EDICTI PRAEFECTUS URBI (Sanctio)

  • EDICTI PRAEFECTUS URBI (Sanctio)


    Ancius Duccius Munatianus (389.49 Sz) -1.6.2007-
    Gegen Ancius Duccius Munatianus wird nach §4 Absatz 3 Satz 2 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 389.49 Sz verhängt. Trotz Ermahnung nach Ablauf der gesetzlich garantierten Zeit für die kostenfreie Abgabe von Gütern sind die abgemahnte Ahngebote noch aktiv.


    -- B -- Terentia Varena (50 Sz) -1.6.200 -
    Gegen Terentia Varena wird nach §3 Absatz 1 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 50 Sz verhängt.


    --B -- Duccia Clara (50 Sz) -1.6.2004-
    Gegen Duccia Clara wird nach §3 Absatz 1 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 50 Sz verhängt.


    Medicus Germanicus Avarus (9044,02 Sz) -2.8.2007-
    In einem Verfahren verurteilt
    Gegen Medicus Germanicus Avarus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 9044.02 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator aufgefordert seinen Betrieb Architectura 'Magister Avarus' unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Quintus Tiberius Vitamalacus (2845,60 Sz) -17.8.2007-
    nichtig
    Gegen Quintus Tiberius Vitamalacus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 2845.60 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator aufgefordert seinen Betrieb Lignarius Hispania Carthagae Nova Q.Tiberius Vitamalacus unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.


    Caius Flavius Aquilius (1485.92 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Caius Flavius Aquilius wird nach §3 Absatz 4 und 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 1485.92 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Patrizier aufgefordert seine Betriebe Kleines Malmaleins und Calpurnias Schlammgrube unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Claudia Aureliana Deandra (1190 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Claudia Aureliana Deandra wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 1190 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Patrizierin aufgefordert ihren Betrieb Deandras Keramikhandel unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Marcus Decimus Mattiacus (435,79 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Marcus Decimus Mattiacus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 435.79 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert seinen Betrieb Cuniculus Aureum Mattiacorum unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Lucius Didius Crassus (721,9 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Lucius Didius Crassus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 721.9 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert seine Betriebe picturae Hispania Didius, Taberna 'Stella Mare' und terra incendium carthago nova unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Aelia Adria (709,23 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Aelia Adria wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 709.23Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert ihre Betriebe Lararia Germanica und Scriniarius Germanica unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.


    Iunia Attica (844,28 Sz) -17.8.2007-
    Gegen Iunia Attica wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 844.28Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert ihre Betriebe Lapicidinae und Officina ferraria unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.



    -- B -- Lucius Aurelius Commodus (198,24 Sz) -19.8.2007-
    Gegen Lucius Aurelius Commodus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 198.24 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator aufgefordert seinen Betrieb Möbeltischlerei Commodus unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



    Artoria Medeia (699,04 Sz) -19.8.2007-
    Verfahren läut
    Gegen Artoria Medeia wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 699.04 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert ihren Betrieb Zu den Mänaden unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



    Gaius Didius Sevycius (1058,87 Sz) -19.8.2007-
    Gegen Gaius Didius Sevycius wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 1058.87 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert seinen Betrieb Herbarius Sevycius unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.


    Medicus Germanicus Avarus (21570,88 Sz) -20.8.2007-
    Gegen Medicus Germanicus Avarus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 21570.88 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator ein letztes Mal aufgefordert seinen Betrieb Architectura 'Magister Avarus' unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.
    Betrieb befindet sich noch im Besitz des Beschuldigten, die Strafe sollte erhöht werden.

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