Bei der letzten Verabschiedung hatten man sich etwas missverstanden, also wurde zwei verschiedene Definition wahrgenommen um nun dagegen zu wirken, hat man eine neue Geschäftsordnung ausgearbeitet. Des weiteren wird es voraussichtlich meine letzte Amtshandlung in dieser Curia sein.
"Werte Mitglieder,
wie besprochen habe ich nun die entgültige Geschäftsordnung."
Ich gab jedem Mitglied ein Kopie.
(a)Der Entwurf eines decretum provinciale oder decretum curiae wird der Kurie in ausformuliertem Gesetzestext von mindestens einem Mitglied des ordo decurionum oder einen Vollmitglied vorgelegt.
(b) Das Einbringen des Entwurfs erfolgt zuerst als Anhörung, welche die Mitglieder der curia provincialis über das Vorhaben informieren soll und der Kurie die Möglichkeit gibt, den Inhalt zu prüfen. Nach einer angemessenen Frist - von mindestens 2 Tagen - schließt der princeps curiae die Diskussion.
(c) Zur Abstimmung wird eine - unter Umständen geänderte Fassung - vorgelegt, die zusätzliche zum endgültigen Text die Angabe enthalten muss, um welchen Typ Dekret es sich handelt.
(d)Der entgültige Entwurf eines decretum provinciale darf nur durch mindestens einem Mitglied des ordo decurionum zur Abstimmung vorgelegt werden.
(e) Erreicht das Dekret die erforderliche Mehrheit, muss es vom princeps curiae ausgefertigt und durch Aushang in der curia Italica veröffentlicht werden.
(f) Sollte ein Entwurf in der Kurie scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären.