• Salve Duccius Marsus,


    ich bin immer noch bereit diesen Ordo und damit der Stadt zu helfen.
    Die genauen Aufgaben zwar, würde ich gerne nochmals erläutert haben, aber für neue Aufgaben, die meinen Horizont erweitern, bin ich immer offen. Bitte benachrichtige mich, sobald ich etwas tun soll, und ich werde sehen, was sich einrichten lässt.


    Mögen die Götter dir wohlgesonnen sein,


    Caius Octavius Sura

  • Ad:
    Magistratus Numerius Duccius Marsus
    Curia Confluentium, Confluentes, Germania Superior



    Betreff: Ordo Decurionum, Entlassungsgesuch


    Salve Duccius Marsus,


    hiermit wird die Erhebung der im Schreiben vom ANTE DIEM XVI KAL NOV DCCCLVIII A.U.C. (17.10.2008/105 n.Chr.) genannten Bewerber in den Ordo Decurionum bestätigt. Richte den neuen Decurionen die Glückwünsche des Comes aus.


    Der Lagebericht ist soweit zufriedenstellend, was den Waffenschmuggel angeht so trage Sorge dafür, dass in dieser Angelegenheit auch in Zukunft alles Erdenkliche getan wird um solche Vorfälle zu unterbinden und die Täter ausfindig zu machen.


    Schließlich wird deinem Ersuchen auf Entlassung aus dem Amt als Magistratus stattgegeben. Sei dir des Dankes der Regionalverwaltung gewiss, ich bedauere den Verlust eines so tüchtigen Magistraten und hoffe im Hinblick auf die anstehenden Wahlen, dass du der Regio nicht verloren gehen wirst.


    Ernennungs wie auch Entlassungsurkunden liegen bei.


    Vale,
    [Blockierte Grafik: http://img518.imageshack.us/img518/7775/sigmetellnc1.png]


    Anhang I
    Anhang II

  • Betreff: EDICTUM MAGISTRATI ANTE DIEM VII ID DEC DCCCLVIII A.U.C. (7.12.2008/105 n.Chr.)


    Salve edler Duumvir von Confluentes, hiermit möchte ich mich gegen die Klage des Magistraten von Confluentes


    siehe Beteff:
    http://www.imperium-romanum.in…d.php?threadid=18754&sid=


    beschweren. Als ehrlicher Bürger dieser Stadt bin ich bereit jede Strafe auf mich zu nehmen, die ein Fehlverhalten meinerseits nach sich zieht. Es jedoch sicher Richtig hoher Herr, dass der städtische Magistrat die Einwohner über geltendes Recht zu informieren hat. Dies umso mehr in Confluentes, da es sich hier um eine Stadt mit hohem germanisch stämmigen Bevölkerungsanteil handelt. Ich meine damit natürlich nicht, dass der Herr Magistrat von Haus zu Haus geht, und jedem Einwohner eine Einführung in römisches Recht erteilt. Es ist aber doch sicher unerlässlich, dass eine Tafel mit dem geltenden römischen Marktrecht am Forum angeschlagen wird, so dass jeder, der darüber nachdenkt einen Stand zu eröffnen, sich mit den Bedingungen auseinander setzen kann. Ich behalte mir daher das Recht vor bis auf weiteres mit meinem Stand auf dem Markt zu erscheinen, bis ihr die Sachlage entschieden habt. Ich bitte den hohen Herren um rasche Hilfe, da ich starke Sanktionen durch den Magistraten fürchte.


    Mögen die Götter mit euch sein, Arminius Secundus


  • Ad
    Arminius Secundus
    curia Confluentium in Confluentes
    GERMANIA


    EDICTUM AEDILIS CURULIS
    ANTE DIEM XI KAL APR DCCCLIX A.U.C. (22.3.2009/106 n.Chr.)


    Bei einer Routinekontrolle der auf dem Markt dargebotenen Waren fielen in deinem Namen verkaufte Bierfässer und lukanische Würste auf. Ein gesetzlich lizenziertes Gewerbe für den Vertrieb besagter Waren fehlt dir allerdings. Dies stellt eine Verletzung des codex universalis, lex mercatus § 3, Abs. I. dar und wird mit eine Strafe in Höhe von insgesamt 100.01 Sesterzen geahndet. Du wirst überdies aufgefordert, die vorgenannten Angebote umgehend vom Markt zu nehmen, sowie die Strafsumme der Staatskasse II gutzuschreiben. Die Frist hierfür wird auf vierzehn Tage nach Zustellung dieses Dokumentes festgesetzt.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Gezeichnet und verfügt:


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    ROMA, ANTE DIEM XI KAL APR DCCCLIX A.U.C. (22.3.2009/106 n.Chr.)



  • Ad
    Arminius Secundus
    curia Confluentium in Confluentes
    GERMANIA


    EDICTUM AEDILIS CURULIS
    PRIDIE ID MAI DCCCLIX A.U.C. (14.5.2009/106 n.Chr.)


    Aufgrund der ausbleibenden Reaktion des ANTE DIEM XI KAL APR DCCCLIX A.U.C. (22.3.2009/106 n.Chr.) ausgestellten Ediktes wegen Verletzung des codex universalis, lex mercatus § 3, Abs. I., welches mit einer Strafe in Höhe von insgesamt 100.01 Sesterzen geahndet wurde, wird die Strafsumme hiermit auf 150.01 Sesterzen erhöht. Der Forderung, die besagten Angebote umgehend vom Markt zu nehmen, wurde augenscheinlich bereits nachgekommen, jene, die Strafsumme der Staatskasse II gutzuschreiben, bleibt allerdings bestehen. Die Frist hierfür wird auf vierzehn Tage nach Aushang dieses Dokumentes festgesetzt.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Gezeichnet und verfügt:


    [Blockierte Grafik: http://img382.imageshack.us/img382/2755/macunterschriftmn6.png]



    ROMA, PRIDIE ID MAI DCCCLIX A.U.C. (14.5.2009/106 n.Chr.)




  • Ad:
    Ordinem Decurionum Confluentis
    Confluentes - Germania Superior - Provincia Germania


    Der Magister Officiorum hat mich beauftragt, euch mitzuteilen, dass der Legatus Augusti M. Vinicius Hungaricus folgende Entscheidungen getroffen hat:


    I
    Die bisherigen Duumviri von Confluentes sind hiermit ihrer Ämter enthoben.


    II
    Die beiden dienstältesten Decuriones übernehmen einstweilen die Amtsausübung der Duumviri.


    III
    Innerhalb von zehn Tagen sind in Confluentes Wahlen zum Amt der Duumviri auszurufen.


    IV
    Der Legatus Augusti erwartet sofortige Vollzugsmeldung.


    Mit freundlichem Gruß.
    Mögen die Götter euch gewogen sein.


    Valgiso


    _________________________________________________________


    Valgiso, Scriba Provincialis,
    Mogontiacum - Provincia Germania

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