederich ist dies mahl nicht ,nur mit ausname der Berufüngs möchligkeiten.
    Jeder Burger Roms hat das recht sich nach ein verührteilüng auf den Imperator zu berufen oder den Senat zwecks aufhebbüng der verührteilüng oder in der form einer gnade ersuchung.
    Also das wäre von gesetzeswege mein einsiger einwandt.
    Traianus Germanicus Sedulus,
    No..ich denke wenn einer sich ein tag vor der abreisse abmeldet und dan eine suzage bekomt dies indertaat das gleiche ist ,das bezweckt er dan auch.
    Eine abmelde pflicht wenn man die truppe/provinz verläßt, klar wirt diesser gewährt.
    Klar müß man nicht ei jederman erzählen wo man geht ,wirt ja auch nicht verlangt.
    Der zeitfactor ist doch ziemlich einfach zu umgehen indeen man 14 tagen R.T schreibt oder 14 tagen F.Z .
    14 tagen R.T heißt das man 14 tagen weg ist ,wo das mag der kukkuk wissen. 14 tagen F.Z ist 14 tagen Forum zeit.
    Man köntte dan stehlen das ein R.T tag gleich eine woche Forum Zeit ist.
    Und schon is der katz im sack.
    Josephus meinte sogar das man eine woche R.T gleich setzen müßte mit 2 monaten F.Z aber das soll doch bitte der spielleitüng entscheiden.
    Ans führ sich ist sein vohrschriften vohrschlag "typisch" militärisch :D versuche alle eventualitäten mit ein zu fängen.

  • Ich verstehe die sorgen der Herrn
    Traianus Germanicus Sedulus und Gaius Ulpius Catus schon doch kan sie berühigen den was wir meinen mit anmelde von Ürlaub oder frei von dienst sieht wie folgt aus:
    http://www.imperium-romanum.in…ad.php?threadid=1395&sid=
    hier ziet man wie ich das gedacht habe.
    Also nichts einengendes oder administrtiev aufwändiges.
    In eine vohrschriftsform sieht es beschwärlich und ausschweiffig aus ist es aber nicht.
    Dabei stimt naturlich was Aelius da sagt, Jeder Armee oder Flotte hätte oder hat ein Regelement oder Codex mit vohrschriften.
    Da wir allen hier ja ein Römisches Heer "simulieren" gehöhrt soetwas naturlich AUCH dazu.
    Der Spieler wirt also nicht "behindert" es sieht nur proffecioneler und officieeler aus mehr wie es wircklich war.
    Der Zeit factor kan indertaat mehr oder weniger "umgangen" worden in der form wie Aelius sie angegeben hat.
    Obwohl ich für ein einheitlicher Uhr plädiere soetwas wie eine woche Echt zeit stäht für 1 monat oder 2 monaten Forums zeit.
    Ich hoffe ich habe euer sorge ein wenig weg nemen können ,wenn nicht bitte fragt und gibt euren wünschen kenbahr sodas ich die einbauen kan, die idee ist angenehm spielen und nicht sich ergeren.

  • Zitat

    Der zeitfactor ist doch ziemlich einfach zu umgehen indeen man 14 tagen R.T schreibt oder 14 tagen F.Z .
    14 tagen R.T heißt das man 14 tagen weg ist ,wo das mag der kukkuk wissen. 14 tagen F.Z ist 14 tagen Forum zeit.
    Man köntte dan stehlen das ein R.T tag gleich eine woche Forum Zeit ist.


    Zitat

    Der Zeit factor kan indertaat mehr oder weniger "umgangen" worden in der form wie Aelius sie angegeben hat.
    Obwohl ich für ein einheitlicher Uhr plädiere soetwas wie eine woche Echt zeit stäht für 1 monat oder 2 monaten Forums zeit.
    Ich hoffe ich habe euer sorge ein wenig weg nemen können ,wenn nicht bitte fragt und gibt euren wünschen kenbahr sodas ich die einbauen kan, die idee ist angenehm spielen und nicht sich ergeren.


    Bitte den Zeitablauf in folgenden Threads betrachten :


    Attace to Pons Aelius - Forumzeit schneller als Realzeit


    LEGIO I im Manöver - Forumzeit gleich Realzeit


    In an grindign Beisl in Favoriten (äh, in der Suburbs) - Forumzeit langsamer als Realzeit



    Eine einheitliche Uhr wäre das Ende jeden RPG teils in diesem Foum.
    Dies ist schon in der Natur eines Forums begründet. Man muss nicht zu bestimmten Zeiten oder Rhytmen posten.
    Ich halte absolut nichts von irgendeiner Art von Forumszeit, die an die Realzeit gekoppelt ist.

  • Tja da habt ihr recht werter Catus.
    Ich habe mir das mit der zeit mahl angesehen und es gibt hier eine ganse halle von uhren die alle ein eigener ablaufsgeschwindichkeit haben :D
    Einfach ware dan. :)
    Erlaübnis zu beührlaubüng anfragen bei sein vohrgesetzter (wie in jeder armee!)
    Abwesendheid in Echtzeit angeben.
    Falls kein vohrgesetzter anwesend ist(kan ja auch grad in uhrlaub sein oder einfach abwesend) wirt die erlaubnis in nachhinhein erteilt.
    Das regelement ansich ist "Sim on"
    Wenn man schwer dagegen verstößt liegt es in der ophut der Commandeure in wie fern sie eine das büch an den kopf werfen :D d.h ausführen was dan vohrgeschrieben ist.
    Ans für sich ist dies nur ein "unterteil" des handbüches.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!