[Thema] Änderung des lex municipii

  • Mein werter Furianus, wenn Du mir endlich richtig zuhören würdest, wäre Dir aufgefallen, dass ich den Part der Gegenmänner habe fallen lassen!, sagte ich entnervt und strich mein Haar zurück. Manchmal konnte dieser Mann wirklich schwerhörig sein.


    Warum die Dinge komplizieren? Weil ein Plebejer wie ich immernoch weiß, dass das Volk seine direkte Stimme verdient. Selbst in Rom, das Symbol der eingeschränkten Volksbeteiligung, gibt es eine Volksversammlung, einberufen vom Volkstribun. Aus jedem tribus wird eine bestimmte Anzahl "Abgeordneter" in diese Versammlung entsandt. Oder ist Dir das entgangen? Genau daran nehme ich mir ein Beispiel und sage: Was für das caput mundi schon die Regel ist, muss für die Provinzstädte zum festen Alltag gehören.


    Nur mit dem Unterschied, dass hier der Volkstribun durch die beiden Duumviri dargestellt wird. Und Gegenmänner entfallen, da die Duumviri Männer des Volkes sind und sie sprechen im Namen des Volkes in der Curia Provincialis. Jedoch sind sie in den Städten auch dem Willen ihrer Bürger schuldig.


    Demnach, und um eine Zwischenzusammenfassung zu erstellen, sähe mein Vorschlag so aus:



    (5) Versammlungen der Curia municipii müssen öffentlich sein.


    (6) Aus jedem Stadtteil werden fünf Volksvertreter/innen in die Curia municipii entsandt, die für ihren Stadtteil sprechen. Ausgeschlossen von der Vertretung sind Iuvenes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Peregrini und Servi.
    Peregrini und Servi besitzen kein Stimmrecht bei der Wahl der Volksvertreter.


    (7) Jeder Volksvertreter des jeweiligen Stadtteils hat auf diesen Versammlungen direktes Rede- und Stimmrecht.


    (8) Peregrini und Servi sind vom Rede- und Stimmrecht ausgeschlossen.


    (9) Beschlüsse der Curia municipii müssen eine einfache Mehrheit haben, um angenommen zu werden.


    (10) Um beschlussfähig zu sein, müssen mindestens fünf Volksvertreter und der Duumvir bzw. sein Vertreter auf der Versammlung anwesend sein.


    (11) Die Leitung und Koordination der Curia municipii obliegt dem Duumvir. Er kann das Rederecht erteilen und entziehen und ist verantwortlich für Beschlüsse der Curia.

  • Furianus lächelte kurz auf, doch wurde er sogleich auch wieder ernst.


    "Und wenn du, werter Strabo, den Kontext beachtet hättest, so wüsstest du, dass ich mit "Gegenmänner" genau jene Vertreter der Stadtteile meinte.
    Aber seis´drum, dies ist nur Spekulation und ich wohl zu misstrauisch."


    Dann lehnte er sich zurück und stützte sich mit der Hand ab, welche nun auf seiner Schläfe lag.


    "Wahrlich noble Gedanken, doch solltest du wissen, dass die Rechte des Volkstribunen heutzutage dem Imperator Caesar Augustus obliegen. Wir leben im Prinzipat, in keiner Republik, Strabo."


    Obwohl er eine Republik natürlich begrüßen würde, doch dies waren nur Träume.
    Und zu den Volksversammlungen sagte Furianus lieber nichts, schließlich wurden sie faktisch seit Kaiser Augustus nicht mehr abgehalten. Eine Institution der Republik, welche noch vom Namen her bestand.


    "Der Duumvir spricht in der Curia Provincialis nicht für das Volk, sondern als gewählter Mann seiner Stadt für eben diese. Sekundär spricht er im Interesse seiner Regio.
    Ansonsten hätte ich keine Bedenken zu äußern."

  • Ich nickte ihm lächelnd und etwas erleichtert zu. In den groben Punkten war ich bei ihm durch, es waren nur noch Feinheiten zu klären.


    Die Vertreter des Volkes haben laut meinem neuen Vorschlag kein Vetorecht mehr, sodass sie nun nicht mehr zu Gegenmännern werden. Sie spielen ihre Karten nur dadurch aus, dass sie durch ihre Zusammengehörigkeit und die Zusammengehörigkeit von Fraktionen Meinungen bilden und vertreten.


    Da ansonsten keine Bedenken vorliegen, danke ich Dir und gebe den Vorschlag zur Abstimmung frei.


    (5) Versammlungen der Curia municipii müssen öffentlich sein.


    (6) Aus jedem Stadtteil werden fünf Volksvertreter/innen in die Curia municipii entsandt, die für ihren Stadtteil sprechen. Ausgeschlossen von der Vertretung sind Iuvenes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie Peregrini und Servi.
    Peregrini und Servi besitzen kein Stimmrecht bei der Wahl der Volksvertreter.


    (7) Jeder Volksvertreter des jeweiligen Stadtteils hat auf diesen Versammlungen direktes Rede- und Stimmrecht.


    (8) Peregrini und Servi sind vom Rede- und Stimmrecht ausgeschlossen.


    (9) Beschlüsse der Curia municipii müssen eine einfache Mehrheit haben, um angenommen zu werden.


    (10) Um beschlussfähig zu sein, müssen mindestens fünf Volksvertreter und der Duumvir bzw. sein Vertreter auf der Versammlung anwesend sein.


    (11) Die Leitung und Koordination der Curia municipii obliegt dem Duumvir. Er kann das Rederecht erteilen und entziehen und ist verantwortlich für Beschlüsse der Curia.

  • Sim-Off:

    Bitte bedenkt, dass männliche Jugendliche nicht mit 18 erwachsen sind, sondern mit dem Anlegen der Toga rechtlich als Mann angesehen werden. Näheres hier, 2. Absatz.

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