§ Böswillig info über anderen an dritten weiterleiten zwecks schädigüng der in Info genannten/erwähnten/angedeutette person(en).
Es soll personen untersagt werden Info über ein (oder mehrere) an dritten weiter zu leiten mit den vorrausgesetzten somit gewolten ziel die betreffende personen über wenn info vertreckt wirt Politisch oder Wirtschaftlich zu schaden.
Exo: Verleümdung wirt hier nicht gemeind da dies deutlich als in-Korekter Info gilt .