Zur Abstimmung stehen folgende Änderungen in der Lex Mercatus:
§ 3 Betriebe
(3) Die Gründung und das Führen eines Betriebes ist Sklaven untersagt. Mitglieder des Exercitus Romanus und des Cultus Deorum dürfen nur dann einen Betrieb führen, sofern ihr persönlicher Status zumindest der eines Ritters ist.
§ 5 Finanzierung durch Factiones
ist ersatzlos zu streichen.
§ 7 Strafen
(4) Gegen verhängte Strafzahlungen kann beim Consul Einspruch eingelegt werden. Die Zahlung wird dann bis zu seiner Entscheidung ausgesetzt.
§ 8 Weitere Konsequenzen und Regelungen
(4) Die Strafen werden durch Aushang und in der Acta Diurna veröffentlicht.
Abstimmungsberechtigt sind:
Secundus Flavius Felix
Marcus Vinicius Hungaricus
Tiberia Livia
Aelia Adria
Gaius Octavius Victor
Spurius Purgitius Macer
Publius Matinius Agrippa
Gaius Prudentius Commodus
Marcus Vinicius Lucianus
Lucius Aelius Quarto
Medicus Germanicus Avarus