Ansehen eines Vereines

  • Nein anhand der Taten die man vollbracht hat :) Bei den Factiones konnte man Opferungen machen oder Gebäude erhielten und die Luxusgüter dann in der WiSm verbrauchen. Dadurch stieg dann wie bei uns der Luxusbalken dort der Ansehensbalken :)

  • Zitat

    Original von Marcus Matinius Metellus
    Ob man für die Vereine einen Balken für ihr Ansehen einrichten sollte, wie damals für die Factiones? ?(


    Finde ich ehrlich gesagt sinnlos. Zum Beispiel sollte ein Rennen nicht von einem Verein, sondern von einem Beamten veranstaltet werden. Damit steigt dann das Ansehen des Beamten und seiner Klienten.
    Ganz abgesehen davon wäre es mir lieber, wenn die Leute mit viel Geld eben jenes für ihren eigenen Status aufwenden würden und nicht für den irgendwelcher Vereine.

  • Naja, es nennt sich "Collegium" und ist in dem Sinne nur eine Art Verein. Und wenn man berücksichtigt, dass es das Collegium Pontificium gab, dann wird das wohl schon so stimmen. :)

  • Hmmm...also zu Collegium in der Antike konnte ich nichts finden. Und ehrlich gesagt zu Collegium Pontificium auch nicht. Erst ab dem Mittelalter tauchen da die Begrifflichkeit bei meiner flüchtigen Recherche auf... ?(


    Inquisitor kommt auch aus dem Lateinischen, aber ist nicht antiken Ursprungs als Amt. Könnte es dasselbe mit Collegium Pontificium sein?


    Und so eine Art Vereinsleben...Irgendwie kommt mir das chinesisch vor und nicht antik römisch... :] Gibt es da Quellen zu?


    Deswegen meine Frage, weil ich mich damit überhaupt nicht auskenne =)

  • Ich hätte aber gerne eine Quelle, die nicht aus dem IR stammt, bei der übrigens selber eine Quellenangabe fehlt. Vielleicht sogar eine Primärquelle... =) Besonders inwiefern der Gebrauch von dem Wort 'Verein' mit unserem heutigen Begriff in Einklang zu bringen ist :)

  • Das ist nicht DAS 'IR' ;)


    Ich würd dir auch gern eine Quelle nennen, aber soweit ich weiß hat bislang alles von der Seite gestimmt :)


    Und der Gebrauch: Naja ein bisschen anders schon, ich könnte da jetzt meine Spekulationen ohne irgendeine Quellenangabe nennen, aber ich schätze das lasse ich lieber und lass die echten Profis machen :D

  • Ich weiß zwar jetzt nicht, ob es Vereine gab, aber im Zuge meiner Lernerei für die RömR-Prüfung (sfz) bin ich über die sog. societas (ka, wie das in der mehrzahl heißt) gestolpert. Ich denke, eine Factio kann man durchaus als eine solche societas gestalten. :)

  • Ähja, hätt ich selber auch draufkommen können. (klugscheißer :P)


    Der "Nachteil" bei einer societas (zu deutsch Gesellschaft) ist aber, daß die societas keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, das bedeutet: immer wenn jemand weggeht (kündigt, stirbt oder in Konkurs geht) oder jemand dazukommt, muß man die societas neu machen. Das is ein bisserl blöd für uns im Forum. Aber der Einfachheit halber können wir es ja so hinbiegen, daß die societas bei uns schon Rechtssubjekt sind, was dann einem Verein sehr nahe kommt. :) (Natürlich nur unter der Voraussetzung, daß es im antiken Rom tatsächlich keine Vereine gab)


    /edit: stop. es gab doch Vereine, gingen aus den Körperschaften der Gemeinden hervor.


    "Als Körperschaften wurden auch zahlreiche private oder halböffentliche Vereine (collegia, sodalitates, sodalicia, corpora) behandelt. Hierher gehörten Stadtviertel und Flubezirke (montani, vicani, pagani), Berufsverbände, kultische Vereinigungen, Begräbnisvereine und nicht zuletzt die societates der Steuerpächter (pulicani). ..., daß nämlich nur die Einheit schuldete, daß nur der Einheit geschuldet wurde, und daß die einheit durch Organe handelte."
    Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, Wien 2001

  • Vereine sind sehr historisch, denn es existierten eine Menge Vereine in Rom. Neben Sklavenvereinen gab es berufsbedingte oder aus religiösen Interessen gebildete Vereine.


    Ein kurzes Zitat aus dem Artikel über "Religion" aus dem neuen Pauly: "Im Vereinswesen, das in den folgenden Jahrhunderten [nach 186 v.Chr] greifbar wird, nehmen die römischen Vereine (collegia), die sich ausschließlich des (immer auch geselligen) Kultes wegen zusammenschließen, neben den Berufs- oder Familien-(Sklaven-)Vereinen eine wichtige Postition im Skpektrum der religiösen Züge aufweisenden Gruppen ein."


    In Rüpkes "Die Religion der Römer" (S. 200 ff.) widmet sich ebenfall ein Abschnitt dem Vereinsrecht. Kurz gesagt kann man wohl sagen, dass die religiösen Vereine als Kollegium bezeichnet wurden, die Berufsverbände dagegen eher als corpus, Körper, wobei die Begriffe allein nichts über die interne Struktur aussagen.
    Wichtige Merkmale der Vereine waren wie heute, dass die Mitgliedschaft freiwillig war. Zudem waren es private Organisationen und eine Vereinsmitgliedschaft war ein wichtiger Aspekt der Sozialbeziehung. Nach dem Gesetz musste, wie bereits erwähnt, ein Verein mindestens drei Personen enthalten, nach Oben waren keine Grenzen gesetzt, fünfzehn bis einhundert/zweihundert Mitglieder waren am häufigsten. Der größte bekannte Verein war der Verein der Holzhandwerker (tignarii) in Rom, welcher 1500 Mitglieder umfasste.



    /edit: neuer Pauly natürlich, nicht kleiner...

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