Antrag auf Strafverfahren II

  • ANTRAG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS



    Die Advocatio Imperialis beantragt gem. §28 I CodIur die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen


    Aedilis Plebis Caius Helvetius Tacitus


    Ihm wird Volksverhetzung gemäß § 105 Cod. Iur., sowie Mißbrauch der Amtsgewalt gemäß § 113 zu Last gelegt.


    Manius Tiberius Durus,
    Advocatus Imperialis


  • Ankündigung der Hauptverhandlung
    ID SEP DCCCLVI A.U.C. (13.9.2006/103 n.Chr.)


    Dem Antrag der Advocatio Imperialis auf Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Caius Helvetius Tacitus wird stattgegeben. Dem Angeklagten wird Volksverhetzung gemäß § 105 Cod. Iur., sowie Mißbrauch der Amtsgewalt gemäß § 113 zu Last gelegt. Die Hauptverhandlung findet vor dem Iudicium Imperialis in der Basilica Ulpia statt.


    Iudex Prior:
    Imperator Caesar Augustus LUCIUS ULPIUS IULIANUS


    Zu Iudices werden nominiert:
    Senator Marcus Vinicius Lucianus
    Senator Lucius Aelius Quarto



    Ankläger:
    Advocatus Imperialis Manius Tiberius Durus


    Der erste Tag der Hauptverhandlung wird festgesetzt auf
    ANTE DIEM XVIII KAL OCT DCCCLVI A.U.C. (14.9.2006/103 n.Chr.)


    Alle Prozessbeteiligten werden aufgerufen sich zu dem genannten Termin in der Basilica Ulpia einzufinden, der Angeklagte ist dem Gericht zum Beginn der Hauptverhandlung vorzuführen, es sei denn er verzeichtet auf die Anwesenheit in der Verhandlung. Der Angeklagte wird aufgefordert einen geeigneten Rechtsbeistand zu benennen. Sieht der Angeklagte sich dazu außer Stande, oder versäumt er dies aus anderen Gründen, so wird das Gericht einen Advocatus berufen.


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