Mein werter Furianus, wenn Du mir endlich richtig zuhören würdest, wäre Dir aufgefallen, dass ich den Part der Gegenmänner habe fallen lassen!, sagte ich entnervt und strich mein Haar zurück. Manchmal konnte dieser Mann wirklich schwerhörig sein.
Warum die Dinge komplizieren? Weil ein Plebejer wie ich immernoch weiß, dass das Volk seine direkte Stimme verdient. Selbst in Rom, das Symbol der eingeschränkten Volksbeteiligung, gibt es eine Volksversammlung, einberufen vom Volkstribun. Aus jedem tribus wird eine bestimmte Anzahl "Abgeordneter" in diese Versammlung entsandt. Oder ist Dir das entgangen? Genau daran nehme ich mir ein Beispiel und sage: Was für das caput mundi schon die Regel ist, muss für die Provinzstädte zum festen Alltag gehören.
Nur mit dem Unterschied, dass hier der Volkstribun durch die beiden Duumviri dargestellt wird. Und Gegenmänner entfallen, da die Duumviri Männer des Volkes sind und sie sprechen im Namen des Volkes in der Curia Provincialis. Jedoch sind sie in den Städten auch dem Willen ihrer Bürger schuldig.
Demnach, und um eine Zwischenzusammenfassung zu erstellen, sähe mein Vorschlag so aus:
(5) Versammlungen der Curia municipii müssen öffentlich sein.
(6) Aus jedem Stadtteil werden fünf Volksvertreter/innen in die Curia municipii entsandt, die für ihren Stadtteil sprechen. Ausgeschlossen von der Vertretung sind Iuvenes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Peregrini und Servi.
Peregrini und Servi besitzen kein Stimmrecht bei der Wahl der Volksvertreter.
(7) Jeder Volksvertreter des jeweiligen Stadtteils hat auf diesen Versammlungen direktes Rede- und Stimmrecht.
(8) Peregrini und Servi sind vom Rede- und Stimmrecht ausgeschlossen.
(9) Beschlüsse der Curia municipii müssen eine einfache Mehrheit haben, um angenommen zu werden.
(10) Um beschlussfähig zu sein, müssen mindestens fünf Volksvertreter und der Duumvir bzw. sein Vertreter auf der Versammlung anwesend sein.
(11) Die Leitung und Koordination der Curia municipii obliegt dem Duumvir. Er kann das Rederecht erteilen und entziehen und ist verantwortlich für Beschlüsse der Curia.