• Eine Frage an diejenigen, welche auf dem Gebiete des Römischen Strafrechts bewandert sind. Neulich beim Attentat auf der Rostra, welchem Artoria Medeia zum Opfer fiel, wurde meines Wissens als Waffe ein Sica benutzt. Zwar hat Artoria Medeia überlebt, so dass man nicht von einem Mord sprechen kann, aber schließlich spielt die folgende Frage auch für eine mögliche Bestrafung wegen Versuchs eine Rolle. Was für ein Versuch das sein soll (Mord oder Totschlag), ist eben Gegestand dieser Frage.


    Nun meine ich irgendwo gelesen zu haben (nicht-IR), dass in den Fällen, in denen als Waffe ein Sica benutzt wurde, das römische Gesetz vom Mord, und nicht vom Totschlag ausgegangen war.


    Gab es tatsächlich eine solche Bestimmung? Und wenn ja, gibt es in den Gesetzestexten des IR eine vergleichbare Regelung? Bisher habe ich nichts in dieser Richtung finden können.

  • Ich bin auch kein Rechtsexperte und darum kann ich da auch nur mit aller Vorsicht antworten.


    Aber ich habe auch speziell über die Sica (allerdings in einem Roman) gelesen, dass es eine Waffe war, die unter Römern als "unehrenhaft" galt. Insofern wäre die Annahme logisch, dass man das Attentat mit einer solchen Waffe anders bewertet hat, als eines mit einer "ehrenhaften" Waffe.
    Unser augenblicklicher Codex Iuridicalis macht um solche Feinheiten bisher kein großes Aufheben. Es steht aber auf meiner To-do-Liste für gelangweilte Senatoren, genau solche Sachen mittelfristig im Senat anzusprechen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!