• ********************************************


    Anklage gegen Civis Romanus:


    Lucius Cornelius Cinna alias Lucius Verecundius Caesar Germanicus


    MAGISTER SCRINIORUM
    PROVINCIA GERMANIA


    wegen:


    - Hochverrat



    - Staatsfeindliche Sabotage



    - Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus



    - Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen


    Zitat

    § 8b Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen


    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat, Officium Imperatoris oder Consilien jeglicher Art) oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Reiches gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt, wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.


    (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.


    vor dem Iudicium Imperatoris angeklagt.


    IN NOMINI IMPERATORIS


    Grundlage: Codex Ulpianus
    Zusammensetzung des Gerichts: noch festzusetzen
    Termin Erste Anhörung: noch festzusetzen
    Termin Hauptverhandlung: noch festzusetzen


    *********************************************

  • ********************************************


    Alle Ladungen wurden versandt.


    Die Erste Anhörung wird eröffnet.


    Dazu geladen wurde:


    Das Iudicium Imperatoris bestehend aus


    Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
    Marcellus Claudius Macrinius Restitutor
    Titus Flavius Vespasianus


    und der Angeklagte


    Lucius Verecundius Caesar Germanicus


    der Prozess wird öffentlich in der Gerichtshalle verhandelt


    *********************************************




  • ********************************************


    Die Erste Anhörung wurde beendet.


    Die Hauptverhandlung wurde eröffnet.


    Dazu geladen wurde:


    Das Iudicium Imperatoris bestehend aus


    Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
    Marcellus Claudius Macrinius Restitutor
    Titus Flavius Vespasianus


    und der Angeklagte


    Lucius Verecundius Caesar Germanicus


    der Prozess wird öffentlich in der Gerichtshalle verhandelt


    HAUPTVERHANDLUNG


    *********************************************


  • IUDICIUM IMPERATORIS


    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND DES IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS


    IUDICATIO (URTEIL)



    Im Hochverratsprozess


    Das Imperium Romanum gegen Lucius Verecundius Caesar Germanicus


    hat das Iudicium Imperatoris durch:


    Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
    Iudex, Marcellus Claudius Macrinius Restitutor
    Iudex, Titus Flavius Vespasianus


    durch mündliche Verhandlung, basierend auf der Beweisführung für Recht erkannt:



    Der Angeklagte Lucius Verecundius Caesar Germanicus wird schuldig gesprochen in folgenden Anklagepunkten:


    CODEX ULPIANUS § 1
    Hochverrat gegen Imperator Caesar Augustus und den Römischen Staat


    CODEX ULPIANUS § 6
    Staatsfeindliche Sabotage


    CODEX ULPIANUS § 8
    Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus


    CODEX ULPIANUS § 8b
    Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen


    Er wird zu folgendem verurteilt:


    - Verlust seines Ranges (Magister Scriniorum)
    - Aberkennung aller Auszeichnungen
    - Ausschluss aus dem Senat und Verlust des senatorischen Status
    - Verlust der Römischen Staatsbürgerschaft
    - Verbannung aus dem Imperium Romanum


    Ein Einspruch gegen das Urteil ist unzulässig, da das Iudicium Imperatoris höchste gerichtliche Instanz ist.


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE


    Das Gericht sah es als zweifelsfrei erwiesen an, dass Lucius Verecundius Caesar Germanicus aller ihm vorgeworfenen Straftaten schuldig ist. Somit war der Angeklagte zu verurteilen.


    Verbannung wurde auf Anordnung des Kaisers der Hinrichtung vorgezogen, da unnötige Grausamkeit vermieden werden sollte. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft und die Verbannung gelten in jeglicher Form. Eine Namensänderung gilt als illegaler Aufenthalt und wird entsprechend geahndet.



    ROMA, ANTE DIEM XI KAL NOV MMDCCLVI A.U.C


    http://www.weinstrasse.bz/SiegelKaiser.gif

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!