Eine Frage an diejenigen, welche auf dem Gebiete des Römischen Strafrechts bewandert sind. Neulich beim Attentat auf der Rostra, welchem Artoria Medeia zum Opfer fiel, wurde meines Wissens als Waffe ein Sica benutzt. Zwar hat Artoria Medeia überlebt, so dass man nicht von einem Mord sprechen kann, aber schließlich spielt die folgende Frage auch für eine mögliche Bestrafung wegen Versuchs eine Rolle. Was für ein Versuch das sein soll (Mord oder Totschlag), ist eben Gegestand dieser Frage.
Nun meine ich irgendwo gelesen zu haben (nicht-IR), dass in den Fällen, in denen als Waffe ein Sica benutzt wurde, das römische Gesetz vom Mord, und nicht vom Totschlag ausgegangen war.
Gab es tatsächlich eine solche Bestimmung? Und wenn ja, gibt es in den Gesetzestexten des IR eine vergleichbare Regelung? Bisher habe ich nichts in dieser Richtung finden können.