LOGEUM - Das Archiv der Villa Tiberia

  • Liefervertrag


    Zwischen Manius Tiberius Durus, Besitzer des Betriebes Frumentum Tiberia Miseno und Iulia Helena, Besitzer des Betriebes Bäckerei 'Zur krustigen Borke' wird folgende Liefervereinbarung getroffen:


    I. Frumentum Tiberia Miseno verpflichtet sich zur Lieferung von 300 Scheffeln Getreide pro Woche zum Preise von 150 Sesterzen. Die Abnahme hat bis spätestens Mittwoch zu erfolgen.
    II. Die Bäckerei 'Zur krustigen Borke' verpflichtet sich zur Abnahme der unter I vereinbarten Position. Die Abnahme hat bis spätestens Samstag zu erfolgen.
    III. Der Vertrag gilt unbefristet, ist für beide Seiten allerdings mit einer Frist von zwei Lieferperioden kündbar.
    IV. Verstöße gegen die unter I. und II. festgelegten Konditionen werden mit einer Poenale von 5 Sesterzen pro Tag geahndet. Die Poenale ist an den vetragstreuen Vertragspartner zu zahlen.
    V. Der Vertrag beginnt mit dem ANTE DIEM XVII KAL AUG DCCCLVI A.U.C. (16.7.2006/103 n.Chr.)


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    ROMA, PRIDIE ID IUL DCCCLVI A.U.C. (14.7.2006/103 n.Chr.)



    Iulia Helena
    _____________________

    ID IUL DCCCLVI A.U.C. (15.7.2006/103 n.Chr.)




  • ARBEITSVERTRAG



    Vereinbarung zwischen
    Quintus Tiberius Vitamalacus
    und
    Manius Pompeius Severus




    Manius Pompeius Severus arbeitet mit sofortiger Wirkung als Scriba Personalis für Quintus Tiberius Vitamalacus. Die Arbeitsbedingungen sind wie folgt geregelt.



      [*]Aufgabengebiet
      Die Aufgaben beinhalten Briefe schreiben, Aushänge und Botengänge tätigen. Dabei kann es sich um private, amtliche, als auch militärische Sachen handeln. Daher ist man zur Verschwiegenheit verpflichtet.
      [*]Gehalt
      Das Gehalt beläuft sich auf zunächst 30 Sesterzen. Die erste Gehaltssteigerung auf 50 Sesterzen ist im laufe der Amtszeit von Quintus Tiberius Vitamalacus als Aedil geplant.
      [*]Prämien
      Beim Ausscheiden aus dem Amt des Aedils ist eine feste Prämie von mindestens 300 Sesterzen vereinbart. Weitere angemessene Prämien werden für spezielle Aufgaben fällig.
      [*]Unterkunft
      Eine angemessene Unterkunft wird gestellt.
      [*]Verpflegung
      Die Grundverpflegung ist sichergestellt.



    Bestätigung:


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    ___________________
    Quintus Tiberius Vitamalacus


    [Blockierte Grafik: http://img176.imageshack.us/img176/2953/pompeiuswa7.gif]
    ___________________
    Manius Pompeius Severus



  • ARBEITSVERTRAG



    Vereinbarung zwischen
    Quintus Tiberius Vitamalacus
    und
    Marcus Brutus




    Marcus Brutus arbeitet mit sofortiger Wirkung vom ANTE DIEM XVII KAL OCT DCCCLVI A.U.C. (15.9.2006/103 n.Chr.) als Scriba für Quintus Tiberius Vitamalacus. Die Arbeitsbedingungen sind wie folgt geregelt.



      [*]Aufgabengebiet
      Die Aufgaben beinhalten Briefe schreiben, Aushänge und Botengänge tätigen. Dabei kann es sich um private, amtliche, als auch militärische Sachen handeln. Daher ist man zur Verschwiegenheit verpflichtet.
      [*]Gehalt
      Das Gehalt beläuft sich auf zunächst 30 Sesterzen. Die erste Gehaltssteigerung auf 50 Sesterzen ist im laufe der Amtszeit von Quintus Tiberius Vitamalacus als Aedil geplant.
      [*]Prämien
      Beim Ausscheiden aus dem Amt des Aedils ist eine feste Prämie von mindestens 300 Sesterzen vereinbart. Weitere angemessene Prämien werden für spezielle Aufgaben fällig.
      [*]Unterkunft
      Eine angemessene Unterkunft wird gestellt.
      [*]Verpflegung
      Die Grundverpflegung ist sichergestellt.



    Bestätigung:


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    ___________________
    Quintus Tiberius Vitamalacus


    Marcus Brutus
    ___________________
    Marcus Brutus




    Hiermit


    ernenne ich
    MARCUS BRUTUS


    mit Wirkung vom
    ANTE DIEM XVII KAL OCT DCCCLVI A.U.C.
    (15.9.2006/103 n.Chr.).


    zum
    Klient




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    _______________________
    Quintus Tiberius Vitamalacus

  • Quittung


    über
    450 Sesterzen
    für eine Wertkarte der Gens Tiberia im Wert von 500 Sesterze


    von Quintus Tiberius Vitamalacus


    ANTE DIEM XIV KAL OCT DCCCLVI A.U.C. (18.9.2006/103 n.Chr.)


    Caius Sergius Curio, Praefectus Vehiculorum Italia.


  • Rede zur Kandidatur des Manius Tiberius Durus um das Amt des Quaestor Principis auf dem Forum Romanum
    ANTE DIEM XVII KAL SEP DCCCLVI A.U.C. (16.8.2006/103 n.Chr.)


    Schon viele Männer vor mir sind auf die Rostra gestiegen, um sich euch zur Wahl zu stellen. Einige waren berühmter als ich, andere kaum bekannt. Nun stehe auch ich, Manius Tiberius Durus, hier vor euch und bitte euch, mich zum Quaestor zu wählen. Um Euch ein besseres Bild von mir zu machen, möchte ich Euch einen kurzen Überblick über mein Leben geben:


    Ich wurde hier als Spross der berühmten Gens Tiberia geboren, die schon viele fleißige Männer und Frauen hervorgebracht hat, sodass unser geliebter Kaiser sie sogar in den Patrizierstand erhob. Meine Jugend verbrachte ich in Alexandria, wo ich an der berühmten Bibliothek studierte, bevor ich wieder nach Rom zurückkehrte, wo ich einige Zeit als Advocatus arbeitete.


    Da mich diese Arbeit nicht so recht ausfüllte, nahm ich eine Stelle als Scriba in Misenum an, wo ich rasch zum Magistraten ernannt wurde. In dieser Tätigkeit beschäftigte ich mich mit vielerlei Aufgaben: Ich entwarf ich die bis heute gültige Marktordnung der Stadt. Weiterhin beaufsichtigte ich das Villenbauprogramm. Hierbei handelt es sich um Villen, die den hervorragenden Gentes von Rom als Sommerresidenz angeboten werden. Des weiteren wirkte ich in der Curia Italica an der Gestaltung der Regio mit.


    Seit geraumer Zeit bin ich jedoch in Rom auf dem Palatin tätig. Ich diene dem Imperator als Advocatus Imperialis, als der ich bereits mit diversen Fällen betraut wurde. Gerne würde ich Euch näheres darüber erzählen, doch wie ihr sicher verstehen könnt, muss ich darüber Verschwiegenheit bewahren.


    Trotzdem seht ihr wohl, dass ich stets um das Wohl des Imperiums bemüht bin und war und mich treu in dessen Dienst gestellt habe. Nun möchte ich Euch, dem Volk und dem Kaiser, besser dienen, indem ich als Quaestor Principis kandidiere.


    Als einfacher Diener des Kaisers kann ich Euch keine großen Versprechungen machen, jedoch werde ich mit der Hilfe meiner Kollegen darauf achten, dass die Chronicusa stets vollständig sind und alle wichtigen Ereignisse im gesamten Imperium enthalten.


    Um dies für Euch tun zu können, bitte ich Euch um Eure Stimme."


    Commentarii: größtenteils Zustimmung, keine besonders kritischen Fragen


    Rede zur Kandidatur des Manius Tiberius Durus um das Amt des Aedilis Curulis auf dem Forum Romanum
    ANTE DIEM XI KAL NOV DCCCLVI A.U.C. (22.10.2006/103 n.Chr.)


    Wieder wende ich mich an Euch! Wieder bitte ich Euch um Eure Stimme! Und wieder wird sich Euch die Frage stellen, warum ihr die tun solltet. Doch ich habe wieder eine – wenn nicht mehrere – Antworten auf diese Frage zu bieten:
    Dafür muss ich Euch jedoch nicht erneut mit meiner Lebensgeschichte langweilen, trotzdem will ich einen kurzen Überblick über meine bisherigen Aufgaben und Erfahrungen geben, da wohl einige von Euch meine letzte Rede nicht gehört haben:
    Ich, Manius Tiberius Durus, gewählter Quaestor des Cursus Honorum, gehöre zur ehrenwerten Gens Tiberia, die zahlreiche Politiker hervorbrachte und -bringt. Ich stamme aus Alexandria in Aegyptus, kam hier her und arbeitete als Magistratus im Municipium Misenum, sowie als Advocatus Imperialis hier in Rom am Kaiserhof.
    In der letzten Amtszeit wähltet ihr mich dann zum Quaestor Consulum und als solcher habe ich meine Arbeit gewissenhaft erfüllt – dies soll jedoch nicht Gegenstand dieser Rede sein, in diesem Punkt will ich auf meine Res Gestae verweisen, die ich nach Ablauf der Amtszeit ebenfalls hier vortragen werde.


    Kommen wir also zum eigentlichen Gegenstand meiner Rede: Warum solltet Ihr mich zum Aedilis Curulis wählen?
    Um diese Frage zu beantworten, habe ich den Codex Universalis mitgebracht, wo die Aufgaben des Aedils zusammengefasst sind. Diese werde ich jetzt abarbeiten und Euch so meine Qualifikationen für das Amt darlegen:


    § 54,3: Ihre – also die der Ädilen - ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei deren Arbeit. Aus diesem Grund genießen sie ebenfalls gerichtliche Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertragen hat.
    Bei dieser Aufgabe kommt mir zugute, dass ich – wie bereits erwähnt – als Advocatus Imperialis tätig war und auch dort eng mit den Cohortes Urbanae und den Prätorianern zusammengearbeitet habe. Somit verfüge ich über Erfahrung mit den polizeilichen Aufgaben und ihren Behörden.


    Der gleiche Paragraph, Absatz 4: Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Verwaltung und Aufsicht über die Tempel und Spiele.
    Hier hingegen kommt die vorherige Beschäftigung – die Magistratur in Misenum – zugute: Ich war für den Bau der Villen in der Stadt verantwortlich und habe somit ebenfalls Erfahrung mit die Überwachung von eventuell nötigen Restaurationen oder sonstige bautechnischen Veränderungen.


    Diese Erfahrung kommt ebenfalls bei der nächsten Aufgabe des Ädils zum Tragen:
    Absatz 6: Ihr Aufgabengebiet umfasst die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen.
    Neben dem Cursus Architecturae, der mir eine gewisse Überwachung der Bauspezialisten ermöglicht, hatte ich in Misenum auch die Marktaufsicht inne – entwarf sogar selbst eine bis heute gültige Marktordnung für das Municipium.


    7.: Der zweite Bereich ist die Cura Annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasst.
    Bei diesem Punkt helfen mir wohl vor allem meine Erfahrungen, die ich durch den Besitz meines Landgutes in Misenum gewonnen habe. Dies wird mir erlauben, die Qualität und den Preis des eingekauften Getreides richtig einschätzen zu können und somit die Belastung des Aerariums möglichst gering zu halten.


    8.: Als letzte Verantwortung obliegt ihnen mit der Cura Ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele.
    Auch hier habe ich Großes geplant: So würde ich gern die Ludi Plebii im November abhalten, um Euch Abwechslung vom harten Arbeitsalltag zu bieten. So habe ich geplant, wieder einmal die Naumachia Augusti zu verwenden.
    Rom war immer eine Landmacht, doch auch auf dem Wasser gibt es interessante Kampfsituationen, die eine lohnende Alternative zu den gewohnten Landkämpfen bieten.


    Schließlich komme ich zur letzten gesetzlich geforderten Aufgabe:
    Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht.
    Dass meine bereits erwähnte Erfahrung als Advocatus Imperialis mir in diesem juristischen Bereich gute Dienste leisten wird, muss ich wohl nicht näher erläutern.


    Natürlich umfasst meine Erfahrung nicht alle Bereiche ädilischer Tätigkeiten, jedoch glaube ich, dass sie mir die Ausübung dieses Amts erleichtern würden.


    Aus all diesen Gründen möchte ich Euch bitten, mir Eure Stimme zu schenken. Für Sicherheit und zur Freude der ewigen Stadt!


    Ich danke Euch für Eure Aufmerksamkeit - wenn es noch Fragen gibt, dürft Ihr diese gern stellen!


    Commentarii: Beifall, Nachfragen wegen Arbeit als Magistratus, Zufriedenheit sonst


    Res Gestae des Manius Tiberius Durus für das Amt des Quaestor Consulum auf dem Forum Romanum
    ANTE DIEM XVII KAL DEC DCCCLVI A.U.C. (15.11.2006/103 n.Chr.)


    Nach einem Jahr stehe nun erneut hier, um euch von meiner Amtszeit zu berichten. In meiner Funktion als Quaestor Consulum sollte ich eigentlich dem amtierenden Consul zur Seite stehen. Da es jedoch keinen gab, unterstützte ich unseren Imperator.


    Für diesen überprüfte ich gemeinsam mit meinem collega Manius Flavius Gracchus den Codex Universalis. Gemeinsam teilten wir uns das umfassende Gesetzeswerk auf und entdeckten tatsächlich mehrere veraltete Stellen, die nun nach und nach durch Decreta Imperatoris getilgt und verbessert werden.


    Weiterhin war ich auch stark an der Bearbeitung der Chronicusa Romana beteiligt. Da wir - wie Flavius bereits bei seinen res gestae erklärte - unsere Arbeit aufteilten, beschäftigte ich mich hauptsächlich mit der Regio Italia und den dortigen Ereignissen. Dies beinhaltete auch die Geschehnisse bei der Legio I Traiana Pia Fidelis, sowie der Classis Misenensis. Ich besuchte zahlreiche Städte und beide Militärstützpunkte, um mich selbst in den Archiven zu informieren und die wichtigsten Ereignisse zusammenzutragen.


    Weiterhin überarbeitete ich die Chronicusa in Abschnitten über das letzte Jahr, wo ich besonders zahlreiche Querverweise einbinden konnte, was dem Leser eine raschere Zurechtfindung ermöglichen wird.


    Schließlich bot ich meine Hilfe auch dem Princeps Senatus an, da diese Aufgabe ja gewöhnlich dem Consul zufällt. Hier wurden mir jedoch kaum Aufgaben übertragen.


    Zuletzt möchte ich mich noch bei Euch, Quirites, bedanken, dass ihr mir diese Amtszeit durch Eure Wahl ermöglicht habt und darüber hinaus bei meinen collegae für die hervorragende Zusammenarbeit.


    Wenn ihr noch fragen habt, so soll nun Raum sein, diese zu stellen.


    Commentarii: keine


    Res Gestae des Manius Tiberius Durus für das Amt des Aedilis Curulis auf dem Forum Romanum
    ANTE DIEM X KAL MAR DCCCLVII A.U.C. (20.2.2007/104 n.Chr.)


    Viel Wasser floss den Tiber hinab, seitdem ich an dieser Stelle zu Euch sprach. Doch nun ist es an der Zeit, Euch zu erklären, auf welche Weise ich mein Amt als Aedilis Curulis erfüllt habe.


    Gleich am Anfang meiner Amtszeit tat ich mein Bestes, Euch, Quirites, mit Spielen zu erfreuen. Spiele, wie sie lange nicht mehr abgehalten wurden, denn ich versuchte, Euch in die große Zeit unseres Staates zu entführen, die Helden wie Scipio Africanus hervorbrachte. Ich versuchte, Euch mit meiner Naumachia zu zeigen, dass nicht nur der Krieg zu Lande, sondern auch zu Wasser die Größe unseres Staates hervorbrachte.


    Weiterhin führte ich Aufsicht über die Wirtschaft unserer Stadt und ließ Kontrollen bei einigen Tabernae und Lupanaren durchführen, um Sorge zu tragen, dass keine Wucherer und Betrüger Euch durch falsche Maße und Gewichte betrügen.


    Trotz meiner gewissenhaften Aufsicht darf ich Euch sagen, dass es zu wenigen Verstößen gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften kam.
    Dafür kann ich jedoch verkünden, dass die Wirtschaft im Imperium wächst und gedeiht: Zahlreiche Betriebe erhielten im letzten Jahr ihre Konzession und mehren so den Wohlstand im Volke.


    Abschließend möchte ich mich noch einmal für Euer Vertrauen bei den Wahlen bedanken und voller Zufriedenheit erklären, dass es mir eine Ehre war, dem Vaterland zu dienen.


    Commentarii: Einhelliger Beifall, keine Nachfragen


    Anklagerede des Manius Tiberius Durus gegen Caius Helvetius Tacitus wegen Volksverhetzung
    ANTE DIEM X KAL OCT DCCCLVI A.U.C. (22.9.2006/103 n.Chr.)


    ANTE DIEM XIII KAL SEP DCCCLVI ab urba condita veröffentlichte der damalige amtierende Aedilis Plebis Caius Helvetius Tacitus ein Edikt, das am Aushang der Basilica Iulia und kurz darauf in allen Provinzen ausgehängt wurde. Ich zitiere:


    'Der Aedil warnt: Römer, Söhne des Romulus. Seht nicht tatenlos zu!
    Kauft nicht bei Germanen!
    Schmäht germanische Produkten, denn sie wollen euch schaden!
    So, wie sie unseren Legionen zusetzen, so setzt auch ihnen zu!
    Lasst sie spüren, was Solidarität und das Wort „Römer“ bedeutet!
    Vergesst nicht die Söhne Roms, die durch des Germanen Klinge starben!


    Im Besonderen raten die Officia Civilia zur vollständigen Abweisung von Produkten oder Dienstleistungen der romanisierten und eingegliederten Germanen. Ihre Ahnen aßen noch Fleisch vor dem Lagerfeuer, ihre Ahnen spießten römische Soldaten auf, einige tun es immer noch. Beweist Solidarität und erinnert euch der gefallenen Römer an der Grenze zu diesem Land.'
    Gesiegelt war dieses Edikt mit dem offiziellen Amtssiegel der Magistrate des Cursus Honorum.


    Dieses Edikt stachelt zum Hass gegen einen Bevölkerungsteil des Imperium Romanum, namentlich gegen die Germanen, auf und und ruft zu einer Willkürmaßnahme, nämlich dem grundlosen Boykott germanischer Produkte auf. Zusätzlich verleumdet es die romanisierten Germanen, die hier auf eine Stufe mit ihren rebellischen Stammesgenossen gestellt werden, obwohl sie bekanntermaßen in zahlreichen Ämtern treu dem Imperium dienen. Die Anklage sieht somit sogar mehrfach den Tatbestand des § 105 des Codex Iuridicialis bestätigt.


    Weiterhin schädigt dieses Edikt schädigt die genannten Germanen in der Ausübung ihrer Rechte, namentlich des Rechts auf lauteren Wettbewerb, der dadurch, dass das Edikt germanische Produkte als schädlich deklariert. Dieses Edikt wurde vom Beklagten als Amtsträger des Cursus Honorum ‚per procura plebis’ veröffentlicht. Da das Edikt mit dem Amtssiegel des Cursus Honorum gesiegelt ist, muss davon ausgegangen werden, dass das Edikt bewusst veröffentlicht wurde. Weiterhin fordert der Inhalt des Edikts so deutlich zum Boykott germanischer Produkte auf, dass eine Benachteiligung dieser Produkte auf dem Markt zwangsläufig erscheinen muss und somit der Vorsatz zur Tat erfüllt ist. Damit macht sich der Beklagte ebenfalls schuldig im Sinne des § 113 Codex Iuridicialis.


    Commentarii: Schuldig in allen Punkten


    Verteidigungsrede des Manius Tiberius Durus für Decimus Pompeius Strabo wegen Hochverrats
    ANTE DIEM X KAL AUG DCCCLVII A.U.C. (23.7.2007/104 n.Chr.)


    zu Beginn möchte ich darauf hinweisen, dass mir diese Pflichtverteidigung, die ich bereitwillig übernommen habe, um die Rechtmäßigkeit dieser Verhandlung zu sichern, erst wenige Tage vor Beginn dieser Sitzung übertragen wurde.
    Folglich war es mir nicht möglich, die Schauplätze jener Verbrechen zu besichtigen und muss mich ausschließlich auf die Akten und Berichte der Cohortes Praetoriae und die Aussagen des Beklagten stützen.


    Dennoch will ich versuchen, Euch allen näherzubringen, was in dem Beklagten, jenem Decimus Pompeius Strabo vorgeht.


    Wie uns die Anklage bereits geschildert hat, hat Pompeius Strabo bereits eine lange Karriere hinter sich, auf die ich kurz eingehen möchte.


    In jungen Jahren kam Pompeius als Fremder hier her nach Rom und heuerte bei den Vigiles an. Kurz vor der Ernennung von Manius Pompeius Trimalchio zum Quaestor wurde der jungen Vigil von diesem adoptiert. Offensichtlich war dies die letzte Formalität, die ihn von einer Beförderung trennte, denn noch am selben Tage wurde er zum Optio ernannt.


    Anschließend engagierte sich auch der jüngere Pompeius in der Politik, wurde Quaestor und scheint auch Decimus Meridius, dem Kriegshelden und damaligen Statthalter Germanias, ins Auge gefallen zu sein.
    Denn ebendieser machte Pompeius zu seinem Magister Officiorum, ein Amt, in das zweifelsohne nur Vertrauenspersonen eingesetzt werden. Seine Arbeit war so gut, dass ihm nach Ende des Dienstes ein Diploma verliehen wurde.
    Erst zu diesem Zeitpunkt ging er nach Hispania und engagierte sich erneut politisch. Doch von diesem Zeitpunkt an scheint irgendetwas nicht mit ihm zu stimmen, denn was er nun tut, ist höchst seltsam.


    Drei Tage vor dem Kalenden des November letzten Jahres tritt er in einer Sitzung der Curia Provincialis auf und stellt die Berechtigung des Kaisers in Frage, ruft sogar zum Boykott senatorischer Beschlüsse auf!
    Nebenbei stellt er außerdem in seiner Regio ein Heer auf und unterdrückt die Bürger, die sich gegen seine Pläne stellen.


    An dieser Stelle musste ich stutzen. Hatte jener Strabo nicht einige Monate zuvor ein Diploma für seine Verdienste erhalten? Hielt Decimus Meridius nicht offensichtlich große Stücke auf ihn? Dieser Senator jedoch ist nicht nur der Statthalter des Kaisers, sondern auch dessen Freund, sodass ich es für schwer möglich halte, dass er einen Feind des Imperiums lobt. Auch seine Karriere entspricht bis zu seinem Erscheinen in Hispania einem gewöhnlichen, kaisertreuen Civis Roms - nicht umsonst wurde er vom Kaiser persönlich in den Ordo Senatorius erhoben.
    Auch sein Verhalten gegenüber den Bürgern ist bemerkenswert: Hatte er sich noch in Germania volksnah gezeigt, ließ er seine Truppen nun plündernd durch die eigene Stadt ziehen!


    Betrachten wir einen weiteren Punkt: Strabo stellte in Corduba eine Streitmacht von tausend Milizionären auf. Bekanntermaßen lag und liegt aber gleichzeitig eine Auxiliarenkohorte mit etwa 500 Mann nur etwa 60 Doppelmeilen entfernt in Emerita. Das mag auf den ersten Blick eine überlegene Situation bedeuten, als ehemaligem Vigil muss es Strabo jedoch klar gewesen sein, dass seine Horde dahergelaufener Bauern und Handwerker gegen eine halb so starke Truppe aus Berufssoldaten keine Chance haben konnte, zumal diese innerhalb weniger Tage in Corduba sein konnten.


    Diese beiden Punkte lassen mich zu folgendem Schluss kommen:


    Decimus Pompeius Strabo, der Hauptangeklagte, kann nur dem Wahnsinn erlegen sein. Andernfalls hätte er die Sinnlosigkeit seines Unterfangens sehr schnell erkennen müssen und seine weiteren Taten wären dem Selbstmordversuch eine Wahnsinnigen gleichgekommen. Insbesondere liegen mir Berichte vor, dass der Angeklagte plante, das gesamte Imperium zu erobern. Diese Pläne können nur dem Geiste eines Verrückten entsprungen sein.


    Folglich kann man Pompeius Strabo kaum als zurechnungsfähig bezeichnen. Durch eine Unzurechnungsfähigkeit jedoch muss seine Schuldfähigkeit in Frage gestellt oder ihm vielmehr abgesprochen werden.


    Commentarii: Verurteilung aufgrund offensichtlicher Schuld


    Anklagerede des Manius Tiberius Durus gegen Gaius Octavius Victor wegen Anfechtung eines Edictum
    ANTE DIEM V KAL OCT DCCCLVII A.U.C. (27.9.2007/104 n.Chr.)


    Wie bekannt, geht es am heutigen Tage um die Anfechtung des Edictum des Praefectus Urbi Octavius Victor. Hierbei wird meinem Mandanten, dem ehrenwerten Tribunus Laticlavius und Senator Quintus Tiberius Vitamalacus, der zur Zeit für die Sicherheit Roms gemeinsam mit unserem geliebten Imperator im Felde steht, eine Geldstrafe von 2845 Sesterzen und drei Assen verhängt. Und dies aufgrund der Tatsache, dass er im Besitz eines Lignarius, also eines Sägewerks, ist, was ihm laut Edikt jedoch durch den Paragraphen III, Absatz 5 der Lex Mercatus verboten sei.
    Dieser Absatz verbietet Patriziern und Senatoren den Besitz von nicht-landwirtschaftlichen Gütern, beziehungsweise Betrieben, die deren Produkte direkt weiterverarbeiten.


    Mein Mandant und ich sind allerdings der Meinung, dass es sich bei einem Sägewerk um einen einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Somit muss heute die Frage entschieden werden, ob es sich bei einem Sägewerk um einen nach dem Gesetz gestatteten Betrieb handelt oder nicht.


    Zuerst möchte ich hierzu auf die Intention des Gesetzes eingehen, um dieses besser verständlich zu machen. Bekanntlich wurde es mit dem Ziele der Rückbesinnung auf die Mores Maiorum verabschiedet.
    Seit Beginn dieser Stadt bestand das Volk der Quiriten aus Bauern, die durch ihre harte Arbeit der Natur ihren Lebensunterhalt abtrotzten. Ihre Arbeit bildete das Fundament, auf dem wir heute unser großartiges Imperium begründet haben. Nicht zuletzt Cincinnatus, jener Diktator glorreicherer Tage, galt und gilt als leuchtendes Beispiel des Staatsmannes, der einerseits mit dem Pflug, andererseits der Waffe in der Hand für sein Vaterland arbeitet. In diesem Geiste sollte das Gesetz also die einflussreichen Schichten, die ja ein beispielhaftes Vorbild für alle Römer sein sollen, an die glorreiche Zeit erinnern.
    Nun gibt es seit jener Zeit, in der unsere Vaterstadt gegründet wurde, nur einen Weg, der Natur Acker- und Weideland abzutrotzen, nämlich durch die Rodung der Wälder. Die Kultiviertheit des italischen Bodens ist strahlendes Zeugnis der Arbeitsamkeit unserer Vorväter. Betrachten wir im Vergleich dazu Hispania, müssen wir feststellen, dass die Landschaft dort weitaus weniger kultiviert ist und daher eben jener Rodung bedarf, durch die unsere Väter uns die bequeme italische Landwirtschaft ermöglichten.


    Das Sägewerk meines Mandanten befindet sich in dieser kultivierungsbedürftigen Provinz, wo er ständig seine Weinberge erweitert, mit denen er nach alter Väter Sitte wirtschaftet.


    Nun fragt sich, ob ein Sägewerk neben dieser ideellen Übereinstimmung mit dem Gesetz auch eine faktische aufweist. Wie wir aus dem Kommentar meines Kollegen Caecilius Metellus wissen, handelt es sich bei Landwirtschaft um die 'zielgerichtete Erzeugung von pflanzlichen oder tierischen Produkten auf einer bewirtschafteten Fläche'. Zum präzisen Vergleich werde ich diese Definition nun zerlegen und die einzelnen Punkte auf die Holzwirtschaft anwenden:


    Als Ziel der Holzwirtschaft meines Mandanten darf die Gewinnung von Anbauflächen für seine Weinwirtschaft, aber auch die von Brenn- und Bauholz betrachtet werden.
    Von 'Erzeugung' kann dahingehend gesprochen werden, dass Weinberge insbesondere in Hispania nicht einfach natürlich vorkommen, sondern durch aufwändige Rodung der Natur abgetrotzt werden müssen. Ebenso findet sich Brenn- und Bauholz nicht einfach im Wald, vielmehr muss es geschlagen, zerkleinert und getrocknet werden, um es nutzbar zu machen.
    Vom Holz als pflanzlichen Produkt muss ich kaum sprechen, ebenso von der bewirtschafteten Fläche, dem Wald.
    Hier jedoch ergibt sich das Problem, vor dem wir stehen: Kann auch der Weinberg als pflanzliches Produkt gesehen werden? Vielmehr ist es doch der Grundstock der Landwirtschaft, ist also eindeutig eben dieser zuzuordnen.


    Nun könnte man argumentieren, dass Holz kein landwirtschaftliches Produkt ist, da es ja von selbst aus dem Boden schießt.


    Bei Betrachtung der Arbeitsvorgänge der Holzwirtschaft wird jedoch deutlich, dass das Brenn- und Feuerholz ein Nebenprodukt der Weinwirtschaft meines Mandanten sind. Da der caecilische Kommentar leider nicht auf die Bedeutung von Nebenprodukten eingegangen ist, muss der Praetor wohl durch dieses beispielhafte Urteil eine Regel aufstellen.


    Dennoch möchte ich kurz auf die generelle Handhabe bei Nebenprodukten in der Viehwirtschaft hinweisen. Dort werden ebenfalls tierische Erzeugnisse, die nicht steuerbar erzeugt werden, von den Farmbesitzern verkauft - auch von Senatoren und Patriziern.
    Als Beispiel möchte ich Eier anführen. Sie fallen als Nebenprodukt der Hühnerzucht an, da der Bauer sie nicht bewusst erzeugen kann. Sie entstehen selbstständig, wie auch die Bäume auf dem potentiellen Ackerland des Landwirtes entstehen. Dennoch ist ihr Verkauf legal.


    Folglich sind mein Mandant und ich der Meinung, dass im Weinbau-Sektor nicht anders vorgegangen werden kann und darf.


    Commentarii: Edikt für nichtig erklärt, jedoch wegen theoretischer Möglichkeit des Holzanbaus


  • ARBEITSVERTRAG


    zwischen dem Arbeitgeber
    Manius Tiberius Durus


    und dem Arbeitnehmer
    Caius Iulius Palladius


    ~~~


    Hiermit wird verkündet,


    das Caius Iulius Palladius ab nun seine Deinste als Scriba, Manius Tiberius Durus zu Verfügung stellt.


    ~

    Der von Manius Tiberius Durus an Caius Iulius Palladius zu zahlenden Lohn beträgt wöchentlich 30 Sesterzen.


    ~

    Dieses Verhältnis kann von beiden Seiten heraus, ohne Begründung, bis zum Ende der laufenden Woche gelöst werden.


    ~~~


    [Blockierte Grafik: http://img215.imageshack.us/img215/1435/signumbf1.gif]
    Unterschrift des Arbeitnehmers


    [Blockierte Grafik: http://img154.imageshack.us/img154/6366/siegelmtdaedilip0.gif]
    Unterschrift des Arbeitgebers



    Notiz: Dienstverhältnis beendet

  • ARBEITSVERTRAG


    zwischen
    MANIUS TIBERIUS DURUS
    und
    HAMILIKAR AUS KARTHAGO



    Hiermit wird verkündet, dass Hamilikar aus Karthago seinem Dienstherrn seine Dienste als Vilicus der Villa Tiberia Miseno zur Verfügung stellt.


    Im Gegenzug wird er mit einem wöchentlichen Gehalt von 50 Sesterzen, freier Wohnung und Verpflegung entlohnt.


    Bei Nichterscheinen des Arbeitnehmers zum Dienst ist der Arbeitgeber berechtigt, das Gehalt einzubehalten und den Arbeitnehmer zu einer Verdienstausfallszahlung des einfachen Wochengehaltes anhalten.


    Das Verhältnis kann mit einer zweiwöchigen Frist von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen beendet werden.




    Arbeitgeber:
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    Arbeitnehmer:


    Hamilikar aus Karthago



    Hiermit ernenne ich,
    MANIUS TIBERIUS DURUS


    den Peregrinus


    HAMILIKAR AUS KARTHAGO


    zu meinem Klienten.


    [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/fleisch14/IR/siegel-MTD.gif]


    ANTE DIEM VI NON MAR DCCCLVII A.U.C. (2.3.2007/104 n.Chr.)



    Notiz: Dienstverhältnis beendet

  • CONFIRMATIO POSSESSIONIS


    Hiermit wird bestätigt, dass sich das Grundstück


    XVII ORIENS, Misenum
    Regio Italia, Provincia Italia
    (VILLA RUSTICA TIBERIA MISENO)



    mit Wirkung zum


    Kalenden Iunionis DCCCXX A.U.C.


    im Eigentum des


    Civis
    Manius Tiberius Ahala


    befindet.



    gez.


    C Roscius Denter


    ~~~


    CONFIRMATIO POSSESSIONIS


    HIERMIT WIRD BESTÄTIGT, DASS SICH DAS GRUNDSTÜCK IX MERIDIES, TARRACO, PROVINCIA HISPANIA TARRACONENSIS (VILLA GENTIS TIBERIAE), MIT WIRKUNG ZUM KAL FEB L DOMITIO AHENOBARBO ET P CORNELIO SCIPIONI COS IM EIGENTUM DES CIVIS ROMANUS L TIBERIUS AHALA BEFINDET


    SCITUM PER


    C CINCIANUS CRISPUS



    ~~~


    CONFIRMATIO POSSESSIONIS


    Hiermit wird bestätigt, dass sich das Grundstück


    XXIII OCCID, Baiae
    Regio Italia, Provincia Italia
    (VILLA RUSTICA TIBERIA BAIAE)


    mit Wirkung zum


    ANTE DIEM VII KAL APR DCCCLVII A.U.C.
    (26.3.2007/104 n.Chr.)


    im Eigentum des


    Senator
    Manius Tiberius Durus


    befindet.



    gez.


    L Ulpianus Creticus

  • ARBEITSVERTRAG


    zwischen dem Arbeitgeber
    Manius Tiberius Durus


    und dem Arbeitnehmer
    Antonia Annaea Minervina



    Hiermit wird verkündet,


    dass Antonia Annaea Minervina ab nun seine Dienste als Scriba dem Manius Tiberius Durus zu Verfügung stellt.


    Der von Manius Tiberius Durus an Antonia Annaea Minervina zu zahlenden Lohn beträgt wöchentlich 30 Sesterzen.


    Dieses Verhältnis kann von beiden Seiten heraus, ohne Begründung, bis zum Ende der laufenden Woche gelöst werden.




    Antonia Annaea Minervina



    Antonia Annaea Minervina - Arbeitnehmer
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    Manius Tiberius Durus - Arbeitgeber


    KAL NOV DCCCLVII A.U.C. (1.11.2007/104 n.Chr.)

  • ~ PACTUM NUPTIALIUM ~


    Wir, Manius Tiberius Sohn des Manius Durus, Consul der Stadt Rom, Senator und Pontifex pro Magistro, und Aurelia Laevina, Tochter des Marcus Aurelius Lyso, schließen hiermit öffentlich und entsprechend den Mores Maiorum unsere Ehe nach dem Gesetze.


    Wir legen hiermit fest, dass diese Ehe sine manu sein soll, sodass Aurelia Laevina in der Gens Aurelia verbleibt und ihre Dos im Falle einer Scheidung zurückerhalten soll. Diese Dos beläuft sich auf eineinviertel Salti Ackerland mitsamt dem darauf stehenden Gehöft und allen darauf befindlichen Gebäuden, südlich von Mantua, zwischen dem Grund des Marcus Aurelius Corvinus und dem Anwesen des Validius Tusca.


    Wir legen hiermit fest, dass Aurelia Laevina im Falle des Todes ihres Gatten von diesem ihre Dos zurückerhalten soll, dazu ein Geschenk von MM Sesterzen.


    Wir legen hiermit fest, dass im Falle einer Scheidung wegen Untreue der Ehefrau diese ihrem Gatten zur Auslösung der Dos M Sesterzen zu geben hat.


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    ANTE DIEM XV KAL DEC DCCCLIX A.U.C. (17.11.2009/106 n.Chr.)

  • ~ PACTUM NUPTIALIUM ~


    Wir, Titus Aurelius Ursus, Senator Roms, und Tiberia Septima, Tochter des Marcus Tiberius Gracchus, unter der Patria Potestas von Senator Manius Tiberius Durus stehend, schließen hiermit öffentlich und entsprechend den Mores Maiorum unsere Ehe nach dem Gesetze.


    Wir legen hiermit fest, dass diese Ehe sine manu sein soll, so dass Tiberia Septima in der Gens Tiberia verbleibt und ihre Dos im Falle einer Scheidung zurückerhalten soll. Diese Dos beläuft sich auf zwei Salti Ackerland, ehemalige Ländereien ihres Vaters in Hispania Tarraconensis, direkt angrenzend an das Gut der Tiberia Arvinia gelegen.


    Wir legen hiermit fest, dass Tiberia Septima im Falle des Todes ihres Gatten von diesem ihre Dos zurückerhalten soll.


    Wir legen hiermit fest, dass im Falle einer Scheidung wegen Untreue der Ehefrau diese ihrem Gatten zur Auslösung der Dos M Sesterzen zu geben hat.


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    cum approbatione tutoris
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    ANTE DIEM III ID FEB DCCCLX A.U.C. (11.2.2010/107 n.Chr.)

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