Gesetzes vorschlag

  • § Böswillig info über anderen an dritten weiterleiten zwecks schädigüng der in Info genannten/erwähnten/angedeutette person(en).


    Es soll personen untersagt werden Info über ein (oder mehrere) an dritten weiter zu leiten mit den vorrausgesetzten somit gewolten ziel die betreffende personen über wenn info vertreckt wirt Politisch oder Wirtschaftlich zu schaden.


    Exo: Verleümdung wirt hier nicht gemeind da dies deutlich als in-Korekter Info gilt .

  • Zitat

    Original von Ioshua Hraluch
    ?(


    Dies zu beantworten wäre eine böswillig info über anderen an dritten!

  • Spaßvögel ...


    Das klingt für mich eindeutig danach, dass der Codex Iuridicialis ergänzt werden soll. Und dieser gilt SimOn.


    Also bitte, liebe Annaea Quinta, suche SimOn diejenigen Stellen, die ihn ändern können. Sowas sollte SimOn bleiben, da es dies vollauf ist.


    Spielt sowas doch aus, anstatt es SimOff zur Diskussion zu bringen.
    Bitte. :)

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