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Anklage gegen Civis Romanus:
Lucius Cornelius Cinna alias Lucius Verecundius Caesar Germanicus
MAGISTER SCRINIORUM
PROVINCIA GERMANIA
wegen:
- Hochverrat
ZitatAlles anzeigenPars Prima - Hochverrat
§ 1 Hochverrat gegen Imperator Caesar Augustus und den Römischen Staat
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand des Römischen Reiches zu beeinträchtigen oder
2. die auf der Grundlage des Kaisertums basierende Ordnung zu ändern,
wird mit Hinrichtung oder mit Verbannung bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten, denn nur dort kann Hochverrat festgestellt und geahndet werden.
- Staatsfeindliche Sabotage
ZitatAlles anzeigen§ 6 Staatsfeindliche Sabotage
(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, dass im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen
1. Foren, Internetseiten, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen,
ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt, wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.
(2) Der Versuch ist strafbar.
- Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus
ZitatAlles anzeigen§ 8 Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften den Imperator Caesar Augustus verunglimpft, wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern.
(3) Die Strafe ist Hinrichtung, wenn durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Imerator Caesar Augustus verfolgt.
- Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen
Zitat§ 8b Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat, Officium Imperatoris oder Consilien jeglicher Art) oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Reiches gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt, wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.
(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.
vor dem Iudicium Imperatoris angeklagt.
IN NOMINI IMPERATORIS
Grundlage: Codex Ulpianus
Zusammensetzung des Gerichts: noch festzusetzen
Termin Erste Anhörung: noch festzusetzen
Termin Hauptverhandlung: noch festzusetzen
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