Hauptverhandlung IUD MIN V/DCCCLVII - Quintus Tiberius Vitamalacus vs. Edictum Praefectus Urbi

  • "Möglich? Außer Frage. Doch hast du bereits einen Grundbesitzer gesehen, der Bäume selbst gepflanzt hat? Man ist doch froh, wenn man sie los ist und Ackerland gewinnt."


    Sim-Off:

    Also ich bezweifle stark, dass es in Rom bereits Aufforstung im heutere Sinne gab. Aber das ist sicher eine Diskussion für das Hist. Forum

  • Der Praetor schmunzelte. "Natürlich, nämlich zunächst jene, die Obstbäume pflanzen, veredeln und Früchte daraus ziehen. Und wenn ich Zeit und Lust habe, dann werden mir andere auch einfallen. Haben die Herren noch etwas zu sagen, bevor wir unser Urteil fällen?"

  • Durus hielt sich ein wenig für dumm verkauft, da der Praetor ihn offensichtlich weiterhin nicht verstand. Auch Avitus gab ihm seiner Meinung nach Recht - man war froh, wenn man sie los wurde und Ackerland entstand - wieso also einfach verbrennen? Als dann auch noch der Praetor für seine Seite sprach, war Durus wieder beruhigter...dennoch wartete er, ob der Tribun etwas sagte, bevor er sein Schlussplädoyer hielt.

  • Macer war amüsiert, wie lange und ausführlich man offenbar vor Gericht über die Pflege von Bäumen und Hühnern debattieren konnte. Der Versuch einer Analogie zwischen diesen beiden Sachen war nun auch wirklich ein kreativer Ansatz gewesen. Dass Macer nicht ganz verstand, wieso der Kläger eine Analogie zu etwas gesucht hatte, was im Gesetz und Kommentar ebenfalls nicht verbindlich geregelt war, schob er mal wieder auf seine mangelnden juristischen Kenntnisse. Er konnte hier wohl wirklich noch eine Menge lernen und machte sich sogar ein paar Notizen.

  • "Ich denke, dass nichts neues hinzuzufügen ist.", Avitus nahm langsam platz und fügte noch schnell an, "Zumindest von meiner Seite.", er hätte nie gedacht, dass er sich mal nach der Kaserne sehen würde, aber bei diesem nie Enden wollenden Schlagabtausch war es doch tatsächlich fast der Fall ...

  • Nachdem der Verteidiger auf sein Plädoyer verzichtete - was wohl daran lag, dass er nicht einmal ein richtiger Advocatus war - setzte Durus zu seiner letzten Rede im Prozess an.


    "Um dem Gericht noch einmal eine kurze Zusammenfassung zu bieten, werde ich mich diesmal kurz fassen."


    begann er, was nichts gutes verhieß ;)


    "Mein Mandant und ich betrachten weiterhin die Holzwirtschaft als Teilgebiet der Landwirtschaft, da Holz als Nebenprodukt der Urbarmachung der Anbauflächen anfällt. Da Nebenprodukte im vom Senat empfohlenen Kommentar des Caecilius nicht erwähnt sind, ist es in diesem Fall durch den vorsitzenden Praetor neues Recht zu schaffen.


    Dazu möchte ich jedoch noch einmal auf parallele Handhabung in der Viehwirtschaft hinweisen, die ich ja bereits ausgeführt habe."


    Er machte eine kurze Pause. Auch des Praetors Bemerkung fand ihren Weg in das Plädoyer.


    "Abgesehen wird ein Teil der Ressourcen für das Sägewerk von Bäumen gebildet, die neben ihrer Nutzung als Fruchtproduzent explizit für die Verarbeitung ihres hochwertigen Holzes gezüchtet werden - etwa Kirschbäume, wie sie auf meinem eigenen Gut wachsen.


    Aus diesem Grunde halte ich das Edictum des Praefectus Urbi für ungerechtfertigt und beantrage dessen Aufhebung."

  • Sim-Off:

    Ich finde der Fall ist zum Teil auch SimOff, wenn es so wäre wie Er sagt. Müßte doch z.B. ein Weinbauer etc. immer ein wenig Holz produzieren. Weiß nur nicht recht, wie man es SimOn einbauen soll.

  • Die beiden Prätoren nickten, ob zustimmend oder ablehnend, konnten beide gut verschleiern. Nach einem kurzen Moment der Stille sprach der Prätor urbanus: "Tribun, wir sind gespannt auf deine Conclusio."

  • Avitus erhob sich, blickte kurz die verschiedenen Akteure an und begann langsam zu sprechen, "Ehrenwerte Prätoren. Ich mag das Handwerk der Juristrei nicht erlent haben, wie der Kläger. Doch scheint es mir bei diesem Falle auch nicht notwendig zu sein. Das Gesetz spricht klar, von der Landwirtschaft, als erlaubtes Betätitungspfeld und nicht von der Forstwirtschaft. Wünscht der Kläger, dass dies auch gestattet wird, so möge er die Herren im Senat bitten, es ihm zu gestatten.


    Mir ist bewußt, dass dieses Urteil weitreichende Folgen haben wird, es wird die Rahmen des Gesetzes, entweder eng beisammen halten oder aufweichen und verwischen.", die innere Unruhe und zu gleich Anspannung, ob des langen Prozesses versuchte er so gut, wie möglich zu verbergen und nahm wieder platz.

  • Die Hoffnung des Tiberiers erfüllte sich nicht, denn beide Prätoren standen auf. "Das Gericht zieht sich nun zur Beratung zurück." Denn die Befragung der Juristen war obligatorisch... und für die Prätoren quasi lebenswichtig.

  • Es dauerte einige Zeit, mussten doch umfassende Beratungen getätigt werden, alle zu den Prätoren gehörenden Juristen angehört und diverse Schriften durchgelesen werden. Anschließend einigten sich die Prätoren auf eine Entscheidung und formten diese mithilfe der Juristen zu einem Urteil. Als der Schriftsatz aufgestellt und von den Schreibern in mehrfacher Ausführung kopiert wurde, erschienen die Prätoren wieder vor den Parteien. Der Prätor Urbanus entrollte das Urteil und holte tief Luft. "Silentium! Ich verlese hiermit folgendes Urteil: Das Edictum des Praefectus Urbi ist als nichtig anzusehen ebenso wie die darin angedrohten Sanktionen. Rechtsmittel gegen dieses Urteil kann innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden." Dann verteilte der Scriba je ein Schriftstück an die beiden Parteien, auf welchem das Urteil zu lesen war.




    IUDICIUM MINOR
    IUDICATIO
    IUD MIN V/DCCCLVII


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XIII KAL NOV DCCCLVII A.U.C. (20.10.2007/104 n.Chr.)


    IM ZIVILVERFAHREN
    Quintus Tiberius Vitamalacus
    gegen
    Edictum Praefectus Urbi
    vom ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (17.8.2007/104 n.Chr.)


    HAT DAS IUDICIUM MINOR DURCH


    Praetor Urbanus Manius Ateius Crassus
    Praetor Peregrinus Lucius Epidius Trabea


    NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT:


    Das besagte Edictum des Praefectus Urbi ist als nichtig anzusehen, ebenso wie die darin angedrohten Sanktionen gegen den Kläger.


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:


    Das Gericht folgt dem Kommentar des Tib Caecilius Metellus, in welchem dieser feststellte, dass Landwirtschaft die zielgerichtete Erzeugung von pflanzlichen oder tierischen Produkten auf einer bewirtschafteten Fläche ist und ist überdies der Meinung, dass auch die Forstwirtschaft ein Teil der Landwirtschaft sei, da es dem Waldbesitzer ebenso wie dem Landwirt möglich ist, zielgerichtet pflanzliche Produkte, in seinem Falle nämlich Holzstämme, zu erzeugen. Weder Gesetz noch Kommentar haben jedoch die Möglichkeit des Fruchtgenusses als unabdingbar wesentliche Voraussetzung der Landwirtschaft angeführt, so dass die Argumente der beklagten Partei, weswegen die Forstwirtschaft kein Teil der Landwirtschaft sein kann, da die Bäume ohne Zutun des Menschen wachsen und von diesem nicht gezüchtet werden können, zurückgewiesen werden. Daher ist das Gericht zu der Meinung gekommen, dass aufgrund der Gesetzeslage der Gesetzgeber keine Dividierung der Forst- von der Landwirtschaft beabsichtigt und daher Sägewerke nicht unter die für Patrizier und Senatoren verbotenen Betriebe fallen.



    RECHTSMITTELBELEHRUNG:


    Gegen dieses Urteil kann gemäß § 42 Abs 1 des Codex Iuridicalis innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden.




  • Aus irgendeinem Grund hatte Macer, der sich zur Urteilsverkündung immernoch unter den Zuschauern befand, erwartet, dass die Praetoren in der Urteilsverkündung auf die lange debattierten Hühner und Eier eingehen würden. Da sie es nicht taten, nahm Macer an, dass die ganze Debatte damit wohl spannend, aber irrelevant war. Immerhin, da hatte er wieder etwas gelernt. Das Urteil an sich überraschte ihn nicht, so dass er recht bald darauf die Basilica verließ.

  • Avitus erhob sich, nachdem er das Urteil vernommen hatte, "Ehrenwerte Prätoren, die beklagte Seite verzichtet auf weitere Rechtsmittel.", danach legter er seine Unterlagen zusammen und blickte noch kurz zum gegnerischen Anwalt herüber, nickte freundlich und verabschiedete sich "Ehrenwerter Tiberius Durus."

  • Der Advocatus saß ungeduldig auf seiner Anklagebank. Er hatte eigentlich noch ein paar Termine heute, daher war er glücklich, als die Praetoren endlich zurückkehrten. Schnell wurde das Urteil verlesen, was dem Tiberier ein Lächeln auf die Lippen zeichnete - der Rechtsstaat war eben doch noch da und die Mos Maiorum spielte noch eine Rolle im Recht. Er las die Urteilsbegründung gar nicht...


    Als der Verteidiger sich an ihn wandte, erwiderte er


    "Naja, vielleicht das nächste Mal!"


    Er würde Quintus schreiben müssen!





    PRINCEPS FACTIONIS - FACTIO VENETA

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