Decretum Imperatoris


  • DECRETUM IMPERATORIS - WEISUNG


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    FOLGENDE ÄNDERUNGEN WURDEN IM CODEX UNIVERSALIS DURCHGEFÜHRT:




    von: SUBPARS PRIMA – KANDIDATUR
    Der Wahltermin ist vom Wahlleiter festzusetzen und ist vom Tag der letzten Wahl zwei Monate in die Zukunft zu verschieben und dort dann auf den nächstmöglichen Samstag festzusetzen.


    in: SUBPARS PRIMA – KANDIDATUR
    Der Wahltermin ist vom Wahlleiter festzusetzen und ist vom Tag der letzten Wahl zwei Monate in die Zukunft zu verschieben und dort dann auf den nächstmöglichen Sonntag und Montag festzusetzen.



    von: SUBPARS SECUNDA - WÄHLER UND KANDIDATEN
    Zugelassen zur Wahl ist man ab den Rang eines Legionarius/Proletarius/Camillus, sowohl als mündiger Wähler als auch um sich selber um ein Amt zu bewerben (der Cursus Honorum ist zu berücksichtigen!). Als einzige ausgenommen ist der Imperator Caesar Augustus, der nicht das Recht hat direkt in die Wahl einzugreifen, da seine von Wahlen unabhängige Autorität erhalten bleiben muss. Des weiteren ist es ihm untersagt Favoriten öffentlich zu benennen und zu begünstigen.


    in: SUBPARS SECUNDA - WÄHLER UND KANDIDATEN
    Zugelassen zur Wahl ist man mit Bestehen des Cursus Res Vulgares an der Schola Atheniensis, sowohl als mündiger Wähler als auch um sich selber um ein Amt zu bewerben (der Cursus Honorum ist zu berücksichtigen!). Als einzige ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und der Caesar, die nicht das Recht haben direkt in die Wahl einzugreifen. Die von Wahlen unabhängige Autorität muss erhalten bleiben. Des weiteren ist es ihnen untersagt Favoriten öffentlich zu benennen und zu begünstigen.



    von: SUBPARS QUARTA – GÜLTIGKEIT
    Die Wahl ist gültig wenn 50% des Volkes ihre Stimme abgegeben haben. Gewählt wurde, wer nach einfacher Mehrheit bestimmt ist.


    in: SUBPARS QUARTA – GÜLTIGKEIT
    Die Wahl ist gültig wenn 50% des wahlberechtigten Volkes ihre Stimme abgegeben haben. Gewählt wurde, wer nach einfacher Mehrheit bestimmt ist. Bei nur einer zur Wahl stehenden Person wird für oder wider diese gestimmt, auch hier entscheidet das einfache Mehrheitsvotum.



    von: (II) VORAUSSETZUNGEN
    Princeps Senatus kann nur werden wer ordentlicher Senator der Römischen Curie ist.


    in: (II) VORAUSSETZUNGEN
    Princeps Senatus kann nur werden wer ordentlicher Senator der Römischen Curie ist. Des weiteren darf ein Princeps Senatus gleichzeitig neben diesem Amt kein weiteres Amt im Cursus Honorum ausüben.



    von: (III) WAHL
    Die Wahl findet im Senat statt und wahlberechtigt ist jeder ordentliche Senator. Der Princeps Senatus wird nach einfacher Mehrheit gewählt. Und dies zur normalen Wahlperiode. Ausgeschlossen sind die Beisitzer des Senates.


    in: (III) WAHL
    Die Wahl findet offen per Handzeichen im Senat statt und wahlberechtigt ist jeder ordentliche Vollsenator, somit sind die Beisitzer des Senates ausgeschlossen. Der Princeps Senatus wird zur normalen Wahlperiode nach einfacher Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit gilt der Kandidat als abgelehnt.


    Es wurde eingefügt:


    SUBPARS OCTAVA – WAHLPERIODE
    Die Wahlperiode des Imperium Romanum beträgt 2 Monate.


    SUBPARS NONA – MAGISTRATSSIEGEL
    Die Amthandlungen sämtlicher Magistrate des Cursus Honorum werden mit dem Unversalsiegel des Staates gesiegelt und per Procura Plebis abgezeichnet.



    Des weiteren wurden einige nicht genannte Fehlerkorrekturen in Wortlaut oder Rechtsschreibung durchgeführt.


    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -


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