• Seit den Imperator sein speer auf die kriegssaüle geworfen hat ist krieg.
    Klare fall kriegsrecht tritt somit ein.
    In ein Deutsches geschichtsbuch lass ich einst das man eine fase kante zwische frieden und krieg der s.n *drohender kriegsgefahr* das kent man anderswo auch z.b *Mobilisation time* in manche länder trit in diesse zwischen fase schon das kriegs recht ein.


    Wie war das in Rom? b.g wie ist es hier?
    Drohender kriegsgefahr gab es ja seit den angrif auf den verbundete, nicht?

  • Ich verstehe die Frage irgendwie nicht :D Eine Mobilmachung ist ja nichts anderes als das praktisch Mann und Maus zu den Waffen gerufen wird. In Rom gibt es sowas meier Meinung nach nicht da alles was Soldat ist, sowieso ständig in Bereitschaft ist.


    Was die drohende Kriegsgefahr angeht: War ds für Rom sowieso nicht faktisch ständig? Zumidestens an den Grenzen zu Germanien und Parthien?

  • Die römische Armee war wohl in ständiger Gefechtsbereitschaft an der Grenze. Vergleichbar mit der NVA die zu jeder Zeit, egal ob Weihnachten oder 1. Mai ständig 85% Personal in der Kaserne haben musste.

  • Mir intressiert vor allem die Iuristischer implicationen dahinter ,also in der fase von drohender kriegsgefahr (angefangen mit der angrif auf den verbundete) und werend den krieg.
    a State of Marchal law sagt man glaube ich im Westen.
    Wie sieht das hier aus und wie wirkt sich das aus auf den Codex Militarus.

  • Wenn wir davon ausgehen das seit den überfall der Parthen auf Rom's verbundete ein situation eintrat die man vergleichen könnte mit der Mobilisations zeit oder wie im Wilhelmischen Deutschland "drohender Kriegsgefahr zeit"
    Was für eine strafe würde ein Offizier bekommen der unerlaubt und oder ungemeldet abwesent war /ist von der Trüppe und oder sein kommando platz.
    Und was würde es ausmachen ob der Offizier weg ist wärent ein situation des drohender Kriegsgefahr oder in ein periode in den dies nicht der fall war/ist.


    *Offizier unerlaubt abwesend von der trüppe ist eben der meist gängiger vorbilt :)

  • Zitat

    Original von Appius Terentius Cyprianus
    Ich tippe mal auf Tod oder Verbannung.


    In kriegszeit sicher.
    Aber wie wäre das in vohr-Kriegszeit und in friedenszeit?
    Ich weis das dies nörlerisch rüber kommt aber ich sehe dies lauter als ein Juridischer frage und diskussions stuk. :)

  • Zitat

    Original von Gnaeus Agricolus Tarquinius


    In kriegszeit sicher.
    Aber wie wäre das in vohr-Kriegszeit und in friedenszeit?
    Ich weis das dies nörlerisch rüber kommt aber ich sehe dies lauter als ein Juridischer frage und diskussions stuk. :)


    Auspeitschen? Rangverlust? Sowas in der Art halt.
    Wieos fragst? Willst du abhauen?^^

  • @Tarquinius:


    Ich vermute mal, etwas aus dem Katalog HIER


    Mittlere Strafen bei unerlaubtem Fernbleiben und bei Fahnenflucht ohne Gefahr im Verzug. Höchste Kategorie im Angesicht des Feindes oder Gefahr im Verzug.


    Würde ich vermuten.

  • Zitat

    Original von Appius Terentius Cyprianus


    Auspeitschen? Rangverlust? Sowas in der Art halt.
    Wieos fragst? Willst du abhauen?^^


    Im zitat steht schon was ich will.
    Hätte ich abhauen wollen würde ich nicht auf diesser art verdacht auf mich lenken . ;)


  • Ich bin kein Iurist aber gilt die H.K oder die M.K in eine situation wo ein krieg sich schon anbahnt.
    Wenn das vergehen begangen wirt in eine provinz der nicht Front-Provinz ist würde ich tippen auf M.K.

  • Hi.Habiruh Juden gibt es nicht,Das ist eine fantasie erfindung.gruss aus Israel und aus den Lande der Chasaren.

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