Atrium - Caecilischer Besuch

  • Der Ianitor führte den Caecilier ins Atrium. Es war ein herrlicher sonniger Tag, was sich spätestens im Springbrunnen widerspiegelte, in welchem das Wasser munter und fröhlich vor sich hinplätscherte...


    Wenn Ihr bitte wartet, ich verständige den Herrn sogleich.

  • Der zur Abwechslung gar nicht mal so lange auf sich warten ließ, erhoffte sich dieser doch etwas ganz spezielles von seinem Klienten.



    Sei gegrüßt, Caecilius. begrüßte Hungi seinen Klienten herzlich. Wehe du bist mit leeren Händen zu mir gekommen. Er konnte sich ein scherzhaftes Schmunzeln nicht verkneifen.

  • Als der Senator das Atrium betrat und ihn begrüßte, hellte sich Tiberius' Gesicht auf.


    "Salve, Patron!
    Sei versichert, mit leeren Händen stehe ich nicht vor dir, haben sie auch weniger an der materiellen denn der geistigen, in Worten gegossenen Last zu tragen."


    Mit umständlicher Geste holte Tiebrius den Schriftrollenbehälter aus seiner Togafalte hervor und reichte sie dem Senator.


    "Nun also, nach langer Arbeit schätze ich mich glücklich, dir das Ergebnis meiner Bemühungen zu übergeben: Den Kommentar zum Lex Mercatus."




    Kommentar zu § 3 Absatz 5 Lex Mercatus


    verfasst von T. Caecilius Metellus




    Ante diem XVIII KAL FEB DCCCLVII A.U.C. (15.1.2007/104 n.Chr.) begab es sich, dass der Volkstribun Appius Terentius Cyprianus eine Änderung des Lex Mercatus dahingehend anstrebte, dass es Angehörigen des Ordo Patricius und Ordo Senatorius lediglich gestattet sein sollte, mit der Landwirtschaft in Verbindung stehendem Gewerbe nachzugehen.
    Während unser geliebter Imperator Caesar Augustus Lucius Ulpius Iulianus den hinter diesem Entwurf zu vermutenden Grundgedanken, durch dieses Gesetz die Rückbesinnung der ehrenhaftesten Römer auf die Tugenden und Ideale der Vorväter zu forcieren begrüßte, entbrannte ob dieses Entwurfes in den geheiligten Hallen des Senats eine heftige Debatte, in deren Verlauf der Entwurf des Volkstribuns herbe Kritik aus den Mündern der ehrenhaften Patres Conscripti Roms ernten musste.
    Schlussendlich brachte der Tribun des Volkes einen überarbeiteten Entwurf seiner Gesetzesänderung in die Debatte ein, und der ehrenwerte Konsul dieser vergangenen Tage Marcus Vinicius Lucianus ließ über ihn Abstimmen: Die Erweiterung des Lex Mercatus um den Absatz 5 des § 3 wurde ante diem IV KAL FEB DCCCLVII A.U.C. (29.1.2007/104 n.Chr.) mit einer knappen Mehrheit beschlossen.
    Dieser Kommentar soll sich nun näher mit diesem neu zum § 3 Lex Mercatus hinzugekommenem Absatz 5 beschäftigen und den Aedilen und Praetoren eine Hilfestellung bieten um Urteile im Sinne dieses Gesetzes zu fällen.



    Der Volkstribun Appius Terentius Cyprianus brachte den Vorschlag zur Erweiterung des Lex Mercatus § 3 um den Absatz 5 in den Senat ein, seiner Meinung nach sollten sich die Senatoren wieder mehr auf die römischen Traditionen der Landwirtschaft besinnen und ihrer Rolle als Vorbilder für alle Römer gerechter werden. Weiter war er der Meinung, dass Senatoren aufgrund ihres Landbesitzes einen zu großen Einfluss auf die Wirtschaft hätten und das Volk benachteiligen könnten.
    Als Intention für die Gesetzesänderung des Volkstribuns lässt sich also festhalten dass die römischen Traditionen gestärkt werden, die wirtschaftliche Kraft der Senatoren beschnitten und die des einfachen Volkes gestärkt werden sollten.


    Die Meinungen der Senatoren zu dieser Gesetzesänderung waren geteilt, doch bildete sich letztlich unter den Befürwortern eine Linie heraus: Die Einhaltung der Traditionen sollte durch das Gesetz kontrollierbarer gemacht werden. Die Landwirtschaft als ureigene Tätigkeit der Römer sollte gesetzlich bekräftigt werden.



    Da zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Kommentars keine gerichtlichen Entscheidungen zu dem behandelten Absatz des Lex Mercatus existieren, wird dieser Kommentar ohne Bezug auf praktische Urteile und Erfahrungen mit § 3 Absatz 5 Lex Mercatus auskommen.


    Der in diesem Kommentar zu betrachtende Teil des Lex Mercatus lautet wie folgt:


    "§ 3


    (...)


    (5) Senatoren, Mitgliedern des Ordo Senatorius und Patriziern ist es verboten, andere Betriebe zu besitzen als solche, welche der Produktion landwirtschaftlicher Güter und deren Weiterverarbeitung dienen."


    Während der erste Teil des Satzes eindeutig bestimmt, auf welchen Teil der römischen Bürgerschaft dieses Gesetz anzuwenden ist, nämlich auf Senatoren, Angehörige des Ordo Senatorius sowie des Ordo Patricius, so verdienen die anderen Teile eine sorgfältige Betrachtung: Welche Betriebe gelten als solche für die Produktion landwirtschaftlicher Güter und ihrer Weiterverarbeitung verantwortliche? Wie ist "Weiterverarbeitung" zu verstehen, und wie weit ist diese zu fassen?


    Eine Definition von Landwirtschaft kann so aussehen:
    "Landwirtschaft ist die zielgerichtete Erzeugung von pflanzlichen oder tierischen Produkten auf einer bewirtschafteten Fläche."


    Daraus folgt, dass landwirtschaftliche Güter solche sind, die pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sind. Als Beispiele seien hier Getreide, Weintrauben und Obst genannt. All diese genannten Güter sind pflanzlichen Ursprungs und können auf kultivierten Flächen von Menschenhand herangezüchtet sowie geerntet werden. Ebenso verhält es sich mit Schafen: Sie können herangezüchtet und von Menschen gehütet werden.
    Als Gegenbeispiel seien hier Gold und Ton angeführt: Beide Güter werden aus dem Schoß der Erde gewonnen, sind somit weder pflanzlichen noch tierischen, sondern irdenen Ursprungs und also nicht als landwirtschaftliche Güter zu betrachten, auch wenn man sie mit einigem poetischem Sinn als "Früchte der Erde" bezeichnen mag.


    Es lässt sich festhalten: Angehörigen des Ordo Patricius und Senatorius ist es nach § 3 Absatz 5 Lex Mercatus gestattet, Getreide oder Obst produzierende bzw. analog geartete Betriebe zu besitzen. Ihnen ist es nicht gestattet, Eisenminen oder Tongruben bzw. analog geartete Betriebe zu besitzen.


    Folgen wir nun dem Gesetzestext weiter, kommen wir zu folgendem Wortlaut: "...und deren Weiterverarbeitung dienen".
    Was versteht man unter Weiterverarbeitung? Stoffe können weiterverarbeitet werden um einen anderen, meist höherwertigen Stoff zu erhalten.


    Definieren wir Weiterverarbeitung also folgendermaßen:
    "Unter (Weiter)Verarbeitung versteht man den Prozess in dem aus einem Rohmaterial ein Produkt geschaffen wird. Das Rohmaterial eines Verarbeitungsprozesses kann dabei selbst das Produkt einer vorhergegangenen Verarbeitung sein."


    Betriebe, deren Produkte aus landwirtschaftlichen Gütern bzw. Rohmaterialien geschaffen werden, dürfen sich also ebenfalls im Besitz der Angehörigen des Ordo Patricius oder Senatorius befinden. Doch nach welchen Kriterien sollen diese Betriebe ermittelt werden? Und wie weit ist diese Verarbeitung in Zusammenhang mit Absatz 5 § 3 Lex Mercatus zu fassen?


    Landwirtschaftliche Güter sind nur solange als solche anzusehen wie sie von Menschenhand unbehandelt bleiben und ihre natürliche Form bewahren. Werden sie von Menschen verarbeitet, verlieren sie ihre Natürlichkeit und werden zu künstlichen Gütern.
    Die Verarbeitung ist im Zusammenhang mit § 3 Abs. 5 Lex Mercatus also nur bis zur ersten Verarbeitungsstufe zu fassen. Die Weiterverarbeitung eines weiterverarbeiteten landwirtschaftlichen Produkts ist nicht mehr als Weiterverarbeitung eines landwirtschaftlichen, sondern eines künstlichen Produkts anzusehen.


    Als Beispiel werde hier die Schafzucht sowie der Schneider betrachtet.
    In der Schafzucht werden Schafe gezüchtet um Wolle sowie Milch zu erhalten, eine Schafzucht ist somit ein landwirtschaftlicher Betrieb. Der Schneider nutzt Tuche um Kleidung herzustellen. Diese Tuche werden durch das Spinnen aus Wolle gewonnen, es werden also in der Spinnerei natürliche landwirtschaftliche Güter weiterverarbeitet. Durch das Spinnen verliert die Wolle allerdings ihren natürlichen Charakter, da sie von Menschenhand bearbeitet wird. Der Schneider, der die verarbeitete Wolle für seine Kleidung nutzt, verarbeitet also keine landwirtschaftlichen sondern künstliche Produkte und ist somit weder ein landwirtschaftlicher noch ein landwirtschaftliche Güter verarbeitender Betrieb.


    Bleiben wir bei obigem Beispiel und wenden wir Lex Mercatus § 3 Absatz 5 an: Der Patrizier/Senator darf eine Schafzucht besitzen, denn diese ist ein landwirtschaftlicher Betrieb. Der Patrizier/Senator darf ferner eine Spinnerei besitzen um das Produkt der Schafzucht, die Wolle, zu Garn zu verarbeiten. Es ist ihm jedoch nicht gestattet, eine Schneiderei zu besitzen, da diese nicht das landwirtschaftliche Gut Wolle, sondern das künstliche Gut Garn verarbeitet.


    Anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie die praktische Auslegung des § 3 Absatz 5 Lex Mercatus, vor allem in Hinblick auf die mit diesem Gesetz verfolgte Intention des Gesetzgebers aussehen könnte. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Erfahrungen mit diesem Gesetz in der Praxis aussehen werden. Möglicherweise wird es notwendig werden, den Absatz 5 um einige eindeutigere Formulierungen zu ergänzen, damit vorhandener Interpretationsspielraum eingeengt und der Sinn des Gesetzes eindeutiger umgesetzt werden kann. Zunächst aber sollte dieser Kommentar hoffentlich die meisten Unsicherheiten und Fragen beseitigt haben.

  • Ah endlich, der langerwartete Kommentar. Er konnte seine Neugierde kaum zügeln, als er das Schriftstück von Caecilius entgegennahm und gleich darin zu lesen begann. Den ersten Teil überflog er, denn den kannte er schon, wichtiger war der Hauptteil.


    Und er wurde nicht enttäuscht, weder über den Umfang, noch über die Argumentation seines Klienten, deckte sie sich doch weitestgehend mit seiner eigenen. Als er von dem Schriftstück aufsah, nickte er zufrieden. Sehr gut. sagte er, blickte noch einmal hinein und rollte dann den Schrieb zusammen. Jetzt muß er nur noch angemessen publiziert werden. Hast du den Kommentar schon jemand anderem gezeigt?

  • Hungi nickte erneut. Gut. antwortete er erst einmal und überlegte, wo man diesen Kommentar am ehesten der Öffentlichkeit vorstellen konnte.


    An sich würde es ja reichen, wenn ein Kommentar einfach publiziert wird. Angesichts der Forderungen jedoch würde ich eine etwas andere Vorgehensweise präferieren... ich denke, er sollte dem Senat vorgelegt werden.

  • Ganz einfach. begann Hungi mit seiner Antwort. Nachdem erst vor kurzem die Problematik im Senat angeschnitten wurde, werde ich einfach den Kommentar bei der nächsten Gelegenheit den Senatoren vorlegen.


    Etwas überlegend neigte sich sein Kopf leicht zur Seite, taxierend schaute er seinen Klienten an. Möchtest du deinen Kommentar im Senat selbst vorstellen?

  • Zunächst nickte Tiberius, war er doch im Grunde von der Logik des Vorschlags überzeugt. Als er dann die Frage des Senators hörte, schwieg er einen Augenblick und dachte nach.


    Auf der einen Seite schien es ihm übertrieben den Kommentar vorzustellen, eigentlich reichte es wenn der Vinicier ihn den Senatoren präsentieren würde. Auf der anderen Seite wäre das sicherlich eine willkommene Gelegenheit...


    "Oh, nun ja, erachtest du diesen Aufwand als angemessen?"

  • Aufwand? Hungi empfand es nicht als Aufwand, den Klienten einfach mit in den Senat zu schleppen. Er mußte ihn nur anmelden, sonst würde der Caecilier gleich wieder nach draußen verfrachtet werden.


    Durchaus. Falls Fragen auftauchen, könntest du sie gleich fachgerecht beantworten. antwortete Hungi. Denn er sah es schon voraus, daß die Senatoren andernfalls ihm die Antworten rausquetschen würden. Nein, das wollte er sich nicht antun.

  • Hungi überlegte und wog seinen Kopf, anscheinend war er sich nicht ganz sicher, entschied sich dann aber doch.


    Nein, ich denke, du wirst noch Zeit benötigen, um dich gut vorbereiten zu können. Ich glaube, wir werden es bei der nächsten Sitzung machen, am besten ANTE DIEM XII KAL MAI DCCCLVII A.U.C. (20.4.2007/104 n.Chr.)

  • "Gut, ich werde am genannten Termin bereit stehen. Was mir noch einfällt, vielleicht wäre es gut den Kommentar auch der breiten Bevölkerung zugänglich zu machen indem man eine Kopie in der Bibliothek der Schola Atheniensis hinterlegt?"

  • Tiberius deutete auf die Schriftrolle, die Hungaricus noch immer in der Hand hielt:


    "Dann darf ich dir getrost diese Ausgabe des Kommentars überlassen, nimm sie als Geschenk eines ergebenen Klienten an seinen Patron."

  • Gut, in erster Linie hat er mit den Abnehmern nicht an sich gedacht, aber wenn er schon mal was geschenkt bekam würde er sicher nicht nein sagen.


    Ich danke dir. Aber irgendwas wollte er noch vorher sagen... ahja genau. Vergiss nicht, auch den Prätoren eine Abschrift zukommen zu lassen. Ich rechne demnächst mit einigen Klagen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!