Brief aus Germania

  • Hungi stand auf.


    Meine Damen und Herren. Kürzlich erreichte mich ein Brief aus Germania von einer gewissen Decima Valeria, ihres Zeichens Sacerdos. Da sie mich in meiner Funktion als Princeps Senatus anschrieb, möchte ich dem Senat diesen Brief nicht vorenthalten.


    Er gab den Brief einem Scriba, auf daß dieser vorlas.


    An den Princeps Senatus
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Casa Vinicia
    Roma, ITALIA


    - persönlich -



    Sei gegrüßt, Vinicius Hungaricus!


    Ich wende mich an dich, Princeps, um dir von einer schändlichen tat zu berichten, die sich kürzlich im Tempel des Mars in Mogontiacum ereignete. Jemand brach in die heilige Stätte ein und entwendete zahlreiche Artefarkte, Opferutensilien, Statuen und andere Dinge von Wert. Geschehen konnte dieser Frevel, weil der Pontifex Titus Claudius Imperiosus Iulianus sich ohne Abmeldung von den Tempeln entfernte, ja gar auf unbestimmte Zeit an einen anderen Ort verreiste. Doch dies soll nicht zur Debatte stehen, denn ich denke, dass der Pontifex Maximus in seiner Weitsicht und Weisheit eine geeignete Entscheidung diesbezüglich treffen wird.


    Nein, ich schreibe dir, weil ich von einer ähnlichen Tempelschändung in Hispania hörte, vom plötzlichen Tod eines Schafes auf den Stufen des Iuno-Tempels zu Rom und weil ich denke, dass dies alles die Götter mehr erzürnen wird als vieles, das in letzter Zeit geschehen ist. Ich selbst werde im Namen des germanischen Volkes in Kürze Mars ein großes Sühneopfer darbringen und ich empfahl dem Kaiser, dies in Rom ebenfalls zu tun. Es ist in nächster Zeit verstärkt auf die unerklärbaren Geschehnisse zu achten, welche passieren könnten, da die Götter uns zürnen.


    Mögen die Götter mit dir sein!
    Decima Valeria


    http://www.imperium-romanum.in…s/cd-sacerdospublicus.png
    ID AUG DCCCLVI A.U.C. (10.8.2006/103 n.Chr.)

  • Macer schüttelte zuerst ungläubig und dann erregt den Kopf. "Nein, es ist unglaublich, was für Frevler in unserem Reich leben."


    Er ließ sich die vorgetragenen Worte noch einmal durch den Kopf gehen und wurde dann etwas ruhiger. "Ich weiss zwar nicht, warum sie im Namen des germanischen Volkes opfern will und ich weiss nicht, was es mit dieser Empfehlung an den Kaiser auf sich hat, aber ich schließe mich an, dass wir es uns nicht leisten können, den Zorn der Götter auf uns zu ziehen."

  • "Haben wir nicht schon nach den Berichten dieses Händlers über ein Prodigium diskutiert? Sie erwähnt doch hier ebenfalls diese Vorfälle, über die wir schon gesprochen haben.
    Dass die Diebe gefunden und bestraft werden müssen, steht ohnehin außer Frage."

  • Dies steht tatsächlich außer Frage. Da es aber anscheinend in Mode zu sein scheint, einfach Tempel zu plündern und zu schänden, möchte ich eine Anregung dem Senat vorbringen.


    Wenn ich mich richtig entsinne - man möge mich korrigieren, sollte ich falsch liegen - gibt es keine eigene Norm für den Tatbestand der Tempelplünderung. Die Strafdrohungen derjenigen Tatbestände, die bereits im Cod Iur aufgelistet sind, sind bei weitem nicht hart genug. Ich halte es für untragbar, daß wenn ein Dieb auch nur die geringste Kostbarkeit mit sich nimmt, die einem GOTT gehört, dafür nur bis zu einem Monat Freiheitsstrafe bekommen soll. Daß derjenige, der in ein Tempel einbricht und diesen ausraubt, nur bis zu 6 Monate im Carcer sitzen soll.


    Ich verlange härtere Strafen für solche Frevler! Und diesmal sollten wir nicht vor Körperstrafen, Versklavung oder gar der Todesstrafe zurückschrecken!

  • Diesem Vorstoß konnte sich Macer spotan anschließen, aber er hatte keine Lust, schon wieder das Wort zu ergreifen und nickte daher nur schweigend von seinem Platz aus.

  • "Unbedingt! Alles was die Götter beleidigen könnte, ist doch auch staatsgefährdend und entsprechend hart zu bestrafen."
    In welche Paragraphen ihre Gedanken am besten Platz fänden, wollte ihr leider gerade nicht einfallen. Hochverrat war vom Inhalt leider doch nicht ganz passend.
    "Ich denke das Strafausmaß zu definieren wird hierbei schwierig sein und sehr von den genauen Umständen abhängen. Alles was über kleine Diebstähle hinausgeht, sollte von unserem Kaiser, dem Pontifex Maximus, gerichtet werden, dem die ganze Bandbreite an Strafen zur Verfügung steht."
    Ob das Richten vom Pontifex anstatt des Iudiciums überhaupt denkbar ist, zweifelt sie zwar noch an, doch Hungaricus würde sicherlich gleich eine fundierte Stellungnahme dazu abgeben.

  • Ich wandte mich an Hungi


    "Ich nehme an, dass du auf die § 86 und 87 des Codex Iuridicalis anspielst!


    Diese beiden § stehen natürlich in keiner Relation zu einem Einbruch in oder Diebstahl aus einem Tempel.


    Ich wäre dafür hier einen eigenen § zu Verfassen, in dem klar dargelegt wird, dass diese Vergehen ertens vor dem Iudicum Imperialis verhandelt werden und zweitens keine feste Strafe festlegt, sondern das Iudicum Imperialis die Bestrafung, je nach Fall festlegt und diesem die ganze Bandbreite der Bestrafung zur Verfügung steht!"


    Letzteres war eigentlich sowieso klar, dar dem Iudicum Imperialis der Imperator vorsitzt und dieser ohnehin alle Möglichkeiten ausschöpfen kann.

  • Verblüfft hörte sie Lucianus zu.
    Hatte sie selbst zu leise gesprochen oder war er zu tief in seinen Gedanken gewesen? Sie hatte doch gerade fast dasselbe vorgeschlagen. :)

  • "Warum sollten diese Taten unbedingt vor dem Iuridicium Imperialis verhandelt werden?" fragte Macer. "Sicher sind es schändliche Taten und sie verdienen eine harte Bestrafung, aber wäre es nicht gerade deswegen sinnvoll, dass die Verurteilung so schnell wie möglich nach der Ergreifung des Täters und vor Ort geschehen kann? Man stelle sich vor, ein Täter wird ergriffen und bekommt zunächst noch eine Reise durch das halbe Imperium und quasi eine persönliche Begegnung mit dem Kaiser spendiert, bevor er für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wird..."

  • "Sicher, nach geltendem Recht schon, aber das wollen wir ja gerade erweitern. Schon jetzt ist es dem Statthalter gestattet, bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern seiner Provinz zumindest die erste Anhörung vorzunehmen. Spricht etwas dagegen, ihm in gewissen Fällen, die eine schnelle Reaktion erfordern, auch weitere Kompetenzen zu übertragen?"

  • So war es auch für mich verständlich! :)


    "Eine durchaus berechtigte Frage..... allerdings stellt sich die Frage, ob der Imperator diese Entscheidungen aus Rom weg, an die Provinzen geben will?
    Wenn dem so ist, dann stellt sich weiter die Frage, wer diese Entscheidungen dann kontrolliert? Immerhin besteht ein Gericht aus Rom aus den beiden Praetoren und einem Beisitzer und auch der Statthalter sollte dann nicht die alleinige Entscheidungsgewalt haben!
    Und schon gar nicht, wenn es eine Entscheidung über Leben und Tod ist, sowie es mein Bruder zuvor für diese Tempelschändungen gefordert hat!"

  • "Der Kaiser setzt die Statthalter als seine Vertreter in den Provinzen ein", stellte Macer zunächst einmal das fest, was ohnehin alle wussten. Senator Lucianus hatte natürlich Recht - falls der Kaiser die entsprechenden Rechte nicht abgeben wollte, dann brauchte der Senat sich damit gar nicht befassen. Und falls er es doch wollte, hätte er es wohl schon selber vorgeschlagen.


    "Kontrollieren würde also in jedem Fall der Kaiser selber, der ja alle Entscheidungen seiner Statthalter überstimmen kann", ging er dann erstmal wieder auf die Fragen ein.


    "In Rom entscheidet je nach Art der Verhandlung auch nur ein Praetor zusammen mit zwei Iudices. Warum sollte ein Statthalter - immerhin zumindest nominell im Range eines Propraetors oder Proconsuls und damit mit juristischer Erfahrung - nicht ebenfalls mit zwei Iudices urteilen dürfen? Sicher, dies sofort für die Todesstrafe zu erlauben ist hart. Seit jeher hatten römische Bürger in diesem Fall das Recht, eine Verhandlung in Rom zu fordern. Ich bezweifle jedoch, dass die Tempelschänder römische Bürger waren und unter diese Regelung fallen."

  • "Genau das meinte ich, Senator Macer! Wenn der Statthalter Beisitzer beruft, dann wäre dies durchaus eine Alternative!"


    Zu Hungis Worten meinte ich


    "Sofern der Pontifex den Cursus Iuris absolviert hat und ebenso mit Beisitzern agiert spricht nichts dagegen.
    Wobei wir hier aber wieder die Variante ins Auge fassen könnten, dass der Statthalter in so einem Fall, den Pontifex der Provinz als beisitzer hinzuziehen kann und soll!"

  • "Ich würde einen Cursus Iuris gar nicht als Voraussetzung sehen, sondern den Pontifex als religiösen Zuständigen für diese Provinz das Recht geben zu entscheiden, wie schwerwiegend der Frevel an den Göttern war, solange es nur um Sachen und nicht um Delikte gegen Personen geht."

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Hungi hörte sich die Wortmeldungen an, verfiel dabei aber doch in Nachdenken.


    Würde etwas dagegen sprechen, ein Urteil in so einem Falle dem Cultus Deorum in die Hand zu geben? Etwa dem Pontifex der betreffenden Provinz?


    "Das wäre in jenem Streitfall etwas kontraproduktiv, Senator Hungaricus, denn jene vorgetragenen Zeilen spielen auf ein Versagen eben jenes durch Abwesendheit an.


    Ich würde mich hindes damit anfreunden die Streitigkeiten in der jeweiligen Provinz zu belassen. Auch das der Cultus in den eigenen Reihen für Ordnung sorge trage, gefällt mir recht gut. Man könnte den Cultus Deorum konsultieren einen ihrer Prieser mit der Aufgabe zu betrauen. So solle er im Falle einer Verhandlung unter dem Dach der Regierungsverwaltung jener Provinz als Berater und Interressenvertreter des Cultus Deorum fungieren."



    http://www.imperium-romanum.in…/gens/Germanica1b.gif</a>
    PRAECEPTOR - SCHOLA ATHENIENSIS
    MAGISTER ARCHITECTURAE - SCHOLA ATHENIENSIS
    BEISITZER - CURIA PROVINCIALIS ITALIA
    SODALIS FACTIO VENETA - FACTIO VENETA

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