Der Termin für die erste Anhörung im Fall Tiberius Caecilius Metellus vs. Medicus Germanicus Avarus wird vom Praetor Urbanus auf den ANTE DIEM XI KAL OCT DCCCLVII A.U.C. (21.9.2007/104 n.Chr.) festgesetzt.
Erste Anhörung IUD MIN VI/DCCCLVII - Tiberius Caecilius Metellus vs. Medicus Germanicus Avarus
- Narrator Italiae
- Geschlossen
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Tiberius kam zur Basilica Ulpia und betrat den Verhandlungssal in dem die erste Anhörung stattfinden sollte.
Da er anscheinend, bis auf einen in einer Ecke sitzenden Scriba der erste zu sein schien setzte er sich auf einen der Plätze und wartete.
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Nicht zu früh und nicht zu spät, sondern genau zur richtigen Zeit erschien auch der Prätor und setzte sich auf seinen Stuhl. "Sooo... was hätten wir denn da... Ahja, wieder mal Lex Mercatus. Die Parteien sind anwesend?"
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Deutlich später als erwartet, erschien auch der Senator in der Basilica Ulpia, um anzuhören, was dieser Witzbold von Caecilius Metellus ihm vorwerfen wollte. Scheinbar fand er keine Befriedigung in seinem Alltag, das er rechtschaffende Römer vor den Kadi zerren mußte. Manche Leute beanspruchten einfach das Zertifikat Querulant.
Nachdem Avarus den Saale betreten hatte, meldete ein beigereister Diener ihn als Anwesend. Er selbst bemerkte, das sich in den letzten Jahren hier nicht viel getan hatte. Während man das Geld für Tempel, Wasserstraßen und Bäder nur so zum Fenster hinaus warf, wurde an den Justiziagebäuden gespart.
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Der Prätor kritzelte zwei Striche in seine Unterlagen, vermutlich hakte er den Angezeigten als Anwesend ab. Dann machte er es sich auf seinem Stuhl bequem und ließ sich von seinem Sklaven einen Becher verdünnten Wein geben. "Wunderbar. Die anzeigende Partei möge mit ihrer Darstellung beginnen."
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Der Prätor räusperte sich vernehmlich.
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Sim-Off: Ja doch, ich gestresster Querulant war im Urlaub
Tiberius, der bis eben noch in einigen Papieren herumspfuschen musste räusperte sich ebenfalls und erhob sich um dann zu sprechen.
"Dem Senator Medicus Germanicus Avarus wird vorgeworfen, gegen Paragraph drei Absatz fünf der Lex Mercatus zu verstoßen, und das in zwei Fällen.
Der Beklagte ist Besitzer eines Architekturbüros, eines Betriebes, den man wohl selbst mit dem größten Wohlwollen weder als landwirtschaftlich noch als landwirtschaftliche Produkte verarbeitenden Betrieb bezeichnen kann.
Ferner ist der Beklagte Besitzer einer Bäckerei, also eines handwerklichen Betriebes, der ebenfalls nicht den landwirtschafltichen Betrieben zugeordnet werden kann.
Damit verstößt der Beklagte gegen geltendes römsiches Recht und schädigt darüberhinaus den rechtmäßigen Besitzern solcher Betriebe."Damit schloß er und setzte sich wieder.
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Sim-Off: Ich werde sicher nicht Buch führen, wer wann im Urlaub ist oder nicht.
Der Prätor machte wieder ein paar Kritzeleien, und sah dann zum Angezeigten. "Was möchte die Gegenpartei darauf erwidern?"
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"Nicht ganz kann ich dieser Formulierung als Erstes zustimmen, denn es sollte nicht heißen: Dem Senator Medicus Germanicus Avarus wird vorgeworfen, gegen Paragraph drei Absatz fünf der Lex Mercatus zu verstoßen ... blablabla, sondern vielmehr lege ich zu Protokoll, das es deine Worte sein sollten, die da aussagen: Ich Caecilius Metellus, werfe dem Senator Germanicus Avarus das und das vor. Letztlich stehst du nämlich als einzelne Person hier und nicht als Institution. Das nur mal als Hinweis."
Wow was für ein Rechtsverdreher.
"Was ich darauf erwidern werde, steht außerdem außer Frage, denn natürlich weise ich diese Anschuldigungen weit von mir und kann dies ausführlich beweisen, sollte es gewünscht sein. Es ist aber wohl fraglich, ob das Gericht oder du ehrenwerter Praetor auf Grundlage dieses schwammig formulierten Absatzes in dem Paragraphen drei überhaupt rechtlich urteilen kannst. Es ist jedoch nicht an mir dies zu entscheiden und so bleibt es nur durch mich zu beteuern nach geltenden Gesetz zu handeln."
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Der Prätor, der wie immer herumkritzelte, konnte eine runzelnde Stirn ob der Worte seines Senatskollegen nicht vermeiden.
"Die Frage, ob das Gericht oder meine Wenigkeit rechtlich urteilen kann, solltest du dem Gericht selber überlassen, werter Kollege." Er legte seinen Griffel weg, lehnte sich zurück und sah die beiden illusionslos an. "Meine Herren, ihr wisst beide, dass jetzt nach einer gütlichen Einigung gesucht wird. Allerdings werde ich sicher nicht das Glück haben, jetzt eine solche zu sehen?"
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"Das liegt wohl am Beklagten und seiner Bereitschaft eine Entschädigungssumme zu zahlen sowie seine Beteiligung an den in der Anklage genannten Betriebe zu beenden."
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"Auch dies ist eine Formulierung, die deine Meinung vertritt, was Recht und Unrecht ist. Vielmehr liegt es nicht nur am Beklagten, sondern auch am Kläger, aber gut.
Wie ich das beurteile, ist Caecilius Metellus auf einer, nämlich seiner Einstellung zur Rechtslage festgefahren. Zusätzlich erhebt er noch voller Hohn und Spott Anspruch auf eine Entschädigungssumme. Wenn er sich seine haltlosen Anschuldigungen gegen ehrbare Bürger des Reiches nicht leisten kann, dann soll er es lassen. Aus den vorher genannten Gründen werde ich erst Recht sehen, wenn es erörtert und bewiesen wurde.
Ich lehne also diese unverholenen Forderungen ab und erwidere auf meine Rechtshaberei hinaus geurteilt: Jener Caecilius Metellus soll diese haltlosen Klagepunkte fallen und mir eine Entschädigung im fünfstelligen Sesterzenbereich zukommen lassen."
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Der Prätor seufzte aus tiefstem Herzen. Warum in Iustitias Namen musste auch er in diesem Jahr Prätor sein, vor zwei Jahren noch war rein gar nichts los, nicht einmal interessante Hochverratsprozesse, aber nein, da musste er ja gerade in Gallien weilen und einem launischem Statthalter quasi die Hand halten. Beziehungsweise die der Tochter, was deutlich angenehmer war, dies wiederum nicht wirklich schwerer zu bewerkstelligen war.
"Das dachte ich mir. Na gut, dann setze ich den Termin der Hauptverhandlung am PRIDIE KAL OCT DCCCLVII A.U.C. (30.9.2007/104 n.Chr.) fest. Valete bene, meine Herren." verabschiedete sich der Prätor von den beiden und konnte nur mühsam ein "Mögen die Götter mir beistehen." unterdrücken.
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Nach dem Prätor verließ auch Tiberius den Gerichtssaal und war schon auf die Hauptverhandlung gespannt. Außer heißer Luft hatte der Beklagte nicht viel zum gegenstand der Verhandlung beigetragen.
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Was er auch nicht brauchte, denn dem Kläger war das Wasser schon vor der Ebbe ausgegangen. Auch der Senator ging wieder seines Weges....
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